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Alles Lob gebührt Allah
Wenn die
Frau während ihrer monatlichen Periode den Miqat (Ausgangsort der
Pilgerreise) passiert und die Hajj zu verrichten beabsichtigt, so wird sie
ab dem Miqat in den Weihezustand (Ihram-Zustand) eintreten. Wenn sie dann in
Mekka ankommt, soll sie all das tun, was die Pilger tun, ausgenommen den
Tawaf um die Ka'ba und den Sa'y zwischen Safa und Marwa. Diese beiden wird
sie bis zu ihrem Reinwerden hinauszögern. Das gleiche wird eine Frau tun,
wenn sie ihre Menstruation nach der Annahme des Weihezustands und vor der
Verrichtung des Tawafs bekommt.
Was diejenige anbelangt, die nach dem Tawaf ihre Menstruation bekommt, so
wird sie den
Sa' y
zwischen Safa und Marwa vollziehen, selbst wenn sie ihre Menstruation hat.
Die Gelehrten des Ständigen Fatwa-Komitees wurden gefragt:
„Was ist das Urteil bezüglich der Hajj der menstruierenden Frau?“
Sie antworteten:
„Der menstruierenden Frau wird die Hajj nicht verwehrt. Wenn die Frau in den
Weihezustand (Ihram) eintritt, während sie ihre Menstruation hat, so wird
sie alle Handlungen ausüben, welche die Pilger tun, außer dass sie den Tawaf
um die Ka'ba vollzieht. Es sei denn, dass ihre Menstruation unterbrochen
wird, denn dann wird sie die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vollziehen. Das gilt
auch für die Wöchnerin. Wenn sie dann die Säulen (Arkan) der Hajj ausgeführt
hat, so ist ihre Hajj richtig.“
[„Fatawa Al-Lajna Ad-Da'ima Li-l-Buhuthi
Al-'Ilmiyyati wa-l-Ifta“ (11/172,173)“]
Schaikh
Muhammad Ibn Salih Al-'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Diejenige Frau, welche die 'Umra vollziehen will, darf den Miqat nur im
Ihram(-Zustand) passieren, selbst wenn sie ihre Menstruation hat. Sie wird
den Weihezustand annehmen, während sie ihre Menstruation hat, und ihr Ihram
ist dabei gültig. Der Beweis hierfür ist, dass Asma Bint 'Umays, die Ehefrau
von Abu Bakr -möge Allah mit beiden zufrieden sein- ein Kind zur Welt
brachte, während der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- auf dem Weg
nach Dhu-l-Hulayfa war, um die Abschiedspilgerreise zu vollziehen. Sie ließ
den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragen, wie sie verfahren
solle. Er sagte: „Vollziehe die Ganzkörperwaschung (Ghusl), binde ein
Kleidungsstück um dich und nehme den Weihezustand (Ihram) an.“
Das Blut der menstruierenden Frau ist wie das der Wöchnerin. Daher sagen wir der menstruierenden Frau, wenn sie die Hajj oder 'Umra vollziehen will, und den Miqat passiert: „Vollziehe die Ganzkörperwaschung (Ghusl), binde ein Kleidungsstück um dich und nehme den Weihezustand (Ihram) an.“ „Binde ein Kleidungsstück um dich“ bedeutet, dass sie um ihren Intimbereich ein Tuch bindet und dann in den Ihram-Zustand für die Hajj oder 'Umra eintritt. Wenn sie jedoch in den Weihezustand eintritt und in Mekka ankommt, so wird sie weder zur Ka'ba gehen, noch den Tawaf um sie machen, bis sie wieder rein ist. Aus diesem Grund sagte der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu 'Aischa, als sie während der 'Umra ihre Menstruation bekam: „Tue alles, was die Pilger tun, außer dass du den Tawaf um das Haus (Ka'ba) machst, bis du wieder rein bist.“ Dieses ist die Version von Al-Bukhary und Muslim.
Im „Sahih“
von Al-Bukhary erwähnte 'Aischa ebenfalls, dass als sie wieder rein wurde,
sie den Tawaf um das Haus (Ka'ba) vollzog und den Lauf zwischen Safa und
Marwa. Das weist darauf hin, dass wenn die Frau in den Weihezustand für die
Hajj oder 'Umra eintritt, während sie sich vor dem Tawaf in ihre
Menstruationsphase befindet, sie keinen Tawaf und keinen Sa'y (Lauf zwischen
Safa und Marwa) machen wird, bis sie wieder rein geworden ist und die
Ganzkörperwaschung vollzieht.
Wenn sie den Tawaf im reinen Zustand vollzieht, und sie nach Beendigung des
Tawafs ihre Menstruation bekommt, so wird sie mit dem Sa'y fortfahren,
selbst wenn sie ihre Menstruation hat. Sie wird ihr Kopfhaar kürzen und ihre
'Umra zu Ende bringen, weil für den Lauf zwischen Safa und Marwa die
Reinheit keine Voraussetzung darstellt.“
[Aus „60 Su'al Fi Al-Hajd“, Frage Nr. 54]
Und Allah weiß es am besten.
Quelle: Islam Q&A
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