Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
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Darf man über den Verstorbenen sagen, dass er in Allahs Obhut sei?

Frage

Wie ist das Urteil über die Aussage, dass der Verstorbene Soundso in Allahs Obhut (Dhimmatu Allah) sei?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Begriff „Dhimmah“ bedeutet Abkommen und Garantie. Daraus resultiert auch Schutz.

Ibn Al-Athir -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Im Hadith wird „Dhimmah und Dhimam“ wiederholt. Es bedeutet Abkommen, Sicherheit, Garantie, Schutz, Recht etc.

Dazu gehört auch der Hadith: „… von dem hat sich die „Dhimmah“ losgelöst.“ Das bedeutet: Jeder hat von Allah ein Abkommen beschützt und behütet zu werden. Wenn er sich nun selbst ins Verderben wirft, etwas Verbotenes begeht oder sich einen Befehl widersetzt, dann lässt ihn die Obhut Allahs -erhaben ist Er- im Stich.“ Aus „An-Nihaya fi Gharib Al-Hadith“ (S. 455).

Und zu den Ahadith, in denen „die Obhut Allahs“ steht, gehört die Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Wer das Morgengebet betet, der befindet sich unter Allahs Obhut. Hütet euch also davor, dass Allah euch für etwas zur Rechenschaft zieht, das Teil Seiner Obhut ist, denn wen Allah für etwas zur Rechenschaft zieht, das Teil Seiner Obhut ist, den wird Er einholen und ihn dann auf seinem Gesicht ins Höllenfeuer zerren.“ Überliefert von Muslim (657).

An-Nawawi sagte in „Scharh Muslim“ (5/158): „Mit der Obhut hier ist die Garantie oder Sicherheit gemeint.“

Basierend auf diese Bedeutung ist es kein Problem, wenn man über den Verstorbenen sagt, dass er in Allahs Obhut, bzw. Schutz, sei. Dies ist wie ein Bittgebet darum, dass Allah ihn beschützen soll, wie wenn man sagt: „Er geht in Allahs Barmherzigkeit über.“ So ist das ein Bittgebet für ihn um Barmherzigkeit und keine Bestätigung, dass Allah mit ihm barmherzig geworden ist, da es keine Möglichkeit gibt dies zu wissen.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über Aussage: „Der selige Soundso (derjenige, mit dem Allah barmherzig ist)“, und: „Möge Allah ihn mit Seiner Barmherzigkeit bedecken“, und: „Er ist zu Allahs Barmherzigkeit übergegangen“, gefragt.

Antwort: „Es besteht kein Problem darin die ersten beiden Aussagen zu treffen, da das Wort selig (arab.: marhum) aus Optimismus und Hoffnung heraus gesprochen wird und nicht als Benachrichtigung. Und wenn dies aus Optimismus und Hoffnung heraus gesagt wurde, dann ist es kein Problem. Und was die dritte Aussage angeht, so scheint es mir auch, dass dies ebenfalls aus Optimismus gesagt wird und nicht, um über etwas zu benachrichtigen, da dies zu den verborgenen Dingen gehört, über die man nichts bestätigen kann.“ Aus „Majmu' Fatawa Asch-Schaikh Ibn 'Uthaimin (3/85).

Und im Hadith des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- stand bereits, dass der gläubige Verstorbene in Allahs Obhut ist.

Abu Dawud (3204) überlieferte, über Wathila Ibn Al-Asqa', der sagte, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- mit ihnen das Gebet für einen muslimischen Mann verrichtete. Daraufhin hörte er ihn sagen: „O Allah, der Soundso, Sohn des Soundso, ist in Deiner Obhut und Deinem Schutz. So schütze ihn vor der Versuchung des Grabes und der Strafe des Höllenfeuers. Du hältst Dein Versprechen und Dir gebührt alles Lob! O Allah, vergib ihm, sei mit ihm barmherzig, denn Du bist Der Allvergebende, der Barmherzige.“ Al-Albani stufte dies in „Ahkam Al-Janaiz“ als authentisch ein.

As-Sindi sagte in seinem Kommentar zu „Ibn Majah“: „Die Aussage: ‚in Deiner Obhut‘, bedeutet: unter Deiner Sicherheit, Abkommen und Schutz.

Und mit ‚Deinem Schutz (Habl Jiwarik)‘: Zur Gewohnheit der Araber gehörte es, dass sie sich gegenseitig Angst einflößen. Wenn jemand eine Reise antreten will, machte er ein Abkommen mit dem Führer jedes Stammes, sodass er durch ihn sicher ist, solange er sich in seinen Grenzen befindet, bis er zum anderen kommt. Dann macht er wieder dasselbe. Das ist ‚Habl Al-Jiwar‘. Gemeint ist damit auch ein Abkommen und Sicherheit, solange man in seinem Land ist.“

Al-Qari sagte in „Mirqah Al-Mafatih“ (3/1209): „Die Aussage: ‚O Allah, der Soundso, Sohn des Soundso, ist in Deiner Obhut‘, bedeutet: Deiner Sicherheit, da er an Dich glaubt.“

Fazit: Es besteht kein Problem darin, dass man über den gläubigen Verstorbenen sagt, dass er in Allahs Obhut sei, auch wenn diese Aussage nicht nur speziell für den Verstorbenen gilt, denn es wurde bereits erwähnt, dass im Hadith steht, dass derjenige, der das Morgengebet verrichtet, in Allahs Obhut sei.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A