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Was ist das Urteil über das Hinzufügen bei der überlieferten Anzahl der Adhkar?

08-09-2024

Frage 194998

Wie kann man die Aussage des Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm -„Wer morgens und abends einhundert Mal 'Subhanallahi wa bihamdihi' (Gepriesen sei Allah und gelobt sei Er) sagt, der wird am Tag der Auferstehung mit nichts Besserem kommen als jemand, der das Gleiche gesagt hat oder mehr.“ (Überliefert von Muslim, 2692), mit der Frage Nummer 148699, die besagt, dass die Anzahl der Adhkar nicht erhöht werden soll, in Einklang bringen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Gedenken an Allah (arab. Dhikr, Pl. Adhkar) ist in zwei Kategorien unterteilt: Allgemeines Gedenken und spezifisches Gedenken. Beide Arten werden in der Aussage Allahs Allahs – erhaben ist Er – erwähnt: „O die ihr glaubt, gedenkt Allahs in häufigem Gedenken (41) und preist Ihn morgens und abends.” (42) (Al-Ahzab:41-42) und in Seiner – erhaben ist Er – Aussage: „(…) Und gedenke deines Herrn häufig und preise (Ihn) am Abend und am frühen Morgen!“ (Ali-Imran:41)

Das allgemeine Gedenken (arab. mutlaq) ist das Gedenken, das nicht an eine bestimmte Zeit, einen bestimmten Ort oder einen bestimmten Zustand gebunden ist. Vielmehr gedenkt der Mensch in jeder Situation seinem Herrn, wie es der Prophet – Allahs Frieden und Segen auf ihm – tat. Muslim berichtet von Aischa – möge Allah mit ihr zufrieden sein -, dass sie sagte: „Der Prophet – Allahs Frieden und Segen auf ihm – gedachte Allah in allen seinen Zuständen.“

Das Vermehren dieser Art des Gedenkens ist im Islam wünschenswert, wie Allah – erhaben ist Er – sagte: „(…) und Allahs viel gedenkende Männer und gedenkende Frauen – für (all) sie hat Allah Vergebung und großartigen Lohn bereitet.” (Al-Ahzab:35) und Seine – erhaben ist Er – Aussage: „O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine Schar trefft, so steht fest und gedenkt Allahs häufig, auf dass es euch wohl ergehen möge!” (Al-Anfal:45)

Muslim (2676) überlieferte von Abu Huraira – möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – auf dem Weg nach Mekka unterwegs war und an einem Berg vorbeikam, der Jumdan genannt wurde. Er sagte: „Geht weiter, dies ist Jumdan. Die Mufarridun haben den Vorrang." Sie fragten: „Wer sind die Mufarridun, o Gesandter Allahs?" Er sagte: „Die Männer und Frauen, die Allah oft gedenken."

Der spezifische Dhikr hingegen ist jener Dhikr, der an eine bestimmte Zeit, einen bestimmten Ort, einen bestimmten Zustand oder an eine bestimmte Formel und Anzahl gebunden ist. Bei dieser Art von Dhikr ist die Grundlage, dass man sich an das hält, was überliefert wurde.

Ein Beispiel für diese Art von Dhikr sind die nach den Pflichtgebeten gesprochenen Adhkar, die Adhkar vor dem Schlafen, die morgendlichen und abendlichen Adhkar und andere spezifische Adhkar. Diese spricht man genauso, wie sie überliefert wurden, sowohl in Bezug auf die Formulierung als auch auf die Anzahl.

Al-Hafith Ibn Hajar – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte: „Daraus wird abgeleitet, dass die Beachtung einer bestimmten Anzahl bei der Wiederholung der Adhkar berücksichtigt werden muss. Andernfalls könnte man ihnen sagen: ‚Fügt den (Adhkar nach dem Gebet) noch dreiunddreißig mal den Tahlil („La ilaha illa Allah”) hinzu.‘ Einige Gelehrte sagten: Wenn eine bestimmte Anzahl, wie die nach den Pflichtgebeten gesprochenen Adhkar, mit einer speziellen Belohnung verbunden sind und jemand die festgelegte Anzahl überschreitet, erhält er nicht die spezifische Belohnung. Dies könnte daran liegen, dass in diesen Zahlen eine Weisheit und Besonderheit liegt, die durch das Überschreiten dieser Anzahl verloren geht.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Fath Al-Bari“ von Ibn Hajar (2/330).

In „Fatawa Al-Lajna Ad-Daima” (24/203) heißt es: „Was die überlieferten Bittgebete und Adhkar betrifft, so gilt hier die Grundlage des Tauqif (d. h. sie können nur durch göttliche Offenbarung und authentische Hadith-Texte bekannt sein, ohne Raum für Ijtihad), sowohl in Bezug auf die Formulierung als auch auf die Anzahl. Ein Muslim muss dies beachten und einhalten. Er sollte weder die festgelegte Anzahl noch die Formulierung erhöhen oder verringern oder daran etwas verändern. Und der Erfolg kommt von Allah." Ende des Zitats.

Und es zeigt, dass man sich auf das Überlieferte beim spezifischen Dhikr beschränken soll: Es wurde von ihm – Allahs Friede und Segen auf ihm – nicht überliefert wurde, dass er die festgelegte Formel in einigen Dhikr, wie etwa den Dhikr nach den Gebeten, überschritten hat. Als ihm die armen Auswanderer (arab. Muhajirin) klagten, dass die Reichen den nach dem Gebet vorgeschriebenen Dhikr sagten, ordnete er ihnen nicht an, die Zahl (dreiunddreißig Mal) zu erhöhen, sondern sagte: „Dies ist die Gunst Allahs, die Er gibt, wem Er will.“ Das zeigt, dass der Dhikr auf eine bestimmte Anzahl beschränkt ist.

Was die Antwort auf den Hadith betrifft, in dem es heißt: „Wer morgens und abends einhundert Mal 'Subhanallahi wa bihamdihi' (Gepriesen sei Allah und gelobt sei Er) sagt, der wird am Tag der Auferstehung mit nichts Besserem kommen als jemand, der das Gleiche gesagt hat oder mehr.“: So wird gesagt, dass der Hadith die Möglichkeit beinhaltet, dass das Hinzufügen aus demselben Dhikr besteht, und somit wäre dieser Dhikr von der Regel ausgenommen, die das Hinzufügen zu einer festgelegten Anzahl verbietet, aufgrund dieses Beweistextes. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass das Hinzufügen von einem allgemeinen (bzw. anderen) Dhikr stammt, sodass der Sinn wäre, dass man den festgelegten Dhikr sagt und dann einen anderen Dhikr hinzufügt.

An-Nawawi – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte: „Seine Aussage – Allahs Segen und Frieden auf ihm – „Wer am Tag 100 mal „La ilaha illallah wahdahu la sharika lah, lahul-mulku wa lahul-hamdu wa huwa ‘ala kulli shay’in qadir“ (Es gibt keinen Gott außer Allah, allein, ohne Partner. Ihm gehört das Reich und Ihm gehört das Lob, und Er hat Macht über alle Dinge) sagt, der wird am Tag der Auferstehung mit nichts Besserem kommen als jemand, der das Gleiche gesagt hat oder mehr“ – Hierin ist ein Beweis, dass, wenn jemand dieses Bekenntnis (arab. Tahlil) mehr als hundert Mal am Tag sagt, er den im Hadith erwähnten Lohn für die hundert Male erhält und einen weiteren Lohn für die zusätzliche Anzahl. Dies gehört nicht zu den Begrenzungen, deren Überschreitung verboten ist und bei denen die Erhöhung der Anzahl keinen zusätzlichen Vorzug bringt oder sie ungültig macht, wie es bei der Erhöhung der Anzahl der Waschungen oder der Anzahl der Gebetseinheiten der Fall ist.

Es ist möglich, dass gemeint ist: Die Erhöhung der guten Taten, nicht das Bekenntnis (arab. Tahlil) selbst. Es ist auch möglich, dass die allgemeine Erhöhung gemeint ist, ob sie nun das Bekenntnis (arab. Tahlil) oder andere Taten betrifft oder beides. Diese Möglichkeit scheint die offensichtlichste zu sein. Allah weiß es am besten." Ende des Zitats, entnommen aus „Sharh Muslim" von An-Nawawi (17/17).

Zusammengefasst: Das Dhikr (Gedenken an Allah) gibt es in zwei Formen: Allgemeines und spezifisches Dhikr. Das allgemeine Dhikr hat keine festgelegte Anzahl, sondern der Mensch gedenkt seines Herrn so oft er kann. Beim spezifischen Dhikr hingegen ist das Grundprinzip so, dass die überlieferte Form und Anzahl beachtet wird, außer wenn es einen Quelltext gibt, der eine Erhöhung der Anzahl erlaubt. Beispiele hierfür sind: „Subhanallah wa bihamdihi“ (Gepriesen sei Allah und gelobt sei Er) einhundert Mal und „La ilaha illallah wahdahu la sharika lah, lahul-mulku wa lahul-hamdu wa huwa ‘ala kulli shay’in qadir“ (Es gibt keinen Gott außer Allah, allein, ohne Partner. Ihm gehört das Reich und Ihm gehört das Lob, und Er hat Macht über alle Dinge) einhundert Mal. In diesen Fällen ist es unbedenklich, wenn man die Anzahl von hundert überschreiten sollte.

Und Allah weiß es am besten.

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