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Wie ist das Urteil, wenn man Bücher auf den Mushaf legt?
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Die Gelehrten waren sich darüber einig, dass es verpflichtend ist den Mushaf zu schützen und zu ehren und dass es verboten ist ihn geringzuschätzen und zu verachten.
Es besteht kein Zweifel, dass die Ehrung und der Respekt gegenüber dem Mushaf zur Ehrung der Kulthandlungen Allahs gehört. Allah -erhaben ist Er- sagte: „So ist es. Und wenn einer die Kulthandlungen Allahs hoch ehrt, so ist es (ein Ausdruck, der) von der Gottesfurcht der Herzen (herrührt).“ [Al-Hajj:32]
Zweitens:
Es ist kein Problem, wenn ein Mushaf auf einen anderen Mushaf gelegt wird. Ibn Hajar Al-Haitami -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Es ist erlaubt einen Mushaf auf einen anderen Mushaf zu legen.“ Aus „Al-Fatawa Al-Hadithiyah“ (S. 164).
Was aber ein Buch oder Bücher betrifft, die keine Masahif (pl. von Mushaf) sind, und diese auf den Mushaf gelegt werden, so wird dies verboten. Mindestens ist es verpönt.
Al-Hakim At-Tirmidhi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Zu dessen (des Mushafs) Ehrung gehört, dass er nicht offengelassen und keine anderen Bücher daraufgelegt werden, sodass dieser immer hoch über allen anderen Büchern ist.“
Aus „Nawadir Al-Usul“ (3/254).
Al-Baihaqi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte allgemein über die Anstandsregeln gegenüber Allahs Buch: „Dazu gehört, dass auf dem Mushaf kein anderes Buch, Gewand oder irgendetwas anderes gelegt wird, es sei denn es sind zwei Masahif, bei denen einer auf den anderen gelegt wird. Das ist erlaubt. Aus „Schu'ab Al-Iman“ (3/329). Siehe auch: „Al-Fatawa Al-Hadithiyah“ (S. 164).
Schaikh 'Abdul Karim Al-Khudair -möge Allah ihn beschützen- wurde gefragt: „Wie ist das Urteil, wenn Bücher auf den Mushaf gelegt werden?“
Antwort: „Der Quran ist Allahs Wort, der in einem Buch gebunden wird. Allahs Worte zu ehren ist verpflichtend und es ist unter keinen Umständen erlaubt ihn verächtlich zu behandeln. Derjenige, der dies jedoch tut, befindet sich in großer Gefahr, da er Denjenigen, der ihn gesprochen hat, der Allah -der Mächtige und Gewaltige- ist, geringschätzt.
Wenn man Bücher auf den Mushaf legt, dann wird über darüber hinweggesehen, wenn es jemand unbeabsichtigt getan hat. Genauso verhält es sich, wenn jemand darüber kein Wissen hat. So ist der Unwissende entschuldigt.
Übrig bleibt nur noch derjenige, der dies wissentlich und absichtlich tut. Das ist nicht erlaubt, da es eine Art von verächtlichem Verhalten ist.“ Aus „Scharh 'Umdah Al-Ahkam“ (17/35).
Wenn klar wird, dass etwas auf den Mushaf gelegt wird, damit der Mushaf diese Sache schützt, oder dass etwas Verächtliches auf den Mushaf gelegt wird, dann besteht kein Zweifel darin, dass dies verboten ist, da in beiden und ähnlichen Situationen Allahs Buch klar und deutlich geringgeschätzt wird, was zweifelsohne verboten ist.
Für mehr, siehe die Antwort auf Frage Nr. 95753 und Nr. 125930 .
Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten.