Montag 24 Jumaada Al-Awwah 1446 - 25 November 2024
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Das Urteil über die Eheschließung per Telefon oder Internet

Frage

Ist es gültig, den Ehevertrag über eine Webcam abzuschließen? Weil ich gehört habe, dass dies nicht zulässig ist, da eine der Bedingungen für die Eheschließung darin besteht, dass sie an einem Ort geschlossen werden muss.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Vorschlag (Ijab) und die Annahme (Qabul) sind eine der Säulen des Ehevertrags, ohne die dieser nicht gültig ist. Der Vorschlag wird vom Wali oder seinem Stellvertreter ausgesprochen und die Annahme erfolgt durch den Ehemann oder seinen Stellvertreter.

Es ist eine Bedingung, dass der Vorschlag und die Annahme in einer Sitzung erfolgen. In Kaschaf al-Qina' (5/41) heißt es: „Wenn zwischen dem Vorschlag und der Annahme eine Zeitspanne liegt, ist sie gültig, solange beide in derselben Versammlung erfolgen und es keine Ablenkung gibt, die gemäß den örtlichen Bräuchen als Unterbrechung gelten würde, selbst wenn die Zeitspanne zwischen den beiden lang ist. Gehen sie vor der Annahme, nachdem der Vorschlag unterbreitet wurde, auseinander, dann wird der Vorschlag ungültig. Das Gleiche gilt, wenn eine Ablenkung geschieht, die das Verfahren gemäß dem örtlichen Brauch unterbricht, weil dies eine Abwendung ist und es so wäre, als ob der Vorschlag abgelehnt worden wäre.“

Ebenso ist für die Gültigkeit des Ehevertrages die Anwesenheit von Zeugen bedingt. Darauf basierend waren sich die Gelehrten uneinig, was den Abschluss des Ehevertrags mithilfe moderner Mittel wie Telefon und Internet betrifft. Einige von ihnen sagen, dass dies aufgrund der Abwesenheit von Zeugen nicht zulässig sei, obwohl die gleichzeitige Anwesenheit zweier Zeugen am Telefon unter demselben Urteil fällt, als ob sie sich am selben Ort befänden. Dies ist die Ansicht des Islamischen Fiqh-Rates.

Einige Gelehrte sind der Ansicht, dass dies aus Vorsichtsgründen zum Schutz der Ehe verboten werden sollte, da es möglich sei, die Stimme einer Person nachzuahmen und so andere zu täuschen. Dies wird in den Fatawa vom Ständigen Ausschuss für die Erteilung von Fatawa genannt.

Einige der Gelehrten halten es für zulässig, solange keine Manipulationsgefahr besteht. Dies ist, was in den Fatawa von Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- dargelegt wurde.

Daher ist es bekannt, dass das Problem nicht darin besteht, sich am selben Ort aufzuhalten, denn der Kontakt zwischen beiden Parteien zur gleichen Zeit über das Telefon oder Internet fällt unter dasselbe Urteil, wie wenn sie am gleichen Ort wären.

Es ist auch möglich, diesen Ehevertrag zu bezeugen, indem man die Stimme des Sprechers über das Telefon oder Internet hört. Tatsächlich ist es dank des technischen Fortschritts heutzutage möglich, den Wali zu sehen und seine Stimme zu hören, wenn er den Heiratsvorschlag unterbreitet, und ebenso ist es möglich, den Ehemann zu sehen.

Daher ist die offensichtliche Ansicht in dieser Angelegenheit, dass es zulässig ist, den Ehevertrag per Telefon oder Internet abzuschließen, sofern keine Manipulationsgefahr besteht, die Identität des Ehemanns und des Wali nachgewiesen sind und die beiden Zeugen den Vorschlag und die Annahme hören können.

Dies ist, was in den von Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- herausgegebenen Fatawa gesagt wurde, wie oben erwähnt. Dies wird auch durch die Fatwa des Ständigen Ausschusses impliziert, der die Ehe in solchen Fällen aus Vorsichtsgründen und aus Angst vor Täuschung nicht zuließ.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Ehevertrag auch durch die Ernennung von Bevollmächtigten abwickeln. Daher kann der Ehemann oder Vormund jemanden damit beauftragen, den Ehevertrag in seinem Namen vor Zeugen abzuschließen.

Es folgen die Aussagen von Gelehrten, die das, worauf wir uns bezogen haben, bestätigen:

1. Erklärung des Islamischen Fiqh-Rates:

Erklärung Nr. 52 (6/2) zur Regelung von Verträgen über moderne Kommunikationsmittel

„Nachdem der Rat festgestellt hatte, dass es zulässig ist, Verträge über moderne Kommunikationsmittel abzuschließen, sagte er: Die oben genannten Richtlinien gelten nicht für den Ehevertrag, da in diesem Fall die Anwesenheit von Zeugen bedingt ist.“

2. Fatwa des Ständigen Ausschusses für die Ausstellung von Fatawa

Frage: Ist es zulässig, den Ehevertrag per Telefon abzuschließen, wenn die Säulen und Bedingungen des Ehevertrags erfüllt sind, mit der Ausnahme, dass sich der Wali und der Ehemann in verschiedenen Ländern befinden?

Antwort: „Denn heutzutage sind Täuschungen und Tricks weit verbreitet, und einige Menschen sind geschickt darin, andere zu imitieren, und einige sind in der Lage, ihre Stimme wie die einer Reihe von Menschen klingen zu lassen, männlich und weiblich, jung und alt, und sie sprechen sogar verschiedene Dialekte und Sprachen, dass der Zuhörer denkt, dass mehrere Leute sprechen, obwohl es in Wirklichkeit nur eine Person ist, und weil es der islamischen Scharia um den Schutz der Keuschheit und Ehre der Menschen geht und sie in Bezug auf Verträge und Geschäfte mehr Vorsichtsmaßnahmen trifft als andere Religionen, so ist das Komitee der Ansicht, dass es im Hinblick auf Eheverträge, den Heiratsvorschlag und die Annahme sowie die Ernennung von Bevollmächtigten nicht angemessen ist, solche Angelegenheiten telefonisch abzuwickeln. Dies geschieht, um die Ziele der Scharia zu erreichen und die Keuschheit und Ehre der Menschen zu schützen, damit diejenigen, die Launen und Wünschen folgen, und diejenigen, die versuchen, Menschen zu täuschen und zu betrügen, nicht in der Lage sein werden, mit Eheangelegenheiten zu spielen. Und Allah ist die Quelle der Stärke.“ Aus „Fatawa al-Lajnah ad-Daimah„ (18/90).

3. Fatwa von Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein-

Frage: Ich möchte ein Mädchen heiraten, dessen Vater in einem anderen Land lebt. Derzeit kann ich aus finanziellen oder anderen Gründen nicht reisen, um ihn zu treffen und den Ehevertrag abzuschließen. Ich befinde mich derzeit im Ausland. Ist es mir erlaubt, ihren Vater anzurufen, damit er zu mir sagen kann: „Ich gebe dir meine Tochter So und So zur Frau“, und ich kann sagen: „Ich akzeptiere.“ Das Mädchen stimmt der Heirat zu und es gibt zwei muslimische Zeugen, die über die Lautsprecher am Telefon zuhören können, was ich und was er sagt. Wird dies als legitimer Ehevertrag angesehen?

Antwort: „Die Website stellte diese Frage Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- und er antwortete, dass, wenn das, was beschrieben wird, wahr ist (und keine Manipulation vorliegt), es die Bedingungen der Scharia-Ehe erfüllt und der Ehevertrag gültig ist.“

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A