Alles Lob gebührt Allah..
„Es ist erlaubt diese Person zu verbergen/schützen, wenn sie nicht zu den Leuten gehört, die die Sünden gering schätzen und von der man nicht weiß, dass sie oft Sünden und verbotene Dinge begeht; unter diesem Umstand soll man sie beratschlagen, ihr Angst machen (vor Allahs Strafe) und sie davor warnen dies zu wiederholen.
Wenn sie aber jemand ist, die daran gewöhnt ist und frevlerische Taten begeht, dann wird seine Schuld nicht frei werden, bis ihre Angelegenheit jemandem vorgelegt wird, der sie mit etwas bestraft, wodurch sie (die Person) dann aufhört.
Und wenn sich die Sünde auf das Recht eines Menschen bezieht, wie wenn man sie sieht, wie sie etwas von einem Haus oder einem Geschäft stiehlt oder wie sie mit der Frau von Soundso Unzucht begeht, dann darf man sie nicht verbergen/schützen, da man dadurch das Recht eines Menschen zunichtemacht, sein Bett (privat Bereich) verdirbt und den Muslim verrät. Gleiches gilt, wenn er weiß, dass sie einen Muslim getötet oder verletzt hat, dann soll sie ihn nicht verbergen/schützen und das Recht eines Muslims verloren gehen lassen; vielmehr soll man gegen sie, bei den Behörden, aussagen, dass sie die Rechte einnimmt.
Und Allah weiß es am besten.“
Der ehrenwerte Schaikh 'Abdullah Ibn Jibrin -möge Allah ihn beschützen-.