Montag 22 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 23 Dezember 2024
German

Es ist nicht vorgeschrieben sich, im Streben nach Lohn, Gottesdienste absichtlich zu erschweren.

Frage

Ist es nicht vorgeschrieben, dass man sich absichtlich, im Streben nach Lohn, einen Gottesdienst erschwert, wie wenn man mit kaltem Wasser die Gebetswaschung vollzieht, obwohl warmes Wasser vorhanden ist, oder man geht zu einer entfernteren Moschee, obwohl es in der Nähe eine Moschee gibt? Ich habe nämlich eine Aussage von Imam Asch-Schatibi in „Al-Muwafaqat“ gelesen, in der er erwähnte, dass derjenige, der absichtlich nach der Erschwernis sucht, nicht dafür belohnt wird.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Jemand, der es sich absichtlich schwer macht, wird nicht belohnt. Er wird vielmehr dafür (für diesen Gottesdienst) belohnt, wenn er den (gewöhnlichen) Taten der Person gleichkommt. Dies ist so, weil die Erschwernis selbst nicht beabsichtigt und gewollt ist.

Schaikh Muhammad Ibn Salih Al-'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Scharh Nadhm Al-Qawa'id“:

„Wenn nun festgelegt wird, dass die islamische Gesetzgebung die Erschwernis an sich nicht beabsichtigt, dann sollten wir es uns nicht absichtlich schwer machen, wenn die Tat ohne Erschwernis ausgeführt werden kann. Denn die absichtliche Erschwernis ist nicht vorgeschrieben. Ein Beispiel dafür ist jemand, der sagt: „Ich werde die Hajj zu Fuß vollziehen, damit ich mich in der Hajj plage und mein Lohn dadurch größer wird.“ Diesem wird gesagt: Es sich absichtlich und gewollt schwer zu machen, ist nicht vorgeschrieben (islamisch-rechtlich nicht legitim), da der Gesetzgeber (Allah) die Erschwernis nicht will. Somit widersprichst du mit deiner Tat dem, was der Gesetzgeber will.

Und wenn einer sagt: Im Hadith steht, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Dein Lohn entspricht deiner Mühsal.“ So wird gesagt: Hier im Hadith ist nicht die absichtliche Mühsal gemeint, sondern vielmehr die Mühsal, die im Gottesdienst eintrifft und von der Person nicht beabsichtigt wird.“

Die Gelehrten des ständigen Komitees für Rechtsurteile wurden gefragt:

„Welche Art von Wasser ist für den Menschen erwünscht, welches er bei der Ganzkörperwaschung für den Janaba-Zustand verwendet? Kaltes oder heißes Wasser?

Sie antworteten:

„Alles Lob gebührt Allah und der Segen und Frieden sei auf Seinem Gesandten, seiner Familie und seinen Gefährten. Um fortzufahren:

Der Muslim darf sowohl heißes als auch kaltes Wasser verwenden, entsprechend seinem Wohl. Die Angelegenheit hier ist umfangreich und Allahs Religion ist leicht, so wie Er -gepriesen sei Er- sagte: „Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis.“ [Al-Baqara:185]

Und Allah verleiht den Erfolg und Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten“

Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz, Schaikh 'Abdurrazzaq 'Afifi, Schaikh 'Abdullah Ibn Ghudayyan, Schaikh 'Abdullah Ibn Qu'ud

Aus „Fatawa Al-Lajna Ad-Da'ima“ (328/5).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A