Montag 22 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 23 Dezember 2024
German

Die Antwort auf den, der einige Neuerungen, wie das Feiern des Geburtstags des Propheten, gut findet

Frage

Ich hoffe, dass sie auf folgendes schauen können, was in Form einer Diskussion zwischen denjenigen, die sagen, dass das Feiern des Geburtstags des Propheten eine Neuerung (Bid'a) sei, und denjenigen, die sagen, dass es keine Neuerung sei. Diejenigen, die sagen, es sei eine Neuerung, bringen dafür als Beweis, dass es nie zu Lebzeiten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, der Prophetengefährten (Sahaba) oder den Tabi’in (Die Generation, nach den Prophetengefährten) stattfand.
Die andere Seite antwortet darauf und sagt, dass wer denn sage, dass alles, was sie tun würden, zu Lebzeiten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, der Prophetengefährten oder der Tabi’in stattgefunden haben müsste? Als Beispiel haben wir heute das, was „Wissenschaft der Männer“ (‘Ilm Ar-Rijal), „Kritik und Lob“ (Al-Jarh wa At-Ta’dil) etc. genannt wird, was keiner verwirft, da die Grundlage im Verwerfen darin besteht, dass die erfundene Neuerung einer Grundlage widerspricht. Wo aber ist im Feiern des Geburtstags des Propheten die Grundlage, der widersprochen wurde?
Es gibt viele Meinungsverschiedenheiten, die sich um dieses Thema drehen. Außerdem argumentieren sie damit, dass Ibn Kathir -möge Allah ihm barmherzig sein- das Feiern des Geburtstags des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bestätigt haben soll.
Was ist also das stärkere Urteil in dieser Angelegenheit, gestärkt durch Beweise?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Man muss erst einmal wissen, dass sich die Gelehrten über die Festlegung des Geburtstags des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- uneinig waren. Ibn ‘Abdilbarr -möge Allah ihm barmherzig sein- war der Meinung dass er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- am 2. Rabi‘ Al-Awwal geboren wurde. Ibn Hazm -möge Allah ihm barmherzig sein- hielt es aber für wahrscheinlicher, dass er am 8. Rabi‘ Al-Awwal geboren wurde. Es wurde auch gesagt am zehnten, wie es Abu Ja’far Al-Baqir sagte. Auch wird gesagt, dass er am zwölften geboren wurde, wie Ibn Ishaq. Es wird auch gesagt, dass er im Monat Ramadan geboren wurde, so wie es Ibn ‘Abdilbarr von Az-Zubair Ibn Bakkar überlieferte.

Siehe „As-Sira An-Nabawiya“ (S. 199, 200) von Ibn Kathir.

Und diese Meinungsverschiedenheit zwischen den Gelehrten reicht, damit wir wissen, dass niemand von den Altvorderen dieser Nation, die den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- liebten, seinen Geburtstag mit Bestimmtheit festlegen konnten, geschweige denn ihn zu feiern. Und es sind bereits mehrere Jahrhunderte über die Muslime vergangen, in denen sie nie diesen Geburtstag gefeiert haben, bis ihn die Fatimiden erfunden haben.

Schaikh ‘Ali Mahfudh -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Die ersten, die dies in Kairo erfunden haben, waren die Kalifen der Fatimiden im vierten Jahrhundert. So haben sie das Feiern von sechs Geburtstagen erfunden: den Geburtstag des Propheten, den Geburtstag von Imam ‘Ali -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, den Geburtstag von Fatima Az-Zahra -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, den Geburtstag von Al-Hasan und Al-Husain -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- und den Geburtstag des amtierenden Kalifen, bis sie von Al-Afdal, dem Kommandanten der Armee, abgeschafft wurden. Hierauf wurden sie im Kalifat von Al-Aamir bi Ahkaam Allah, im Jahre 524 n.H., wieder eingeführt, nachdem die Menschen sie fast vergessen hätten. Der Erste, der das Feiern des Geburtstags des Propheten, in der Stadt „Irbil“ (Arbil), erfunden hat, war der König Al-Mudhaffar Abu Sa’id, im 7. Jahrhundert. Und das Feiern des Geburtstags des Propheten verlief weiter, bis zu unserem heutigen Tag. Die Menschen weiteten sich darin aus und erfanden alles, wonach ihre Seelen verlangten und was die Satane, unter den Menschen und Jinn, ihnen eingaben.“

Aus „Al-Ibda‘ fi Madaarr Al-Ibtida‘“ (S. 251).

Zweitens:

Was das betrifft, was in der Frage, von denjenigen, die sich über das Feiern des Geburtstags des Propheten streiten, steht, „dasswer denn sage, dass alles, was sie tun würden, zu Lebzeiten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, der Prophetengefährten oder der Tabi’in stattgefunden haben müsste“, so beweist dies ihr Unwissen über die Bedeutung des Begriffs „Neuerung“ (arab.: Bid’a), wovor der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- in vielen Ahadith gewarnt hat. Und das, was er erwähnt hat, ist die Richtlinie für das, was getan wird, um sich dadurch mit guten Taten Allah -erhaben sei Er- zu nähern.

Und demnach ist es nicht erlaubt sich Allah mit einem Gottesdienst zu nähern, welchen der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nicht vorgeschrieben hat. Dies wird vom Verbot des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- vor Neuerungen entnommen. Und die Neuerung ist, dass man sich Allah -erhaben sei Er- mit etwas nähert, was Er nicht vorgeschrieben hat. Deshalb sagte Hudhaifa -möge Allah mit ihm zufrieden sein-: „Jeden Gottesdienst, den die Gefährten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nicht verrichtet haben, sollt ihr nicht verrichten!“

Ähnlich sagte Imam Malik -möge Allah ihm barmherzig sein-: „Was damals kein Teil der Religion war, ist heute (auch) kein Teil der Religion.“

Das bedeutet: Was zu Lebzeiten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- kein Teil der Religion war und man sich damit nicht Allah genähert hat, ist auch danach kein Teil der Religion.

Außerdem waren bezüglich des Vergleichs, den der Fragende erwähnt, welcher die Wissenschaft des Lobens und der Kritik ist, was eine tadelnswerte Neuerung sein soll, diejenigen selbiger Meinung, die die Neuerung in eine gute und eine schlechte Neuerung unterteilten. Sie fügten noch etwas hinzu und unterteilten die Neuerung in die fünf Klassifizierungen der Regeln (obligatorisch, erwünscht, erlaubt, verboten und verpönt). Al-‘Izz Ibn ‘Abdissalam -möge Allah ihm barmherzig sein- hat diese Unterteilung erwähnt und sein Schüler Al-Qaraafi hat ihn darin gefolgt.

Asch-Schatibi hat auf die Zufriedenheit Al-Qaraafis mit dieser Unterteilung geantwortet, indem er sagte:
„Diese Unterteilung ist eine erfundene Angelegenheit, auf die kein islamisch-legitimer Beweis deutet. Vielmehr ist sie selbst widersprüchlich, da zur Realität der Neuerung gehört, dass es keinen islamisch-legitimen Beweis gibt, der auf sie hinweist, weder aus den Überlieferungstexten der islamischen Gesetzgebung, noch aus ihren Grundregeln. Denn, wenn es dort etwas geben würde, was von der islamischen Gesetzgebung als obligatorisch, erwünscht oder erlaubt bewiesen worden wäre, dann wäre es keine Neuerung und die Tat würde zu den allgemeinen Taten, die einem befohlen werden, oder bei denen man vor die Wahl gestellt wird, gehören. Demnach ist das Zusammenführen zwischen der Betrachtung dieser Dinge als Neuerungen und zwischen den Beweisen selbst, die darauf hinweisen, dass sie obligatorisch, erwünscht oder erlaubt seien eine Zusammenführung zwischen zwei Dingen, die sich gegenseitig negieren.

Was das Verpönte und Verbotene darunter betrifft, so ist es unbestritten, dass sie, einerseits selbst Neuerungen sind, andererseits aber nicht. Denn, wenn ein Beweis darauf hinweist, dass eine Sache verboten oder verpönt ist, beweist dies nicht, dass sie eine Neuerung ist, da es sein kann, dass sie eine Sünde ist, wie das Töten, Stehlen, Trinken von Alkohol etc. Demnach gibt es keine Neuerung, in der man sich diese Unterteilung absolut vorstellen kann, außer, wenn sie verpönt oder verboten ist, entsprechend dem, was in diesem Kapitel erwähnt wird.

Demnach ist das, was Al-Qaraafi über diejenigen erwähnte, die sich über die Verwerfung der Neuerungen einig sind, richtig. Aber das, was er darin unterteilte ist nicht richtig. Es ist unglaublich, dass man von einer Übereinstimmung redet, gleichzeitig aber stößt man mit der Meinungsverschiedenheit dagegen, mit seinem Wissen darüber, was es braucht um den Konsens zu brechen. Als würde er, bezüglich dieser Unterteilung, nur seinem Schaikh – also Ibn ‘Abdissalam –, ohne nachzudenken, folgen.“

Dann erwähnte er den Grund, den Al-‘Izz Ibn ‘Abdissalam in Bezug auf diese Unterteilung angab und dass er „Al-Masaalih Al-Mursala“ (Allgemeinwohl) als Neuerungen sah. Hierauf sagte er:

„Was Al-Qaraafi betrifft, so hat er keine Entschuldigung dafür diese Einteilungen anzuführen, auf einer anderen Weise, als die, welche sein Schaikh und die Menschen beabsichtigten. Denn er widersprach, in dieser Unterteilung allen, wodurch er dem Konsens widersprach.“

Aus „Al-I’tisam“ (S. 152, 153). Wir raten auf das Buch zurückzugreifen, denn seine Antwort ist lang und er leistete darin hervorragende Arbeit, möge Allah ihm barmherzig sein.

Al-‘Izz Ibn ‘Abdissalam -möge Allah ihm barmherzig sein- hat für die „obligatorische Neuerung“ Beispiele, entsprechend seiner Unterteilung, genannt. So sagte er:

„Die obligatorische Neuerung hat (verschiedene) Beispiele:

Erstens: Sich mit der Wissenschaft der arabischen Grammatik zu beschäftigen, durch die man die Worte Allahs und Seines Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- versteht. Dies ist obligatorisch, da das Bewahren der islamischen Gesetzgebung obligatorisch ist. Und die Bewahrung kommt erst zustande, wenn man diese kennt. Und wodurch auch immer die Pflicht nur dadurch zustande kommt, so ist dies eine Pflicht.

Zweitens: Fremdwörter aus dem Koran und der Sunnah zu lernen.

Drittens: Die Aufzeichnung des Usul Al-Fiqh.

Viertens: Über „Al-Jarh wa At-Ta’dil“ (Kritik und Lob, in der Hadithwissenschaft) zu sprechen, um so den authentischen (Hadith) vom schwachen zu unterscheiden. Die Grundlagen der islamischen Gesetzgebung haben bereits bewiesen, dass das Lernen der islamischen Gesetzgebung „Fard Kifaya“ (Gemeinschaftspflicht), in dem, was über der individuellen Möglichkeit steht, ist. Und das Lernen der islamischen Gesetzgebung kommt erst durch das zustande, was wir erwähnten.“

Aus „Qawa’id Al-Ahkam fi Masalih Al-Anam“ (2/173).

Asch-Schatibi hat auch darauf geantwortet. Er sagte:

„Was das betrifft, was ‘Izzuddin erwähnte, so entspricht unsere Aussage dem, was bereits erwähnt wurde. Demnach gehören die Beispiele für das Obligatorische zur Art des „wodurch auch immer die Pflicht nur dadurch zustande kommt …“, – wie er sagte –. So ist es nicht bedingt, dass die Altvorderen danach gehandelt haben und dass sie ein Fundament in der islamischen Gesetzgebung, auf spezielle Weise, haben sollte. Denn sie fällt unter der Kategorie der „Al-Masaalih Al-Mursala“ und nicht der Neuerungen.“

Aus „Al-I’tisam“ (S. 157, 158).

Fazit dieser Widerlegung ist, dass es nicht richtig ist diese Wissenschaften als tadelnswerte islamisch-legitime Neuerung zu bezeichnen, da sie von den allgemeinen Überlieferungstexten und den islamisch-rechtlichen Grundregeln unterstützt werden, welche zum Erlernen der Religion und Sunnah und zur Übermittlung der islamisch-rechtlichen Wissenschaften und den Überlieferungstexten der islamischen Gesetzgebung (Koran und Sunnah) zu den Menschen, auf richtige Weise, anordnen.

Es ist möglich zu sagen, dass diese Wissenschaften, aus linguistischer und nicht islamisch-rechtlicher Sicht, als Neuerung betrachtet werden, denn die islamisch-rechtliche Neuerung ist in der Gesamtheit tadelnswert. Was die linguistische Neuerung betrifft, so gibt es unter ihr lobenswerte und tadelnswerte.

Al-Hafidh Ibn Hajar Al-‘Asqalani -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Neuerung, in der Tradition der islamischen Gesetzgebung, ist tadelnswert, im Gegensatz zur Sprache. Denn alles, was ohne (zuvorgekommenes) Beispiel erfunden wird, wird als Neuerung bezeichnet, egal ob es lobenswert oder tadelnswert ist.“

Aus „Fath Al-Baari“ (13/253).

Er sagte auch:
„Was das Wort „Bida‘“ (arab. Für Neuerungen) betrifft, so ist es der Plural von „Bid’a“, womit alles gemeint ist, dem kein Beispiel zuvorkam. Somit beinhaltet es linguistisch alles Lobens- und Tadelnswerte. Doch beinhaltet es in der islamischen Gesetzgebung nur Tadelnswertes. Und wenn der Begriff im lobenswerten Bereich überliefert wird, dann ist damit die linguistische Bedeutung gemeint.“

Aus „Fath Al-Baari“ (13/340).

Schaikh ‘Abdurrahman Al-Barrak -möge Allah ihn bewahren- sagte in seinem Kommentar zum Hadith Nr. 7277, Buch des Festhaltens an Koran und Sunnah, Kapitel 2, aus dem „Sahih-Werk“ von Al-Bukhary:

„Diese Einteilung ist, in Betrachtung der linguistischen Neuerung, richtig. Was aber die Neuerung in der islamischen Gesetzgebung angeht, so sind alle eine Irreleitung, wie er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

„Und die übelsten Angelegenheiten sind die erfundenen und jede Neuerung ist eine Irreleitung.“

Trotz dieser Allgemeinheit ist es nicht gestattet zu sagen, dass zu den Neuerungen Dinge gehören, die obligatorisch, erwünscht oder erlaubt seien. Vielmehr ist die Neuerung in der Religion entweder verboten oder verpönt. Und unter den verpönten Dingen, über die er sagte, dass sie eine erlaubte Neuerung sei, gehört, dass die Leute sich nach dem Morgen- und Nachmittagsgebet die Hände schütteln.“

Was man wissen und sich daran halten sollte ist, dass man schauen sollte, ob die Mittel vorhanden sind und es keine Hindernisse gibt, in Bezug darauf, ob eine Sache zu Lebzeiten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und seinen edlen Gefährten, stattfand. So sind der Geburtstag des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und die Liebe zu ihm von seinen Gefährten aus zwei Mittel, die, in der Zeit der edlen Prophetengefährten, gegeben waren, um seinen Geburtstag zu einem Festtag, in dem sie feiern konnten, zu machen. Und es gab nichts, was sie daran hinderte. Doch da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und seine Gefährten nichts dergleichen taten, weiß man, dass dies nicht vorgeschrieben ist. Denn, wenn es vorgeschrieben wäre, dann wären sie die Menschen, die am ehesten dazu eilen würden.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Genauso ist es bei dem, was einige Menschen erfunden haben, entweder um den Christen, in der christlichen Feier zum Geburtstag von ‘Isa -der Friede sei auf ihm-, zu ähneln, oder aus Liebe zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und Verehrung zu ihm, und Allah mag sie für diese Liebe und Mühe belohnen, aber nicht für die Neuerungen den Geburtstag des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu einem Fest zu machen, trotz der Meinungsverschiedenheit der Menschen über seinen Geburtstag. Denn keiner der Altvorderen hat dies jemals getan, obwohl die Mittel da waren und es keine Hindernisse gab. Und wenn es etwas absolut Gutes oder eine stärkere Meinung wäre, dann hätten die Altvorderen -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- mehr Recht darauf als wir. Denn sie haben den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- intensiver geliebt und verehrt als wir und waren für das Gute noch bestrebter. Vielmehr aber besteht die vollkommene Liebe und Verehrung zu ihm darin ihm zu folgen, gehorchen, seinem Befehl Folge zu leisten, seine Sunnah, sowohl im Verborgenen als auch im Offenkundigen, zu beleben, das zu verbreiten, womit er entsandt wurde und sich dafür, mit Herz, Hand und Zunge, abzumühen. Denn dies war die Methode der vorausgeeilten Ersten von den Auswanderern und den Helfern und diejenigen, die ihnen auf beste Weise gefolgt sind.“

Aus „Iqtidaa` As-Siraat“ (S. 294, 295).

Und dies ist eine treffende Rede, in der er erklärte, dass die Liebe zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dadurch entsteht, seiner Sunnah zu folgen, sie den Menschen zu lehren, unter ihnen zu verbreiten und zu verteidigen. Und dies war die Methode der Prophetengefährten -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-.

Was die Späteren angeht, so haben sie sich, durch diese Feierlichkeiten, selbst verraten und der Satan hat sie verraten. Sie sind der Meinung, dass sie dadurch ihre Liebe zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zum Ausdruck bringen würden. Jedoch sind sie weit entfernt davon seine Sunnah zu beleben, ihr zu folgen, zu ihr einzuladen, sie den Menschen zu lehren und sie zu verteidigen.

Drittens:

Und was denjenigen, der diskutiert, angeht, der Ibn Kathir -möge Allah ihm barmherzig sein- zuschreibt, er hätte das Feiern des Geburtstags des Propheten erlaubt, so soll er uns erzählen, wo Ibn Kathir -möge Allah ihm barmherzig sein- darüber geredet hat? Denn wir haben noch nie mitbekommen, dass Ibn Kathir -möge Allah ihm barmherzig sein- so etwas gesagt hat. Und wir meinen, dass Ibn Kathir frei davon ist diese Neuerung zu unterstützen und zu verbreiten.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A