Montag 24 Jumaada Al-Awwah 1446 - 25 November 2024
German

Das Urteil über die Eheschließung, bei der ein Teil des Vermögens einem verbotenen Ursprung entstammt.

Frage

Es gibt einen Mann, der mit erlaubtem und verbotenem Vermögen (eine Frau) geheiratet hat. Nach einigen Jahren erinnerte er sich daran, dass er mit verbotenem (haram) Vermögen geheiratet hat. Was ist das Urteil seiner bezüglich, und was muss er nun tun?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

„Die Ehe ist gültig und wird dadurch nicht in Gefahr gebracht, solange die Bedingungen für die Eheschließung erfüllt wurden, wie dass er die Frau mit ihrem Einverständnis heiratete, mit einem islamrechtlich legitimen Vormund und es zwei Zeugen gab, sowie dass es zu dem Zeitpunkt keine Hindernisgründe für eine Eheschließung gab. Dass die Brautgabe aus verbotenem (Haram) Vermögen besteht, schadet der Eheschließung nicht, solange die Bedingungen für die Eheschließung erfüllt wurden. Er hat einen Teil des Geldes durcheinandergebracht, so dass ein Teil davon nun aus verbotenem (haram) Vermögen bestand, was die Eheschließung nicht beeinträchtigt. Er muss Reue (Taubah) zeigen und Allah -majestätisch und mächtig ist Er- dafür, was es an Verbotenem nahm, um Vergebung bitten. Des Weiteren muss er das Geld seinem Besitzer zurückgeben, falls er es von jemandem gestohlen oder geraubt hatte. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, soll er es im Namen des Besitzers an Arme und Bedürftige spenden, für Instandsetzung von Straßen (Wegen), Brunnen um die Moscheen etc. Was die Ehe anbelangt, so ist diese gültig.“

Endes des Zitats des geehrten Schaikhs ˈAbdul-ˈAziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein.

[Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb (3/1578)]

Quelle: Aus „Fatawa Nur ´ala Ad-Darb“