Freitag 7 Jumaada Al-Awwah 1446 - 8 November 2024
German

Die ungültige Eheschließung muss wiederholt werden, auch wenn zehn Jahre vergangen sind

Frage

Wir wissen, dass die Heirat mit einer Frau, ohne Zustimmung ihres Vormundes nicht gültig ist, dies nach der islamischen Gesetzgebung. Es gibt viele Situationen, in denen zwei sich einig sind, die junge Frau mit ihm abhaut und ihn heiratet.
Meine Frage ist: Wenn die Ehe ungültig ist, wie sollen diese Menschen sie dann gültig machen, sagen wir nach fünf oder zehn Jahren nach der Eheschließung und sie haben Kinder?
Meine zweite Frage: Wenn die beiden abhauen und heiraten und nach einer Zeit, sagen wir zwei oder vier Jahre, haben die Eltern beschlossen der Ehe zuzustimmen, wird die Ehe dann gültig? Wie soll man diese Ehe gültig machen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Ehe der Frau, die ohne Zustimmung ihres Vormundes heiratet, ist ungültig, auch wenn zehn Jahre vergangen sind und sie Kinder haben. Sie müssen die Eheschließung, nach Zustimmung des Vormundes, wiederholen, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Es gibt keine Ehe(schließung), außer mit einem Vormund und zwei Zeugen.“

Überliefert von Ahmad und den Leuten der Sunan, bis auf An-Nasaai. Siehe: „Sahih Al-Jami“ (7558).

Es wurde bereits eine harte Androhung über diejenige, die sich selbst verheiratet, überliefert.

Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Frau kann keine Frau verheiraten und die Frau kann sich selbst nicht verheiraten, denn (nur) die Unzuchttreibende ist diejenige, die sich selbst verheiratet.“

Überliefert von Ibn Majah (1782) und er (der Hadith) steht in „Sahih Al-Jami“ (7298).

Bezüglich der zweiten Frage: Wenn der Vormund zustimmt, dann müssen sie die Eheschließung wiederholen, da die erste Eheschließung ungültig war.

Außerdem müssen die Eheleute eine gewaltige Reue zu Allah, von dem, was sie getan haben, zeigen, und Allah ist Allvergebend, Barmherzig.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid