Mittwoch 26 Jumaada Al-Awwah 1446 - 27 November 2024
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Dinge, die der Frau während der Trauerzeit verboten sind zu tun

Frage

Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist, befindet sich während der Wartezeit ('Iddah) in der Trauerzeit. Was sind die Dinge, die der Frau während der Trauerzeit verboten sind?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Frau sind folgende Dinge während der Trauerzeit verboten:

Erstens: Sie darf ihr Haus nur bei Bedarf verlassen, wie wenn sie krank ist und das Krankenhaus besuchen muss. Sie darf dies jedoch nur tagsüber tun. Oder wenn ihr Haus baufällig ist und sie befürchtet, dass es über sie in sich zusammenfällt oder Feuer fängt etc.

Die Gelehrten sagten, dass sie tagsüber bei Bedarf das Haus verlassen dürfe. Nachts aber dürfe sie es nur bei Notwendigkeiten verlassen.

Zweitens: Das Auftragen von Parfüm, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat der Frau, die sich in der Trauerzeit befindet, verboten sich zu parfümieren, es sei denn sie wird rein (von der Menstruation). In dem Fall darf sie eine Art von Parfüm (arab.: Adhfaar) nach der Menstruation nutzen, damit die Spuren der Menstruation verschwinden.

Drittens: Sie darf keine schöne Kleidung tragen, die als Verzierung/Verschönerung geachtet werden, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dies verbot. Sie soll vielmehr gewöhnliche Kleidung tragen, wie Kleidung, die sie (normalerweise) zuhause trägt, ohne sich dabei schön zu machen.

Viertens: Sie darf keinen Kuhl (eine Form von Kajal) auf die Augen auftragen, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat dies verboten. Wenn sie jedoch dazu gezwungen ist (wie z.B. aus medizinischen Gründen, da Kuhl gesund für die Augen ist) Kuhl aufzutragen, dann nur so viel, dass dessen Farbe in der Nacht nicht sichtbar ist, und sie soll es tagsüber abwischen.

Fünftens: Sie soll keinen Schmuck tragen, denn wenn ihr verboten wird schöne Kleidung zu tragen, dann gilt dies erst recht für Schmuck.

Es ist ihr jedoch erlaubt, dass sie mit Männern spricht und dass sie am Telefon spricht. Sie kann denjenigen, die das Haus betreten dürfen, erlauben einzutreten. Sie kann auf das Dach ihres Hauses sowohl tagsüber als auch nachts gehen. Sie muss sich aber nicht jeden Freitag waschen, wie die Laien meinen, und auch nicht, dass sie ihr Haare jede Woche öffnet.

Es ist auch nicht erforderlich oder für sie von der Sunnah, nach Ablauf der Trauerzeit etwas mitzunehmen und es an die erste Person zu spenden, die ihr begegnet. Dies wäre eine Neuerung (Bid'ah).

Quelle: „70 Sualan fi Ahkam Al-Janaiz“ (S. 35), vom ehrenwerten Schaikh Muhammad As-Salih Al-'Uthaimin