Donnerstag 6 Jumaada Al-Awwah 1446 - 7 November 2024
German

Das Urteil über das Kaufen von Kleidung und anderen Dingen an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar), um so von den Preisnachlässen während der Weihnachtssaison zu profitieren.

Frage

Bei uns in Australien gibt es (während der Weihnachtssaison) große Preisnachlässe für Sachen wie Kleidung, Einrichtungsgegenstände, Elektronik etc. Ist es erlaubt, dass ich etwas davon kaufe, um von dem großen Preisnachlass, den es nur zu dieser Jahreszeit gibt, zu profitieren?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es gibt nichts daran auszusetzen an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar), wie an Weihnachten, Kleidung, Einrichtungsgegenstände usw. einzukaufen, unter der Voraussetzung, dass man nicht etwas kauft, womit man das Feiern unterstützt oder die Nichtmuslime in ihren Festtagen nachahmt.

In der Antwort auf die Frage Nr. (69558) wurde bereits gesagt, dass es dem Muslim erlaubt ist, seinen Laden während der Festtage der Nichtmuslime zu öffnen, und dies unter zwei Bedingungen:

Erstens:
Er darf ihnen nicht etwas verkaufen, womit er sie in ihrem Ungehorsam/Sünde unterstützt oder etwas, was sie Feiern ihrer Feste gebrauchen.
Zweitens:
Er darf nicht den Muslimen etwas verkaufen, wodurch er ihnen Hilft die Nichtmuslime während dieser Festtage nachzuahmen.
Der Erwerb benötigter Güter ist für den Menschen leichter anzusehen als der Verkauf und das Öffnen des Ladens. Die Grundlage ist der Erlaubnis des Erwerbs. Dabei schadet es nicht, dass es sich zu Zeiten derer Festtage ereignet.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A