Alles Lob gebührt Allah..
Es gibt nichts daran auszusetzen an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar), wie an Weihnachten, Kleidung, Einrichtungsgegenstände usw. einzukaufen, unter der Voraussetzung, dass man nicht etwas kauft, womit man das Feiern unterstützt oder die Nichtmuslime in ihren Festtagen nachahmt.
In der Antwort auf die Frage Nr. (69558) wurde bereits gesagt, dass es dem Muslim erlaubt ist, seinen Laden während der Festtage der Nichtmuslime zu öffnen, und dies unter zwei Bedingungen:
Und Allah weiß es am besten.