Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Muss der Mann um Erlaubnis bitten, wenn er sein Haus betreten möchte?

Frage

Ist es erlaubt, das Haus ohne Erlaubnis zu betreten, selbst wenn man der Besitzer des Hauses ist? Geben Sie mir hierzu bitte einen Beweis aus dem Quran oder der Sunnah.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Allah - erhaben ist Er - sagte: „O die ihr glaubt, betretet nicht andere Häuser, die nicht eure (eigenen) Häuser sind, bis ihr euch bemerkbar gemacht und ihre Bewohner begrüßt habt. Das ist besser für euch, auf dass ihr bedenken möget!” (An-Nur:24)

Allah befahl den Gläubigen, nicht in Häuser einzutreten, die nicht ihre eigenen sind, bis sie um Erlaubnis gefragt haben, bevor sie eintreten. Die Sunna des Einholens der Erlaubnis besteht darin, dass man um Erlaubnis bittet und grüßt, bevor man eintritt.

Von Ribi' ibn Hirash wird berichtet: Ein Mann von den Banu 'Amir erzählte uns, dass er um Erlaubnis bat, beim Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - einzutreten, während dieser in einem Haus war. Der Mann sagte: 'Soll ich eintreten?' Der Prophet - Allahs Segen und Friede auf ihm - sagte zu seinem Bediensteten: 'Geh zu diesem (Mann) hinaus und lehre ihn, wie man um Erlaubnis bittet. Sage ihm: „Friede sei mit euch (arab. As-Salamu Alaykum), darf ich eintreten?"' Der Mann hörte dies und sagte: 'Friede sei mit euch, darf ich eintreten?' Der Prophet - Allahs Segen und Friede auf ihm - erlaubte ihm einzutreten, und der Mann trat ein."

Überliefert von Abu Dawud (5177) und als authentisch eingestuft von Al-Albani in „Sahih Abu Dawud".

Der Al-’Azhim Abadi sagte in 'Aun Al-Ma'bud': „Darin liegt, dass die Sunna vorsieht, den Gruß (arab. Salam) mit dem Erbitten um Erlaubnis zu verbinden und den Gruß vorauszuschicken.' Ende des Zitats.

Zweitens:

Das, was aus dem vorangehenden edlen Vers zu verstehen ist, ist, dass ein Mann sein eigenes Haus betreten darf, auch ohne um Erlaubnis zu bitten.

Ibn Jizzi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Dieser Vers befiehlt das Einholen von Erlaubnis, wenn man ein Haus betritt, das nicht das eigene ist, und umfasst somit die Häuser von Verwandten und anderen.” Ende des Zitats, entnommen aus: „At-Tashil” (S. 1230).

Und die allgemeine Erlaubnis hier ist eingeschränkt auf den Fall, dass sich im Haus nur die Ehefrau oder die Sklavin befindet, denn der Ehemann oder der Herr der Sklavin darf alles von ihr sehen, auch wenn sie unbekleidet ist. Das Einholen der Erlaubnis wurde hauptsächlich (geltend) gemacht, um den Blick zu lenken, damit man nichts Unangenehmes oder eine Blöße (arab. ‘Aurah), die nicht angesehen werden darf, sieht.

Al-Bukhari (6241) und Muslim (2156) überlieferten von Sahl ibn Sa'd - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, der sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - sagte: „Das Erbitten um Erlaubnis (vor dem Eintreten) wurde nur wegen des Blicks aufgetragen.”

Al-Hafidh Ibn Hajar - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Es wird daraus abgeleitet, dass ein Mann nicht die Erlaubnis einholen muss, um sein eigenes Haus zu betreten, da der Grund, aus dem das Einholen der Erlaubnis vorgeschrieben wurde, nicht vorhanden ist. Ja, wenn die Möglichkeit besteht, dass etwas im Haus ist, das das Einholen der Erlaubnis erforderlich macht, dann ist es ihm vorgeschrieben.' Ende des Zitats.

Drittens:

Zur vollständigen Höflichkeit und guten Umgangsformen gehört es, dass ein Mann auch bei seiner Ehefrau um Erlaubnis bittet, damit er sie nicht in einem Zustand der Nachlässigkeit oder in Arbeitskleidung oder Ähnlichem sieht, was sie nicht möchte, dass er sie so sieht. Daher empfahl nicht nur einer der (rechtschaffenen) Vorfahren (arab. Salaf), dass ein Mann bei seinen Angehörigen um Erlaubnis bittet, wenn sie in seinem Haus sind

Ibn Juraij sagte: „Ich fragte ‘Ata: „Soll ein Mann um Erlaubnis bitten, wenn er bei seiner Frau eintritt?” Er antwortete: „Nein.”

Ibn Kathir - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Dies deutet darauf hin, dass es nicht verpflichtend ist. Andernfalls wäre es vorzuziehen, dass er sie über sein Eintreten informiert und sie nicht überrascht, da es möglich ist, dass sie in einem Zustand ist, in dem sie so nicht von ihm gesehen werden möchte.

Von Zainab, der Frau von Ibn Mas'ud - möge Allah mit ihr zufrieden sein - wird berichtet, dass sie sagte: „Wenn Abdullah (Ibn Mas'ud) von einer Angelegenheit nach Hause kam, pflegte er sich vor der Tür zu räuspern und zu spucken, aus Abneigung davor, unerwartet mit einer Angelegenheit konfrontiert zu werden, die er nicht mag." Die Überlieferungskette (dieses Berichts) ist authentisch.

Und Imam Ahmad - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wenn ein Mann sein Haus betritt, ist es für ihn empfehlenswert, sich zu räuspern oder seine Schuhe zu bewegen."

Und deshalb wird im authentischen Hadith überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - verbot, dass ein Mann (an seiner Tür sehr) stark klopft. Und in einer anderen Überlieferung, dass er es nachts (vermeiden soll), sie zu erschrecken." „Tafsir Ibn Kathir" (6/39-40).

Viertens:

Wenn sich in seinem Haus jemand einer seiner nahen Verwandten (arab. Mahram), außer seiner Frau befindet, wie seine Mutter, seine Tochter oder seine Schwester, dann ist es korrekt, dass er um Erlaubnis bitten muss, bevor er eintritt.

Al-Hafidh Ibn Hajar - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Hieraus wird entnommen, dass das Einholen der Erlaubnis für jeden vorgeschrieben ist, sogar für nahe Verwandte (arab. Mahram), damit keine Blöße offenbart wird. Al-Bukhari überlieferte in „Al-Adab Al-Mufrad" (als authentisch eingestuft von Al-Albani (Nr. 812)), von Nafi', dass Ibn 'Umar, wenn einer seiner Söhne die Pubertät erreichte, nicht ohne Erlaubnis bei ihm eintrat.

Und von 'Alqamah wird überliefert (als authentisch eingestuft von Al-Albani (Nr. 813)): „Ein Mann kam zu Ibn Mas'ud und fragte: 'Soll ich meine Mutter um Erlaubnis bitten, (wenn ich bei ihr eintreten will)?' Er sagte: '(Ja), nicht in jeder Situation willst du sie sehen.’”

Von Muslim ibn Nudhair bin-Nun wird überliefert, (als gut (arab. hasan) eingestuft von Al-Albani (Nr. 814)): „Ein Mann fragte Hudhaifah: 'Soll ich meine Mutter um Erlaubnis bitten, (wenn ich bei ihr eintreten will)?' Er sagte: 'Wenn du nicht um Erlaubnis bittest, siehst du, was du nicht möchte.'"

Von Musa ibn Talhah wird überliefert, (die Überlieferungskette wurde von Al-Albani als authentisch eingestuft (Nr. 815)): „Ich trat mit meinem Vater bei meiner Mutter ein. Als er (zuerst) eintrat, folgte ich ihm, aber er drängte mich an meiner Brust zurück und sagte: 'Du trittst ein, ohne Erlaubnis?'"

Von Ata' wird überliefert: „Ich fragte Ibn 'Abbas: 'Soll ich meine Schwester um Erlaubnis bitten, (wenn ich bei ihr eintreten will)?' Er antwortete: 'Ja.' Ich sagte: '(Aber) sie ist in meinem Zimmer.' Er fragte: 'Möchtest du sie nackt sehen?'" "All die Überlieferungsketten dieser Berichte sind authentisch.” Ende des Zitats.

Shaikh Muhammad Al-Amin Ash-Shanqiti - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wisse, dass das Offensichtliche, von dem es nicht angemessen ist, abzuweichen, ist, dass es für einen Mann erforderlich ist, um Erlaubnis bei seiner Mutter, seiner Schwester, seinen Söhnen und seinen volljährigen Töchtern zu bitten, (bevor er bei ihnen eintritt). Denn wenn er ohne Erlaubnis bei jemandem eintritt, bei dem es nicht angebracht ist, kann sein Blick auf die Blöße der erwähnten (Person) fallen, und dies ist für ihn nicht erlaubt."

Shaikh Muhammad Al-Amin Ash-Shanqiti - möge Allah ihm barmherzig sein - erwähnte (die Berichte), die zuvor von Al-Hafidh Ibn Hajar erwähnt wurden und sagte hierauf: „Diese Berichte von jenen Gefährten unterstützen das, was wir über das Einholen der Erlaubnis bei denen, die wir erwähnt haben, erwähnt haben. Aus dem authentischen Hadith „Das Erbitten um Erlaubnis (vor dem Eintreten) wurde nur wegen des Blicks aufgetragen” ist zu verstehen: Das Betrachten der Blöße von einer der (zuvor) erwähnten Person ist nicht erlaubt, wie du sehen kannst...".

Dann erwähnte er auch von Ibn Kathir, was das Erwähnte bestätigt, und ein Teil davon wurde bereits zuvor erwähnt. Siehe: „Adwa' Al-Bayan" (5/500-502).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A