Alles Lob gebührt Allah..
Wenn ein Mann seine Frau mit drei Wortlauten scheidet, bevor er mit ihr schläft, wie wenn er sagt: „Du bist geschieden, geschieden, geschieden“, dann findet eine komplette Scheidung (Talaq Ba-in) statt, gemäß der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Denn sie wird durch die erste Scheidung komplett geschieden, wodurch die zweite Scheidung stattfinden kann, denn sie hat keine Wartefrist.
Siehe auch „Badai' As-Sanai'“ (3/137), „Haschiyah Ibn 'Abidin“ (3/287), „Mughni Al-Muhtaj“ (4/482) und „Al-Mughni“ (7/367).
Und wenn er sie mit einem Wortlaut dreimal scheidet, wie wenn er sagt: „Du bist dreimal geschieden“, finden, nach der Mehrheit der Gelehrten, diese drei Scheidungen auch statt.
Manche Gelehrte waren der Ansicht, dass nur eine Scheidung dann stattfindet, jedoch ist sie dann ohne Wartefrist komplett von ihm geschieden, da er sie vor dem Beischlaf geschieden hat. Sie wird ihm dann erst durch eine neue Eheschließung erlaubt sein. Dies ist die Ansicht von 'Ata, Tawus, Sa'id Ibn Jubair, Abu Asch-Scha'thaa und 'Amr Ibn Dinar. Ebenso wählten dies Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah und eine Gruppe von zeitgenössischen Gelehrten, unter anderem Schaikh Ibn Baz und Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihnen barmherzig sein-, aus.
Siehe auch „Al-Mughni“ (7/282), „Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (21/430) und „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (13/40).
Wenn du, nach dieser Ansicht, deine Frau dreimal geschieden hast, bevor du mit ihr geschlafen hast, auch wenn es nur ein Wortlaut war, dann ist sie komplett von dir geschieden und dir erst wieder durch eine neue Eheschließung und einer neuen Brautgabe erlaubt und dir bleiben noch zwei Scheidungen.
Man muss sich davor hüten mit der Scheidung leichtfertig umzugehen, da dadurch die Ehe aufgelöst und dessen Seil gelöst wird, obwohl derjenige, der die Scheidung ausgesprochen hat, dies (eigentlich) nicht wollte.
Und Allah weiß es am besten.