Alles Lob gebührt Allah..
Diese Überlieferung hat keine Grundlage in den Büchern der Sunnah. Es ist offenkundig, dass sie zu den erfundenen Überlieferungen bezüglich der Vorzüge des Gebets im Monat Schaˈban gehört. Es wurden dem Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erlogene Überlieferungen bezüglich des Vorzugs vom Monat Schaˈban zugeschrieben, sowie bezüglich seiner mittleren Nacht. Der Gelehrte Ibn Hajar Al-ˈHaytami sagte: „Alles an Überlieferungen, die bezüglich der Vorzüge dieser Nacht - sprich der Nacht zum ersten Freitag von Rajab - und der mittleren Nacht vom Schaˈban ist nichtig, erlogen und entbehrt jeglicher Grundlage, selbst wenn es in einigen Bücher der großen (Persönlichkeiten) auftaucht, wie in „Al-Ihya“ von Al-Ghazzali und anderen.“
[Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Fiqhiyyah Al-Kubra“ (1/184)]
Ebenso wurden Überlieferungen bezüglich des Vorzugs vom Gebet an einigen Wochentagen untergeschoben.
Asch-Schaukani -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Das Gebet, welches bezüglich des Sonntags, des Montags und anderer Wochentage erwähnt wurde: Unter den Kennern der Hadith(-Wissenschaft) gibt es keinen Meinungsunterschied darüber, dass all diese Überlieferungen erfunden sind, sowie dass dieses keiner der Imame dieser Religion als erwünscht angesehen hat.“ [Ende des Zitats aus „Al-Fawaidu Al-Mawduˈah“ (1/74)]
Es ist daher nicht erlaubt, nach dieser erfundenen und erlogenen Überlieferung zu handeln. In den authentischen Überlieferungen ist eine Genüge für alle, die zu den Folgern des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gehören möchten.
Und Allah weiß es am besten.