Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Khul' gilt nicht als Scheidung, sondern als Annullierung der Eheschließung. Die Ehefrau kann zu ihrem Ehemann, nach der Khul', erst durch eine neue Eheschließung zurückgehen.
Der Unterschied zwischen der Annullierung (Faskh) und Talaq (Scheidung) ist, dass die Annullierung nicht zur Talaq-Anzahl gerechnet wird. Wenn du also wieder zu deinem Mann zurück gehst, dann kann er sich immer noch dreimal scheiden lassen.
Wenn er aber einmal die Scheidung ausgesprochen hat und deine Wartezeit um ist, dann kann er sich nur noch zweimal von dir scheiden lassen, wenn ihr noch einmal heiratet.
Jeder Ausspruch, durch den man getrennt wird, und dabei die Brautgabe von der Frau zurückgegeben wird, gilt als „Khul'“.
Und wenn der Ehemann bei der Khul' die Scheidung ausspricht, wie: „Ich spreche dir die Scheidung dafür aus, dass du mir die Brautgabe zurückgegeben hast“, so ist dies, nach der richtigen Ansicht, eine Annullierung der Ehe. Das bedeutet, dass diese Khul' die Ehe annulliert, auch wenn der Mann den Talaq (die Scheidung) ausspricht.
Zweitens:
Ihr könnt die Geburt des Neugeborenen feiern und eine 'Aqiqah machen, auch wenn ihr getrennt seid. Dafür müsst ihr die Ehe nicht wiederholen, jedoch musst du hierbei beachten, dass er bei allen Regeln als fremder Mann gilt.
Wir raten dir gut darüber nachzudenken, das Istikhara-Gebet zu beten und die Situation des Ex-Mannes zu überprüfen. Wenn du Gutes und Vorteile darin siehst zu ihm zurückzugehen, dann ist das ein guter Anlass dafür die Ehe zu erneuern.
Und Allah weiß es am besten.