Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Verpflichtend (wajib): Dies bezieht sich auf Handlungen, die vom Gesetzgeber als verbindlich vorgeschrieben wurden.
Beispiele dafür sind die fünf Gebete, das Fasten im Monat Ramadan, die Zakat für diejenigen, die dazu verpflichtet sind, und die Pilgerfahrt nach Mekka für diejenigen, die dazu in der Lage sind.
Die Verpflichtung wird auch als "fard", "farida", "wajib" oder "lazim" bezeichnet. Diejenigen, die dem nachgehen, werden belohnt, während diejenigen, die sie unterlassen, bestraft werden.
Zweitens:
Empfohlen (mandub): Dies bezieht sich auf Handlungen, die vom Gesetzgeber nicht als verpflichtend oder zwingend vorgeschrieben wurden.
Beispiele dafür sind das Gebet in der Nacht (Qiyam al-Layl), die Sunnah-Gebete neben den fünf Pflichtgebeten, das Fasten an drei Tagen eines jeden Monats, das Fasten von sechs Tagen im Monat Schawwal, das Spenden für die Bedürftigen und das Bewahren der Adhkar und Andachten.
Die Empfehlungen werden auch als "mustahabb", "sunna", "mandub" oder "nafl" bezeichnet. Diejenigen, die sie befolgen, werden belohnt, aber es gibt keine Bestrafung für diejenigen, die sie unterlassen.
Drittens:
Verboten (haram): Dies bezieht sich auf Handlungen, die vom Gesetzgeber als verboten und verpflichtend zum Unterlassen erklärt wurden.
Beispiele dafür sind Ehebruch, Zinsnahme (Riba), Alkoholkonsum, Missachtung der Eltern, das Rasieren des Bartes bei Männern und das aufreizende Verhalten/Schmücken von Frauen.
Diejenigen, die verbotene Handlungen unterlassen, werden belohnt, während diejenigen, die sie begehen, bestraft werden.
Viertens:
Unerwünscht (makruh): Dies bezieht sich auf Handlungen, die vom Gesetzgeber nicht als verboten erklärt wurden, aber dennoch nicht empfohlen sind.
Beispiele dafür sind das Essen und Geben mit der linken Hand, das Nachfolgen der Frauen bei Beerdigungen, das Sprechen nach dem Nachtgebet, das Gebet in einem einzigen Kleidungsstück, das nichts über den Schultern hat, das freiwillige Gebet nach dem Morgengebet bis zum Sonnenaufgang und nach dem Nachmittagsgebet bis zum Sonnenuntergang.
Diejenigen, die diese Handlungen vermeiden, werden belohnt, aber es gibt keine Strafe für diejenigen, die sie ausführen.
Fünftens:
Erlaubt (mubah oder halal): Dies bezieht sich auf Handlungen, die weder vom Gesetzgeber geboten noch verboten wurden.
Beispiele dafür sind Essen und Trinken, Handel und Kauf, Reisen zum Vergnügen und zur Arbeitssuche, eheliche Handlungen mit der Frau in der Nacht während des Ramadans.
Die Definition von „mubah“ bezieht sich auf die Sache selbst, da es mit externen Dingen zusammenhängen kann, durch die sie dann geboten oder verboten werden können. Beispielsweise ist der Kauf von Wasser grundsätzlich erlaubt (mubah), aber wenn das Wasser zur Verrichtung der Pflichtwaschung für das obligatorische Gebet benötigt wird, wird es zur Pflicht (wajib), denn jede verpflichtende Angelegenheit, die nur damit vollzogen werden kann, wird verpflichtend.
Die Reise zum Vergnügen ist grundsätzlich sich erlaubt (mubah), aber wenn diese Reise in Länder der Ungläubigen führt, in denen Versuchungen, Sünden und Verderbtheit weit verbreitet sind, wird diese Reise verboten (haram), da sie ein Vorwand für das Vergehen von Verbotenem sein kann.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in den Büchern "Rawdat al-Nadhir wa Jannat al-Munadhir" von Ibn Qudamah (1/150-210), "Al-Bahr al-Muhit" von Al-Zarkashi (1/140-240) und "Sharh al-Usul min 'Ilm al-Usul" von Ibn 'Uthaimin (S. 46-68).
Und Allah weiß es am besten.