Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
German

Die Vorzüge der Religion des Islams

Frage

Warum denken Muslime, dass ihre Religion die Wahrheit ist? Haben sie überzeugende Gründe?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Geehrte Fragende,

einen schönen Gruß. So dann um fortzufahren:

Aus Deiner Frage wird im ersten Augenblick logischerweise ersichtlich, dass sie von einer Person ist, die nicht der Religion des Islams beigetreten ist, allerdings erkennt derjenige, der diese Religion praktiziert, an das glaubt, was darin enthalten ist und danach handelt, die Größe der Gunst, in der er lebt, und dabei legt er sich unter den Schatten dieser Religion. Dies aus vielen Gründen und dazu gehört:

1. Dass der Muslim einen einzigen Gott anbetet, Der keinen Partner hat. Er hat die schönsten Namen und die erhabensten Eigenschaften, so dass sich der Gesichtspunkt des Muslims zu Ihm vereint, er seinem Herrn und Schöpfer vertraut und von Ihm Hilfe, Sieg und Stärke verlangt. Er glaubt, dass sein Herr zu allem fähig ist. Er braucht weder eine Ehefrau noch ein Kind. Er erschuf die Himmel und die Erde, schenkt das Leben und lässt sterben, Er ist der Schöpfer und Allversorger, so dass der Diener seine Versorgung bei Ihm ersucht. Er ist der Allhörende und der Antwortende, so dass der Diener Ihn bittet und auf die Erhörung von Ihm hofft. Der, der die Reue annimmt, der Allvergebende und Barmherzige, auf dass der Diener, wenn er eine Sünde begeht und bzgl. der Anbetung seines Herrn nachlässig wird, zu Ihm reuig zurückkehrt. Der Allwissende, der Allkundige, der Allsehende, Der die Absichten, Geheimnisse und was in den Brüsten ist, kennt, auf das der Diener sich schämt eine Sünde zu verüben, indem er mit sich selbst oder der Schöpfung ungerecht ist, da sein Herr ihn kennt und sieht. Er weiß, dass sein Herr Allweise ist und das Verborgene kennt, so dass er darauf vertraut, was sein Herr für ihn aussucht und für ihn vorbestimmt, und dass sein Herr noch nie mit ihm ungerecht war, und alles, was Er für ihn bestimmt hat ist gut für ihn, auch wenn die Weisheit darin dem Diener verborgen bleibt.

2. Die Einflüsse der islamischen, gottesdienstlichen Handlungen auf die Seele (das Ego) des Muslims. So ist das Gebet eine Verbindung zwischen ihm und seinem Herrn. Wenn er mit Demut damit beginnt, fühlt er die Ruhe und Erholung, denn er stützt sich an eine feste Säule, und diese ist Allah, ehrwürdig und ruhmreich sei Er. Deshalb pflegte der Prophet des Islams, Muhammad, Allahs Segen und Frieden auf ihm, zu sagen: „Lass uns durch das Gebet Ruhe finden (entspannen).“ Und wenn ihn etwas bedrückte, wandte er sich zum Gebet. Und jeder, der von einem Unglück heimgesucht wurde und daraufhin das Gebet kostete, spürte eine Erweiterung der Geduld für das, was ihn traf, weil er die Rede seines Herrn in seinem Gebet rezitiert. Und der Einfluss der Rezitation der Wörter des Herrn (dem Koran) kann nicht mit dem Einfluss des Lesens von Wörtern der Geschöpfe verglichen werden. Wenn man in den Wörtern einiger Psychologen Ruhe und Erleichterung findet, was denkst du dann über die Worte Desjenigen, Der den Psychologen erschaffen hat?

Wenn wir nun auf die Zakah (Pflichtalmosen), und diese ist eine der Säulen des Islams, kommen, so reinigt es die Seele (das Ego) vom Geiz, gewöhnt sie an die Großzügigkeit, hilft den Armen und Bedürftigen und es ist eine Belohnung, welche einem am Tag der Auferstehung, wie alle anderen gottesdienstlichen Handlungen, nützt. Weder ist es teuer noch ruiniert es einen, wie die Steuern der Menschen. Vielmehr muss man von 1000 nur 25 abgeben (2,5%). Dies verrichtet der wahrhaftige Muslim aus freiem Willen. Er entzieht sich dem nicht, auch wenn ihn niemand beobachtet.

Was das Fasten angeht, so ist es das Enthalten von Speise und vom Beischlaf, aus Anbetung Allah gegenüber, um die Not der Hungernden und Bedürftigen zu fühlen und um sich an die Gunst des Schöpfers Seiner Schöpfung gegenüber zu ermahnen. Es ist ein Lohn ohne Abrechnung.

Die Pilgerfahrt (Hajj) zu Allahs Haus, welche Ibrahim, der Friede sei auf ihm, baute. Sie (die Hajj) ist eine Einhaltung von Allahs Gebot, die Bittgebete werden erhört und man lernt Muslime aus aller Welt kennen.

3. Der Islam befiehlt alles was Gut ist und verbietet alles Schlechte. Er ruft auch zum guten Benehmen und zu den schönen Charaktereigenschaften auf, wie die Wahrhaftigkeit, Milde, Ausdauer, Freundlichkeit, Bescheidenheit, Schamhaftigkeit, das Erfüllen des Versprechens, Ausgeglichenheit, Barmherzigkeit, Gerechtigkeit, Tapferkeit, Geduld, Geselligkeit, Genügsamkeit, Keuschheit, Wohltätigkeit, Großmut, Treue, das Bedanken für das Gute, das Zurückhalten von Zorn.

Er (der Islam) befiehlt auch die Güte zu den Eltern, die Verwandtschaftsbande zu pflegen, dem Traurigen zu helfen, zum Nachbarn gut zu sein, den Besitz von Waisen zu wahren, zur Barmherzigkeit den Jüngeren gegenüber und zum Respekt gegenüber Älteren, zur Nachsicht (Freundlichkeit) den Bediensteten und Tieren gegenüber, etwas schädliches vom Weg zu räumen, schöne Wörter zu sagen, zur Vergebung, obwohl man nicht (vergeben) muss, seinen Bruder Rat zu geben, die Bedürfnisse der Muslime zu klären, dem Schuldner Zeit zu geben, andere vorzuziehen, zu trösten, die Menschen anzulächeln, dem Bedrückten zu helfen, den Kranken zu besuchen, den ungerecht Behandelten zu unterstützen, dass sich Freunde/Gefährten gegenseitig beschenken, den Gast zu ehren, gut mit der Ehefrau umzugehen, für sie und die Kinder (Geld, Besitz) auszugeben, den Gruß, und dieser ist der Salam (Friedensgruß), zu verbreiten, um Erlaubnis zu bitten bevor man Häuser betritt, so dass man die Blöße der Hausbewohner nicht sieht.

Wenn einige Nicht-Muslime diesen Dingen nachgehen, so machen sie dies allgemein aus gutem Benehmen, jedoch erhoffen sie sich dadurch weder Lohn, noch Sieg und Erfolg von Allah am Tag der Auferstehung.

Wenn wir nun zu dem kommen, was der Islam verbietet, so finden wir darin einen Vorteil sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft. Alle verbotenen Dinge sind da, um die Beziehung zwischen dem Herrn und dem Diener, dem Menschen und seinem Selbst und dem Menschen und seinesgleichen zu schützen. Nun nehmen wir diese vielen Beispiele, um das gemeinte zu verdeutlichen:

Der Islam verbietet Allah etwas bei zugesellen und dass die Anbetung zu etwas anderem als Allah, Elend und Leid herbeiführt. Er verbietet zu Wahrsagern zu gehen und ihnen zu glauben, Zauberei auszuüben - die zur Trennung oder Zusammenführung zweier Personen führt. Er verbietet dass man an den Einfluss von Sternen auf Ereignisse und dem Leben der Menschen glaubt, die Zeit zu beleidigen - denn es ist Allah, Der sie lenkt. Er ist untersagt an das schlimme Vorzeichen zu glauben, und damit ist der Pessimismus gemeint.

Er gestatte nicht, die Taten zunichte zu machen, indem wenn man gesehen, gehört und begünstigt werden will, sich vor jemand anderem als Allah zu verneigen oder nieder zu werfen und mit den Heuchlern oder Frevlern zu sitzen, weil man sich gerne zu ihnen gesellt.

Es ist verboten sich mit Allahs Fluch, Seinem Zorn oder dem Höllenfeuer gegenseitig zu verfluchen.

Der Islam sieht es als unerlaubt an, in stehende Gewässer zu urinieren und seine Notdurft auf dem Fußweg, auf Schattenplätze und auf Wasserquellen zu erledigen. Er verbietet auch in Richtung oder entgegen der Richtung der Qiblah (Gebetsrichtung der Muslime) seine Notdurft zu erledigen. Außerdem ist es verpönt, dass der Mann sein Glied während dem Urinieren mit der rechten Hand festhält. Es ist ebenfalls nicht erwänscht jemanden mit dem Friedensgruß zu grüßen, während der Erledigung der Notdurft. Es ist nicht erlaubt das man nach dem Aufstehen die Hand (des Schlafenden) in ein Gefäß einführt, so dass man es wäscht (nass wird).

Es ist unerwünscht freiwillige Gebete während des Sonnenaufgang, in der Zawal-Zeit und beim Sonnenuntergang zu verrichten, denn die Sonne geht zwischen den Hörnern Satans auf und unter.

Es ist verpönt in Anwesenheit von Essen, das man begehrt, zu beten und dass man betet, während man seinen Urin, Stuhl und Wind unterdrückt, weil all dies den Betenden beschäftigt und ihn von der erforderten Demut abhält.

Es ist nicht gestattet, dass der Betende während dem Gebet seine Stimme erhebt, sodass er die Gläubigen (dadurch) stört, dass er Gebete in der Nacht durchzieht, obwohl er Müde ist, vielmehr soll er schlafen, dann aufstehen und beten. Auch ist es verboten, dass der Betende sein Gebet verlässt, wenn er zweifelt, seine Gebetswaschung verloren zu haben, bis er etwas hört oder riecht.

Es ist untersagt in den Moscheen zu kaufen, verkaufen und nach verlorenen Dingen zu fragen, denn es sind Orte zur Anbetung und Andacht Allahs. Somit ziemt es sich nicht weltliche Angelegenheiten darin zu verüben.

Er untersagt es, schnell zu gehen, wenn das Gebet beginnt. Vielmehr soll man in Ruhe und Gelassenheit gehen. Außerdem ist es nicht erlaubt sich bzgl. der Moscheen zu rühmen, sie mit roten und gelben Farben und mit all dem, was die Betenden ablenkt, zu verschönern und zu dekorieren.

Es ist unerwünscht zwei Tage durchgehend zu Fasten, ohne es dazwischen zu brechen und dass die Frau in Anwesenheit ihres Mannes freiwillig fasten sollte, es sein denn er erlaubt es.

Es ist Verboten die Gräber zu bebauen, sie zu erhöhen, auf ihnen zu sitzen, zwischen ihnen mit Schuhen zu laufen, sie zu beleuchten, zu beschriften und auszugraben. Außerdem ist es untersagt, Grabstätten als Moscheen zu nehmen. Es ist nicht gestattet wegen dem Tod einer Person laut zu weinen (zu Klagen), die Kleider zu zerreißen und die Haare abzureißen (an ihnen zu ziehen). Es ist verboten eine Todesanzeige, nach der Art der Leute der Unwissenheit (Jahilia), zu veröffentlichen. Allein über den Tod einer Person zu berichten ist kein Problem.

Auch sind das Verschlingen von Zinsen und alle Arten des Verkaufs nicht geduldet, welche Unwissen und Betrug beinhalten. Es ist auch untersagt Blut, Berauschendes, Schwein, Götzen und alles, was Allah verboten hat, zu verkaufen. Der Preiswert davon ist verboten, egal ob es verkauft oder gekauft wird.

Es ist nicht erlaubt, dass man den Preis der Ware für den erhöht, der es nicht kaufen will, wie es bei vielen Auktionen (Versteigerungen) vorgeht. Es ist verpönt die Mängel der Ware zu verschweigen und sie beim Verkauf zu verstecken. Es ist nicht gestattet das zu verkaufen, was einem nicht gehört, oder etwas zu verkaufen, bevor man es besitzt. Es ist nicht erlaubt, dass jemand das verkauft, was sein Bruder verkauft (o. verkaufen will) oder das zu kaufen, was sein Bruder kaufen will, oder etwas anzubieten, was sein Bruder anbietet. Es ist auch nicht gestattet Früchte zu verkaufen, bis deren Reife herausragt und sie von Mängeln befreit sind. Es ist verboten das Messen und Wiegen gering zu machen. Es ist untersagt (eine Ware) zu monopolisieren und dem Partner (Teilhaber) ist es, bzgl. von Erde, Palmen oder ähnliches, nicht erlaubt seinen Teil zu verkaufen, bis er es seinem Kollegen vorlegt.

Es ist verboten das Vermögen der Waisen aus Ungerechtigkeit zu verschlingen. Man muss sich auch vom Verschlingen des Glücksspiels fernhalten. Es ist nicht erlaubt zu wetten oder etwas gewaltsam wegzunehmen. Es ist nicht erlaubt Bestechungsgeld zu nehmen und zu geben. Es ist untersagt das Vermögen der Menschen zu plündern. Es ist verboten ihr Geld zu Unrecht zu verschlingen, auch es zu nehmen, um es zu ruinieren. Es ist verpönt die Sachen der Leute herabzusetzen. Es ist nicht gestattet eine Fundsache zu verschweigen und zu verstecken, oder zu nehmen, außer, wenn man sie erkennt. Es ist verboten in jeglicher Form zu betrügen. Es ist nicht erlaubt sich zu verschulden, wenn man sie nicht zurückzahlen will. Es ist dem Muslim nicht gestattet etwas vom Besitz seines muslimischen Bruders zu nehmen, außer wenn er kein Problem damit hat. Und das, was man durch seine Schamhaftigkeit nimmt, ist verboten. Es ist untersagt ein Geschenk für Fürsprache anzunehmen.

Es ist verpönt keusch zu leben, also nicht zu heiraten. Es ist nicht erlaubt sich zu kastrieren. Es ist verboten zwei Schwestern gleichzeitig zu heiraten, oder gleichzeitig eine Frau und ihre Tante (ob mütterlicherseits o. väterlicherseits) zu heiraten. Weder die Ältere über die Jüngere, noch die Jüngere über die Ältere, aus Angst vor Trennungen. Es ist verboten Schighar zu vollziehen. Und das ist, wenn man beispielsweise sagt: „Verheirate mich mit deiner Tochter oder Schwester, damit ich dich mit meiner Tochter oder Schwester verheirate, so dass sie gegenüber der anderen ist.“ Dies ist eine Ungerechtigkeit und nicht erlaubt.

Es ist untersagt die Genussehe zu vollziehen. Diese ist eine Eheschließung, in der sich beide Seiten einig sind, dass die Eheschließung durch das Ablaufen einer (festgesetzten) Zeit, zu Ende ist. Es ist nicht erlaubt der Frau in der Menstruation beizuwohnen, vielmehr kommt man zu ihr, nachdem sie sich gereinigt hat. Es ist verboten in die Frau anal einzudringen. Es ist verboten, dass man um die Hand der Verlobten seines Bruders hält, bis er (von ihr) ablässt oder ihm dies erlaubt.

Es ist nicht gestattet die, die schon ein Mal verheiratet war zu verheiraten, bis sie um ihr Einverständnis (dazu) gebeten wird und die Jungfrau, bis sie um Erlaubnis gebeten wird. Es ist verpönt sie (das Ehepaar) mit den Worten: „Ein schönes Zusammenleben und viele Kinder“, zu beglückwünschen, da es ein Beglückwünschen der Unwissenheit (Jahilia, die vorislamische Zeit) ist, denn die Leute der Unwissenheit haben Mädchen gehasst. Es ist nicht erlaubt, dass die Geschiedene das verschweigt, was Allah in ihrer Gebärmutter erschuf. Es ist dem Ehepaar nicht gestattet, dass sie von dem erzählen, was zwischen ihnen an Dingen des Genusses geschehen. Es ist untersagt, dass die Frau über ihren Ehemann Unheil bringt. Es ist verboten mit der Scheidung zu spielen. Es ist nicht erlaubt, dass die Frau um die Scheidung ihre Schwester fragt, egal ob sie verheiratet oder verlobt ist, wie wenn die Frau den Mann fragt, dass er sich von seiner Ehefrau scheiden lassen soll, damit sie ihn heiratet.

Es ist der Frau nicht gestattet das Vermögen ihres Ehemannes auszugeben (zu spenden), außer mit seiner Erlaubnis. Es ist der Frau verboten, das Bett ihres Ehemannes zu meiden. Wenn sie dies doch, ohne einen legalen Entschuldigungsgrund tut, werden sie die Engel verfluchen. Es ist untersagt, dass der Mann die Ehefrau (Exfrau) seines Vaters heiratet. Es ist verboten, dass der Mann mit einer Frau schläft, die von einem anderen (Mann) schwanger ist. Es ist nicht erlaubt, dass der Mann sich von seiner freien Ehefrau fernhält, außer mit ihrer Erlaubnis. Es ist unerwünscht, dass der Mann an der Haustür seiner Familie klopft und sie nachts erschreckt, wenn er von einer Reise kommt. Wenn er sie aber über die Ankunftszeit informiert, ist es kein Problem. Es ist nicht gestattet, dass der Mann etwas von der Brautgabe seiner Frau nimmt, ohne dass sie damit einverstanden ist. Es ist verboten die Frau so zu schädigen, damit sie sich mit Geld von ihm freikauft.

Es ist den Frauen untersagt sich öffentlich zu schminken und schön zu machen. Es ist verboten bei der Beschneidung der Frauen zu übertreiben. Es ist nicht erlaubt, dass die Frau jemanden in das Haus ihres Ehemannes einlässt, außer mit seiner Erlaubnis. Seine allgemeine Erlaubnis reicht schon, wenn dies der islamischen Gesetzgebung nicht widerspricht. Es ist untersagt die Mutter von ihrem Kind zu trennen. Es ist verpönt, nicht Eifersucht (bezüglich seiner Familie) zu zeigen. Es ist verboten auf eine fremde Frau zu schauen und nach diesem Blick einen weiteren folgen zu lassen.

Es ist nicht erlaubt verendetes zu essen, egal ob es durch Ertrinken, Erwürgen, einen Schlag, oder dadurch, dass es von einer erhöhten Position fällt. Und es ist nicht erlaubt Blut, Schweinefleisch, etwas, was nicht mit Allahs Namen geschächtet wurde und was für Götzen geschächtet wurde, zu essen.

Es ist verboten das Tier zu essen, das sich von Unreinheiten ernährt. Genauso ist es untersagt von ihrer Milch zu trinken. Es ist auch nicht gestattet Säugetiere, welche Eckzähne haben und Vogelarten, welche Klauen (Krallen) besitzen, zu essen. Es ist nicht erlaubt (gezähmte) Stadtesel zu essen. Es ist verboten das Tier mit etwas zu bewerfen, bis es stirbt oder ohne Futter festzuhalten. Es ist nicht richtig mit Zähnen oder Nägel zu schächten und ein Tier in der Gegenwart eines anderen Tieres zu schächten oder die Klinge vor ihnen zu schärfen.

Bezüglich der Kleidung und Schönheit:

Es ist verpönt bzgl. der Kleidung verschwenderisch zu sein und beim Gold ist es für den Mann verboten es zu tragen. Es ist nicht erlaubt sich zu entblößen, nackt zu laufen und die Oberschenkel zu zeigen.

Es ist untersagt die Kleidung über die Knöchel hängen zu lassen, sie aus Eitelkeit hinter sich her schleifen zu lassen und auffällige Kleidung zu tragen.

Es ist verboten ein lügnerisches Zeugnis abzulegen. Es ist nicht erlaubt eine Verheiratete und den Unschuldigen zu verleugnen und falsch der Lüge zu bezichtigen.

Es ist untersagt verletzende und ehrenrührige Anspielungen zu machen, sich gegenseitig mit (hässlichen) Beinamen zu bewerfen, zu lästern, zu verleumden, sich über die Muslime lustig zu machen, mit der Herkunft zu prahlen, den Stamm (anderer) zu verunglimpfen, zu beleidigen, zu schmähen und unzüchtig und obszön zu reden. Auch ist es verboten öffentlich schlecht zu reden, außer Aufgrund von Ungerechtigkeiten.

Es ist nicht erlaubt zu lügen. Und zur schlimmsten Art der Lüge gehört unter anderem, dass man über den Traum lügt, wie wenn man Träume und Traumgesichter erfindet, um so einen materiellen Vorzug oder Gewinn zu erzielen oder um jemanden ,mit dem man verfeindet ist, Angst zu machen.

Es ist verboten, dass man sich selbst für rein erklärt. Es ist nicht gestattet geheime Zwiegespräche zu führen, sodass der Dritte nichts versteht, damit er nicht traurig wird. Es ist nicht erlaubt den Gläubigen zu verfluchen und den zu verfluchen, der dies nicht verdient.

Es ist nicht zugelassen Tote zu beleidigen und den Tod zu bitten (in einem Bittgebet), oder sich ihn zu wünschen, wegen einem Schaden, der einen heimsucht. Es ist untersagt gegen sich selbst, den Kindern, Bediensteten und den Besitz zu beten.

Es ist unerwünscht von dem zu essen, was vor den anderen ist und von dem zu essen, was in der Mitte der Speise liegt. Vielmehr soll man von den Seiten essen, denn der Segen sinkt auf die Mitte der Speise herab. Es ist verboten von der Lücke eines kaputten Gefäßes zu trinken, damit man sich selbst nicht wehtut. Es ist nicht erwünscht von der Öffnung (Mündung) des Gefäßes zu trinken. Es ist nicht gestattet rein zu atmen und zu essen, während man auf seinem Bauch liegt. Es ist nicht erlaubt an einem Esstisch zu sitzen, auf dem Berauschendes getrunken wird.

Es ist verpönt das Feuer zu Hause während der Schlafenszeit leuchten zu lassen. Es ist unerwünscht, dass der Mann die Nacht verbringt (schläft) und in seiner Hand Ghamr ist, wie zum Beispiel ein übler Geruch oder Essensreste. Es ist nicht vorgeschrieben auf dem Bauch zu schlafen und dass man von einem schlechten Traum berichtet, oder ihn (den Traum) zu deuten, weil dies zum Spiel des Satans gehört.

Es ist verboten einen Menschen ohne Recht und die Kinder aus Angst vor Armut, zu töten. Selbstmord ist nicht erlaubt. Unzucht, homosexuelle Handlungen, das Trinken von Berauschendem, ihn herzustellen, zu tragen und zu verkaufen; all dies ist nicht gestattet. Man darf die Menschen nicht zufriedenstellen, auf Kosten von Allahs Unzufriedenheit. Man darf seine Eltern weder verjagen noch „Uff!“ zu ihnen sagen. Es ist verboten das Kind zu jemand anderem als zu seinem Vater zuzuschreiben. Auch ist es nicht erlaubt mit Feuer zu bestrafen, sowohl Lebende als auch Tote zu verbrennen, zu entstellen – und dies ist die Verstümmelung der Leiche der Getöteten -, die Falschheit zu unterstützen, sich gegenseitig zur Sünde und Feindseligkeiten zu unterstützen, jemandem in einer Sache zu gehorchen, in der man sich Allah widersetzt, lügnerisch zu schwören, einen unheilvollen Eid abzulegen, Leuten, ohne ihr Einverständnis, zuzuhören, die Schambereiche anderer anzuschauen, etwas zu behaupten, was man nicht hat, sich mit etwas zu sättigen, was man nicht bekommen hat, sich bemühen für das gelobt zu werden, was man nicht gemacht hat, im Haus von Leuten, ohne ihr Einverständnis, zu schauen, zu verschwenden, ein schuldhaftes Gelöbnis abzugeben, zu spionieren, über die Rechtschaffenen schlecht zu denken, sich gegenseitig zu beneiden, zu hassen, sich den Rücken zu kehren, auf der Falschheit zu beharren, hochmütig, stolz und eitel zu sein, sich selbst zu bewundern, sich aus Übermut und Frechheit zu freuen. Der Muslim darf seine Spende nicht zurücknehmen, auch wenn er sie kauft. Es ist verboten jemanden zu beschäftigen und ihm daraufhin seinen Lohn nicht zu zahlen und beim Beschenken der Kinder ungerecht zu sein. Es ist nicht gestattet sein gesamtes Vermögen in einem Testament zu niederzuschreiben, aber seine Erben arm zu hinterlassen.

Wenn man dies (trotzdem) tut, dann soll dieses Testament nur für ein Drittel (des Vermögens) durchgesetzt werden. Es ist untersagt ein schlechter Nachbar zu sein, einige Erben im Testament zu benachteiligen, den Muslim über drei Tage lang, ohne islamisch rechtlichen Grund, zu meiden. Es ist nicht gestattet einen Stein zwischen zwei Finger zu legen und zu werfen, weil man erwartet, dass dadurch Schaden entsteht, wie ein Auge auszuschlagen, oder einen Zahn zu brechen.

Es ist verboten einem (einzigen) Erben sein Testament zu vermachen, weil Allah den (allen) Erben ihre Rechte gegeben hat. Es ist nicht erlaubt dem Nachbarn Schaden zuzufügen. Der Muslim darf die Waffe nicht in Richtung seines Bruders halten, oder ein gezücktes Schwert zu tragen, aus Angst vor Schaden. Es ist verboten zwei voneinander zu trennen, außer mit ihrer Erlaubnis, ein Geschenk zurück zu geben, wenn darin nichts islamisch rechtlich verboten ist. Es ist nicht erlaubt verschwenderisch zu sein und Geld den Törichten zu geben. Es ist den Menschen untersagt, dass sie sich das wünschen, was Allah ihnen gegenseitig, von Männern und Frauen, gab. Es ist verboten seine Spenden durch Vorhaltungen und Beleidigungen zu vernichten und das Zeugnis zu verbergen. Es ist nicht gestattet den Waisen zu unterwerfen und den Bettler zurückzuweisen. Es ist nicht erlaubt sich mit übler Medizin zu behandeln, denn Allah hat die Heilung der islamischen Gemeinschaft nicht in dem gemacht, was er ihr verboten hat. Das Töten von Frauen und Kindern im Krieg ist verboten, oder dass man vor anderen prahlt und das Versprechen nicht einhält.

Es ist untersagt mit dem anvertrauten Gut treulos zu handeln, die Menschen ohne Bedarf (um etwas) zu bitten, dass der Muslim seinen Bruder erschreckt, oder sein Eigentum, aus Spaß oder im Ernst zu nehmen. Es ist verboten sein Geschenk zurück zu nehmen, außer beim Vater, bei dem, was er seinem Kind gibt. Ebenfalls ist es nicht erlaubt Heilkunde ohne Erfahrung zu praktizieren, Ameisen, Bienen und den Wiedehopf (eine Vogelart, arab.: Hudhud) zu töten.

Es ist verboten, dass der Mann den Schambereich eines Mannes, und die Frau den Schambereich einer Frau sieht, dass man zwischen Zweien sitzt, außer mit ihrer Erlaubnis. Es ist unerwünscht, dass man nur die mit dem Friedensgruß (Salam) grüßt, die man kennt. Vielmehr grüßt man sowohl den, den man kennt, als auch den, den man nicht kennt. Es ist nicht erlaubt den Schwur als Hindernis zwischen dem Schwörenden und der guten Tat zu setzen. Doch soll man dem Guten nachgehen und die Sühne seines Schwures begleichen.

Es ist untersagt zwischen zwei Streitenden zu richten, während man wütend ist, oder für einen von ihnen zu richten, ohne zu hören, was der andere zu sagen hat. Es ist nicht gestattet, dass der Mann am Markt (Basar) vorbeigeht, und bei sich Dinge trägt, die den Muslimen schädigen könnte, wie offene scharfe Werkzeuge (o. Instrumente). Es ist nicht erlaubt, dass man jemanden von seinem Platz aufstehen lässt und sich dann darauf setzt.

Es gibt noch mehr Gebote und Verbote, die für die Glückseligkeit des Menschen und der Menschheit gedacht sind. Hast Du eine Religion, wie diese gesehen, oder kennst du eine, wie diese, oh Fragende?

Lies nochmal die Antwort (der Fatwa), dann befrage dich selbst: Ist es nicht ein Verlust, dass du nicht ein Befolger dieser Religion bist?

Allah, erhaben ist Er, sagte im gewaltigen Koran: „Wer aber als Religion etwas anderes als den Islam begehrt, so wird es von ihm nicht angenommen werden, und im Jenseits wird er zu den Verlierern gehören.“ [Aali Imran 3:85]

Schließlich wünsche ich Dir und jedem, der diese Frage liest, den Erfolg den richtigen Weg und die Wahrheit zu folgen. Und möge Allah uns und Euch von allem Übel bewahren.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid