Alles Lob gebührt Allah..
Die Nasihah, sprich das Erteilen eines guten Ratschlags, gehört zu den markanten Merkmalen der islamischen Bruderschaft (des islamischen Geschwisterseins). Sie gehört zum vollkommenem Iman (Glauben) und vollendetem Ihsan (Güte), da der Iman (Glaube) eines Muslims nicht vollkommen sein wird, solange er für seinen muslimischen Bruder nicht das liebt/wünscht, was er für sich selbst liebt/wünscht, und für seinen Bruder das verabscheut, was er für sich selbst verabscheut. Das ist die Triebfeder des Ratschlag Erteilens.
Al-Bukhary (57) und Muslim (56) überlieferten von Jarir Ibn ˈAbdillah -möge Allah zufrieden mit ihm sein-, dass er sagte: „Ich leistete dem Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- den Treueeid, dass ich das Gebet verrichte, die Almosenabgabe (Zakah) entrichte, und jedem Muslim mit gutem Ratschlag zur Seite stehe.“
Und Muslim (55) überlieferte von Tamim Ad-Dari -möge Allah zufrieden mit ihm sein-, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, sagte: „Die Religion ist der gute Ratschlag.“ Wir sagten: „An wen?“ Er sagte: „An Allah, Seinen Gesandten, die Führer der Muslime und das Gemeinvolk.“
2.
Man muss dabei eine reine Absicht haben, wahrhaftig sein, und mit dem Erteilen des Ratschlags nach dem Angesicht Allahs trachten. Man darf damit nicht beabsichtigen überlegene Stellung zu zeigen, oder sich über seinen Bruder damit zu erheben.
3.
4.
Mit dem Ratschlag Erteilen darf man nicht beabsichtigen die Person zu blamieren/verhöhnen und schelten. Hafidh Ibn Rajab -möge Allah ihm barmherzig sein- hat eine Abhandlung eigens zu diesem Thema geschrieben „Der Unterscheid zwischen dem Erteilen eines guten Ratschlags (Nasihah) und Verhöhnung.“
5.
Die Nasihah soll im Geiste der Brüderschaft und Geschwisterliebe erfolgen und keine Härte enthalten. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und streite mit ihnen in bester Weise.“ [An-Nahl 16:125]
6.
Die Nasihah soll auf Wissen gründen. Die Sachlage muss deutlich erklärt und das Argument erbracht werden. As-Saˈdi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Zur Weisheit gehört der Aufruf mit Wissen und nicht mit Unwissen und Ignoranz, sowie dass man mit dem beginnt, was wichtiger ist, und leichter zu verstehen, damit die Annahme des Ratschlags vollständiger sein kann. Es muss mit Güte und Sanftheit geschehen. Falls das mit Weisheit nicht fruchtet, so geht man über zum Aufruf und Ermahnung in bester Art und Weise, was das Gebieten und Verbieten darstellt, das von Lob und Kritik begleitet ist. Wenn der Aufgerufene denkt, dass er im Recht ist oder er sogar ein Rufer zur Falschheit ist, so muss man mit ihm in bester Weise diskutieren. Das sind dann Wege/Möglichkeiten bei denen man seine Logik/Verstand und die überlieferten Texte verwendet. Dazu gehört es die Beweisführung mit jenen Argumenten zu erbringen, an die der Angesprochene glaubt, da das der Erreichung des Ziels näher ist. Die Diskussion darf nicht zum Streit und Beleidigungen führen, durch welche das Ziel aus den Augen verloren und der gewünschte Nutzen nicht erreicht wird. Das Ziel der Diskussion muss die Rechtleitung der Schöpfung zur Wahrheit sein, ohne Übertreibung und ähnlichem.“
[Ende des Zitats aus „Tafsir As-Saˈdi“ (S. 452)]
7.
Es muss im Geheimen stattfinden und nicht öffentlich vor den Leuten, ausgenommen dass es dafür einen klaren Grund gibt bzw. darin ein klaren Nutzen liegt.
Ibn Rajab -möge Allah ihm b armherzig sein- sagte: „Wenn die Altvorderen jemandem einen guten Ratschlag erteilen wollten, so taten sie es heimlich, soweit dass sie sagten: „Wer seinen Bruder unter vier Augen ermahnt, so ist es ein guter Ratschlag. Und wer es in Anwesenheit der Leute tut, so hat er ihn ausgeschimpft.“
Al-Fudayl sagte: „Der Mumin erteilt versteckt/heimlich den Ratschlag, wohingegen der Frevler die Ehre angreift und scheltet.“ [Ende des Zitats aus „Jamiˈu Al-ˈUlumi Wa Al-Hikami“ (1/236)]
Ibn Hazm -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn du einen guten Ratschlag erteilst, so tue dies heimlich und nicht öffentlich, mit Andeutungen und nicht direkt, ausgenommen, dass der Angesprochene deine Andeutungen nicht versteht, so muss man es dann direkt machen… Wenn du diese Richtlinien nicht beachtest, so bist du ein Unrechttuender und keiner, der einen guten Ratschlag erteilt.“ [Ende des Zitats aus „Al-Akhlaq Wa As-Sayr“ (S. 45)]
Wenn anzunehmen ist, dass es einen klaren (gemeinschaftlichen) Nutzen gibt, wenn man öffentlich einen Ratschlag erteilt, so gibt es nichts dagegen einzuwenden, dass der Ratschlaggeber dies auch öffentlich macht, wie im Falle, dass er vor Leuten auf Fehler in ˈAqidah-Angelegenheiten hinweist, damit sie der genannten Person nicht auf den Leim gehen und seinen Fehlern folgen. Ein Beispiel dafür wäre, dass man denjenigen widerlegt bzw. missbilligt, der das Zinstreiben (Riba) für erlaubt erklärt, oder Neuerungen (Bidˈah) und Frevel unter den Menschen verbreitet. In diesen Fällen ist die öffentliche Ermahnung völlig legitim und kann sogar zur Pflicht werden, wenn darin ein klarer Nutzen liegt und das Abwenden großem Unheil.
Ibn Rajab -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn er (der Ermahnende) damit beabsichtigt alleine die Wahrheit klarzustellen, damit die Menschen durch bestimmte Aussagen und Fehler nicht in die Irre geführt werden, so gibt es keinen Zweifel daran, dass er dafür, für seine Absicht belohnt wird. Und seine Tat fällt dann mit dieser Absicht unter das Ratschlag Erteilen (Nasihah) für Allah, Seinen Gesandten, die Führer der Muslime und das Gemeinvolk.“
[Ende des Zitats aus „Al-Farqu Bayna An-Nasihati Wa Al-Taˈyiri“ (S.7)]
8.
Der Ermahnende muss dabei die schönsten Ausdrücke verwenden, sich dem Angesprochenen mit milde zuwenden und sanft zu ihm sprechen.
9.
Er muss Geduldig und standhaft sein, falls ihm, aufgrund seiner Ermahnung, etwas Negatives seitens des Angesprochenen widerfährt.
10.
Er muss die Geheimisse wahren, seinen Bruder bedecken, und ihn nicht bloßstellen. Der Ermahnende muss freundschaftlich und mitleidsvoll sein, das Gute liebend und seinen Bruder verdeckend.
11.
Der Ermahnende muss sich sicher sein, bevor er einen Ratschlag erteilt. Er darf nicht aufgrund von Vermutungen handeln, um seinen Bruder nicht damit zu konfrontieren, was er nicht getan hat.
12.
Er muss den passenden Zeitpunkt für die Ermahnung auswählen. Ibn Masˈud -möge Allah zufrieden mit ihm sein- sagte: „Fürwahr haben die Herzen (eine Zeitspanne, wo sie) Begierde und Zuspruch (zeigen), und sie haben (eine Zeitspanne, wo sie) Schlaffheit und Zurückgezogenheit (zeigen). Ihr sollt sie daher im während ihrer Begierde und Zuspruchs ansprechen und während der Schlaffheit und Zurückgezogenheit meiden.“
[Überliefert von Ibn Al-Mubarak in „Az-Zuhd“ (1331)]
13.
Der Ermahnende muss selbst danach handeln, wozu er den Leuten rät, und das unterlassen, was er von Leuten verlangt zu unterlassen. Allah -erhaben ist Er- sagte, die Banu Israil dafür tadelnd, dass es zwischen ihren Worten und Taten einen Widerspruch gibt: „Befehlt ihr denn den Menschen Güte, während ihr euch selbst vergesst, wo ihr doch die Schrift lest? Begreift ihr denn nicht?“
[Al-Baqara 2:44]
Es gibt eine heftige Drohung denjenigen, die den Leuten das Gute gebieten, es selbst aber nicht tun, und ihnen das Schlechte verbieten, und es selbst tun.
Und Allah weiß es am besten.