Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Wenn der Mann die Scheidung ausspricht, in der Zeit ihrer Reinheit, in der sie miteinander geschlafen haben, so ist dies eine neueingeführte, verboten Scheidung (Talaq Bid'i). Von der Sunnah ist, dass man einmal die Scheidung ausspricht, in der Zeit ihrer Reinheit, in der man keinen Geschlechtsverkehr mit ihr hat, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin.“ [At-Talaq:1]
Al-Khatib Asch-Schirbini -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in seiner Exegese (4/310): „Es bedeutet: In der Zeit, in der ihre Wartezeit beginnen kann.“ Und dies kann nur dann geschehen, wenn sie sich in der Zeit ihrer Reinheit befindet, in der sie keinen Geschlechtsverkehr hat.
Die Rechtsgelehrten waren sich darüber uneinig, ob diese Art der Scheidung zustande kommt oder nicht. Die Mehrheit von ihnen war der Ansicht, dass sie zustande kommt. Einige andere aber waren der Ansicht, dass sie nicht zustande kommt, zu denen auch Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- gehören. Ihm folgte hierbei eine Gruppe von Gelehrten.
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah” (20/58) steht: „Es gibt mehrere Arten der neueingeführten Scheidung (Talaq Bid'i). Dazu zählt, dass der Mann seine Frau während der Periode, dem Wochenbett oder der Reinheit, in der sie Geschlechtsverkehr hatten, scheiden. Richtig ist, dass diese Art der Scheidung nicht eintrifft.“
Wenn du also deine Frau in ihrer Reinheit geschieden hast, in der ihr Geschlechtsverkehr hattet, ist die Scheidung (laut einer Ansicht) nicht zustande gekommen.
Zweitens:
Die Rechtsgelehrten waren sich über das dreimalige Scheiden uneinig.
Richtig ist, dass diese Art nur einmal zustande kommt, egal ob dies mit einem Wort ausgesprochen wird, wie: „Du bist dreimal geschieden“, oder voneinander getrennt, wie: „Du bist geschieden, du bist geschieden, du bist geschieden.“ Es ist ebenso egal, ob dies in einer oder mehreren Sitzungen gesprochen wird, solange er sie dazwischen nicht zurückgenommen oder mit ihr eine neue Eheschließung vollzogen hat. Dies ist die Ansicht, die Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- auswählte und von Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- bevorzugt wurde.
Sie führen hierfür den Hadith bei Muslim (1472) als Beweis, in dem 'Abdullah Ibn 'Abbas -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- sagte: „Zu Lebzeiten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, Abu Bakrs und in den ersten zwei Jahren von 'Umars Kalifat wurde die dreimalige Scheidung als eine gezählt. 'Umar Ibn Al-Khattab aber sagte dann: ‚Die Leute beeilen sich in einer Angelegenheit, bei der sie sich eigentlich zurückhalten sollten. Wenn wir dies nun bei ihnen durchführen würden (sodass diese Scheidung dann doch als eine dreimalige gilt, damit die Leute aufhören leichtsinnig damit umzugehen).‘ Daraufhin führte dies bei ihnen durch.“
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die bevorzuge Ansicht bei all diesen Thematiken besagt, dass gar keine dreimalige Scheidung gibt, es sei denn dazwischen wurden die jeweiligen Scheidungen zurückgenommen oder eine neue Eheschließung wurde durchgeführt. Ansonsten kommt diese dreimalige Scheidung nicht zustande. Dies wählte Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- so aus und es ist die richtige Ansicht.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (13/94).
Du hast auch ebenfalls bereits herausgefunden, dass die Scheidung in der Zeit der Reinheit, in der man mit der Frau Geschlechtsverkehr hatte, nicht zustande kommt, weshalb es auch dadurch zu keiner Scheidung kam.
Und Allah weiß es am besten.