Alles Lob gebührt Allah..
Es besteht kein Problem darin Quranverse als Hintergrundbild auf dem Handy- oder Computerbildschirm etc. einzustellen. Dies aber unter Bedingungen:
Erstens: Dies soll zur Erinnerung und Ermahnung, nicht als Verzierung, gemacht werden.
Zweitens: Es soll in der osmanischen Schrift, auf lesbare Art, geschrieben werden, ohne Verzierungen, Gravuren usw.. Und auch nicht in Form eines Vogels oder Tieres.
Drittens: Auf dem Hintergrund darf nichts Verbotenes, wie Musik etc., sein.
Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Was das Aufhängen von Quranversen und Hadithen in Büros und Schulen angeht, so besteht kein Problem darin, wenn dies zur Erinnerung und für einen Nutzen gemacht wird.“ Aus „Majmu' Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (9/513).
Im Beschluss des islamischen Fiqh-Gremiums, das aus der islamischen Weltliga hervorgeht, steht über das Zeichnen von Quranversehen, in Form von Vögeln usw.:
„Alles Lob gebührt Allah allein und der Segen und Frieden seien auf demjenigen, nach dem es keinen weiteren Propheten gibt, unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten. Um Fortzufahren: Das islamische Fiqh-Gremium der islamischen Weltliga hat in ihrer 12. Sitzung, in Mekka, von Samstag, den 15. Rajab 1410 n.H./10. Februar 1990 Chr., bis zum Samstag, den 22. Rajab 1410 n.H./17. Februar 1990 Chr., das Thema, über das Zeichnen von Quranversen in Form von Vögeln, überprüft und hat per Konsens beschlossen, dass diese Handlung nicht erlaubt ist, aufgrund der Spielereien und der Geringschätzung der Worte Allahs -gepriesen und erhaben ist Er-, die darin enthalten sind. Und Allah verleiht den Erfolg.“
Aus „Qararat Al-Majma' Al-Fiqhi“ (S. 271).
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Ich habe manche Leute gesehen, die diese Quranverse mit Buchstaben geschrieben haben, die fast nur aus Verzierungen bestehen. Ich habe sogar manche gesehen, die einige Quranverse in Form von Vögeln, Tieren oder einem Mann, der im Gebet im Taschahhud sitzt etc., zeichnen. So zeichnen sie diese Quranverse auf eine verbotene Art und Weise auf, in Form von Zeichnungen, deren Täter der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verfluchte.
Dann waren sich die Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- uneinig, ob es erlaubt ist Quranverse in einer anderen Schrift, als der osmanischen Schrift, aufzuschreiben oder nicht.
Hier gibt es drei Ansichten:
Einige sagten, dass es komplett erlaubt sei, sie in der jeweiligen bekannten Schrift, zu jeder Zeit und jedem Ort, solange sie mit arabischen Buchstaben aufgeschrieben werden, zu schreiben.
Andere sagten, dass dies absolut verboten sei. So dürfen Quranverse nur in der osmanischen Schrift geschrieben werden.
Und wieder sagten andere, dass es den Kindern erlaubt sei in der jeweiligen bekannten Schrift, zu jeder Zeit und jedem Ort, Quranverse zu schreiben, um sie darauf zu trainieren, den Quran auf richtige Weise auszusprechen. Im Gegensatz dazu dürfen die Erwachsenen Quranverse nur in der osmanischen Schrift schreiben.
Und wenn sie jemand in Form von Verzierungen, Gravuren oder Tieren zeichnet, so besteht kein Zweifel daran, dass dies verboten ist.
Der Gläubige muss das Buch Allahs -der Mächtige und Gewaltige- ehren und respektieren. Und wenn er etwas in Form von Verzierungen und Gravuren zeichnen will, dann soll er andere Aussagen, wie bekannte Weisheiten von Menschen etc., nehmen. Und wenn man dies mit dem Buch Allahs -der Mächtige und Gewaltige- macht und quranische Worte als Verzierung oder Gravur nimmt, oder noch schlimmer, man macht daraus Bilder von Tieren Menschen, dann ist dies übel und verboten. Und bei Allah ersuchen wir Hilfe.“
Aus „Fatawa Nur Ala Ad-Darb“ (4/2).
Und Allah weiß es am besten.