Alles Lob gebührt Allah..
Wenn sich herausstellt, dass die Brüder deines Mannes vom Albinismus betroffen sind, was vererbbar ist, und du befürchtest, dass du solche Kinder bekommst, dann ist es dir gestattet die Scheidung zu verlangen, da dies ein Entschuldigungsgrund ist. Die Rechtsgelehrten haben als Grund für die Erlaubnis der Annullierung erwähnt, dass dies gilt, wenn der Mann oder die Frau vom Albinismus betroffen ist und man befürchtet, dass es auf die Nachkommenschaft übergeht.“
Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (7/185): „Die Annullierung der Ehe betrifft diese Mäkel, da sie das Genießen, was mit der Eheschließung beabsichtigt ist, verhindert. Denn Lepra und Albinismus erregen Abneigung und verhindern Nähe und man befürchtet, dass dies über den eigenen Körper und die Nachkommenschaft hinaus geht, was den Genuss verhindert.“
Ahmad (22440), Abu Dawud (2226), At-Tirmidhi (1187) und Ibn Majah (2055) überlieferten, über Thauban -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der sagte, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Welche Frau auch immer ihren Ehemann nach der Scheidung fragt, ohne dass es dafür einen Grund gibt, so ist der Geruch des (Paradies)gartens für sie verboten (haram).“
Diesen Hadith haben Ibn Khuzaimah und Ibn Hibban als authentisch eingestuft, so wie es Al-Hafidh in „Al-Fath“ (9/403) erwähnte. Al-Albani stufte dies in „Sahih Ibn Abi Dawud“ auch als authentisch ein, und Schu'aib Al-Arnaut in „Tahqiq Al-Musnad“.
Der psychische Schaden ist hier im Grund miteinbezogen, der es erlaubt die Scheidung zu verlangen.
Und Allah weiß es am besten.