Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- wurde – nach dem, was wir wissen – nichts von einem bestimmten Vorzug über die 'Umra im Monat Ramadan oder den Monaten des Hajj, welche Schawwal, Dhul Qi'da und Dhul Hijja sind, überliefert.
Vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- wurde auch nicht überliefert, dass er im Rajab die 'Umra vollzog. 'Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- hat dies sogar verneint, indem sie sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat noch nie im Rajab die 'Umra vollzogen.“ Überliefert von Al-Bukhary (1776) und Muslim (1255).
Zweitens:
Zum Einführen von Neuerungen in der Religion gehört das, was manche Leute machen, indem sie den Monat Rajab speziell für die 'Umra auswählen, da es dem Rechtsfähigen nicht zusteht einen Gottesdienst ('Ibada) einer bestimmten Zeit zuzuschreiben, außer in dem, was von der islamischen Gesetzgebung überliefert wurde.
Ibn Al-'Attar, der Schüler von An-Nawawi, -möge Allah ihnen barmherzig sein- sagte:
„Was ich, über die Bewohner Mekkas -möge Allah sie an Ehre mehren- mitbekommen habe, ist, dass sie sich daran gewöhnt haben oft im Rajab die 'Umra zu vollziehen, worüber ich jedoch keine Grundlage kenne. Vielmehr wurde im Hadith überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Eine 'Umra im Ramadan kommt einer Hajj gleich.““
Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in seinen Fatawa (131/6):
„Bezüglich dessen, dass man, (speziell, extra) an einigen Tagen vom Rajab, irgendwelche Taten des Besuchs (von Mekka) etc. auswählt, so hat dies keine Grundlage, aufgrund von dem, was Imam Abu Schaama im Buch „Al-Bida' wa Al-Hawadith“ festlegte, und zwar, dass das Auswählen der gottesdienstlichen Handlungen zu (bestimmten) Zeiten, zu die sie die islamische Gesetzgebung nicht auswählte, nicht sein soll; denn keine Zeit ist besser als die andere Zeit, außer die (Zeit), welche die islamische Gesetzgebung, durch eine Art des Gottesdienstes, vorzog oder eine Zeit, in der sie alle rechtschaffenen Taten vorzieht und nicht in einer anderen. Deshalb verwarfen die Gelehrten es, dass man den Monat Rajab dafür auswählt, um oft die 'Umra (darin) zu vollziehen.“
Doch wenn jemand im Rajab die 'Umra vollzieht, ohne dabei an einen bestimmten Vorzug zu glauben und dies zufällig geschieht oder weil es einem, zu dieser Zeit, leicht fällt dies zu vollziehen, dann besteht darin kein Problem.