Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
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Ist der Islam des Ungläubigen gültig, wenn er den Islam annimmt, doch weiterhin auf einer Sünde beharrt?

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Herausgabedatum : 01-12-2021

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Frage

In Bezug auf die Meinungsverschiedenheit darüber, dass die Reue von einer Sünde, trotz des Beharrens auf einer anderen Sünde, gültig ist, oder erst gültig ist, wenn die andere Sünde nicht von gleicher Art ist, oder nicht gültig ist. Gehört zu dieser Meinungsverschiedenheit der Ungläubige und Abtrünnige, wenn dieser den Islam angenommen hat, aber auf einer Sünde beharrt, wird dann sein Islam immer angenommen? Ich bitte um eine schnelle Antwort, denn wir haben bei uns ein großes Problem.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn der Mensch von einer Sünde reumütig zu Allah zurückkehrt, trotzdem aber auf einer anderen Sünde beharrt, dann wird die Sünde, die er bereut, nach der richtigen Ansicht vergeben. Die Sünde, die er nicht bereut hat, bleibt so wie sie ist und hat, nach Übereinstimmung der Gelehrten, nichts mit der ersten Reue zutun.

Siehe die Antwort auf die Frage Nr. 129479 .

Wenn der Ungläubige oder Abtrünnige den Islam annimmt, jedoch weiterhin auf einer Sünde beharrt, von der er nicht reumütig zurückgekehrt ist, dann ist sein Islam, nach Konsens der Gelehrten, richtig. Wird nun seine Sünde, von der nicht reumütig zurückgelehrt ist, durch diese Annahme des Islams vergeben? Diesbezüglich gibt es zwei Ansichten der Gelehrten.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- fasste diese Meinungsverschiedenheit folgendermaßen zusammen: „Die zweite Grundlage: Wer Sünden hat, bei denen er nur von einem Teil reumütig zurückgekehrt ist, aber nicht vom anderen, so beinhaltet diese Reue, dass nur das vergeben wird, wovon er reumütig zurückgekehrt ist. Was die Sünden angeht, von denen er nicht reumütig zurückgekehrt ist, so bleiben sie so, wie sie bei jemandem sind, der nicht reumütig zu Allah zurückgekehrt ist, und nicht andersherum. Diesbezüglich kenne ich keine Meinungsverschiedenheit, außer beim Ungläubigen, der den Islam angenommen hat. Seine Annahme des Islams beinhaltet, dass er vom Unglauben reumütig zu Allah zurückgekehrt ist, wodurch der Unglaube, den er bereut hat, durch den Islam vergeben wird. Werden ihm dann auch die Sünden vergeben, die er als Ungläubiger begangen hat und von denen er im Islam nicht reumütig zurückgekehrt ist?

Hier gibt es zwei bekannte Ansichten:

Erstens: Alles wird ihm vergeben, da er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- allgemein sagte: „Der Islam vernichtet, was vor ihm war.“ Überliefert von Muslim. Dazu noch die Aussage Allahs -erhaben ist Er-: „Sag zu denen, die ungläubig sind: Wenn sie aufhören, wird ihnen vergeben, was bereits vergangen ist.“ [Al-Anfal:38]

Zweitens: Durch den Islam wird nur das vergeben, wovon man reumütig zu Allah zurückgekehrt ist. Wenn man also den Islam annimmt, jedoch nach wie vor große Sünden begeht, jedoch keinen Unglauben, dann gehört dieser zu seinesgleichen, die große Sünden begehen.

Auf dieser Ansicht haben die Grundlagen und Überlieferungstexte gedeutet. So steht in den beiden Sahih-Werken, das Hakim Ibn Hizam zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „O Gesandter Allahs, werden wir für das bestraft, was wir in der vorislamischen Zeit (Al-Jahiliyah) begangen haben?“ Daraufhin antwortete er: „Wer von euch im Islam Gutes tut, der wird für das, was er in der vorislamischen Zeit begangen hat, nicht bestraft, doch wer im Islam Böses tut, der wird für das Erste und Letzte belangt.“

Dieser Überlieferungstext beweist, dass die Bestrafung der Handlungen, die in der vorislamischen Zeit begangen wurden, bei demjenigen aufgehoben werden, der Gutes tut, und nicht bei dem, der nicht Gutes tut. Und wenn er nicht Gutes tut, dann wird er für das Erste und Letzte belangt. Und wer nicht von diesen Taten reumütig zu Allah zurückgekehrt ist, der hat nichts Gutes getan.“

Aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (5/279).

So stimmen beide Ansichten darüber überein, dass der Islam angenommen wird und den Unglauben vernichtet, jedoch gibt es eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob die Sünden, von denen man nicht reumütig zu Allah zurückgekehrt ist, durch diesen Islam vergeben werden.

Er (Ibn Taymiyyah) -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über einen Juden oder Christen gefragt, der den Islam annimmt, ob nach dem Islam noch eine Sünde auf ihm lastet.

Er antwortete: „Wenn er im Innern und äußerlich den Islam angenommen hat, dann wird ihm, ohne Meinungsverschiedenheit der Unglaube vergeben, von dem er durch den Islam reumütig zu Allah zurückgekehrt ist. Was jedoch die Sünden betrifft, von denen er nicht reumütig zurückgekehrt ist, wie wenn er weiterhin auf einer Sünde, Ungerechtigkeit oder schamlose Handlung beharrt, von der er nicht durch den Islam reumütig zurückgekehrt ist, so sagen einige Leute, dass ihm dies durch den Islam vergeben wird. Richtig aber ist, dass ihm nur das vergeben wird, wovon er reumütig zu Allah zurückgekehrt ist. So steht im „Sahih“, dass zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gesagt wurde: „Werden wir für unsere Handlungen in der vorislamischen Zeit bestraft?“ Er antwortete: „Wer von euch im Islam Gutes tut, der wird für das, was er in der vorislamischen Zeit begangen hat, nicht bestraft, doch wer im Islam Böses tut, der wird für das Erste und Letzte belangt.“

„Das Gute des Islams“ ist, dass man sich tatsächlich an das hält, was Allah einem anordnet, und das unterlässt, was verboten wurde. Dies ist die allgemeine Bedeutung der Reue. Wer nun in diesen Islam eintritt, dessen Sünden werden alle vergeben.“

Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (11/701).

Wenn also ein Ungläubiger den Islam annimmt, jedoch Alkohol liebt und darauf beharrt, dann ist sein Islam nach Konsens richtig. Wird nun sein Alkoholkonsum durch den Islam vergeben? Diesbezüglich gibt es nun eine Meinungsverschiedenheit.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A