Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Die Etikette (Anstandsregeln) bei der Namensgebung der Kinder

Frage

Ich möchte meinem  Kindern Namen geben. Was wäre die islamrechtliche Etikette diesbezüglich?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Zweifelslos ist die Angelegenheit der Namensgebung der Kinder eine wichtige Angelegenheit im Leben eines Menschen. Der Name eines Kindes ist sein Aushängeschild, ein Kennzeichen und eine Notwendigkeit in der Kommunikation und Umgang mit ihm. Dem Namensträger ist er (der Name) eine Zierde und eine Hülle und Symbol/Emblem, mit dem er im Diesseits und Jenseits angesprochen wird. Der Name ist ein Hinweis auf die Religion einer Person und stellt ein Gefühl der Verbundenheit mit den Leuten dieser Religion dar. In der Natur des Menschen trägt er (der Name) eine Bedeutung und drückt etwas aus, so dass er für sie wie ein Kleidungsstück/Gewand ist. Wenn es zu kurz oder zu lang ist, so ist es (das Kleidungsstück) unpassend. 

Die Grundlage bei der Namensgebung ist, dass man sich den Namen frei auswählen darf, jedoch unter Berücksichtigung einiger islamrechtlicher Regeln, nach welchen die Verwendung bestimmter Namen vermieden werden muss. Dazu gehört:
 

1. Es muss vermieden werden Namen zu verwenden, die auf eine Dienerschaft gegenüber jemand anderen außer Allah deuten, sei dies in Verbindung mit einem Propheten oder einem edlen Engel. Es ist absolut nicht gestattet die Dienerschaft an jemand anderen außer Allah zu knüpfen. Zu den Namen, die eine Dienerschaft gegenüber jemand anderem außer Allah zeigen, gehören Namen wie ˈAbdu An-Nabi (Diener des Propheten), ˈAbdul-Amir (Diener des Führers) und andere, die auf eine Dienerschaft oder Demütigung gegenüber einem anderen außer Allah hinweisen. Wer sich selbst so einen Namen gab oder so genannt wurde, muss diesen Namen ändern. Der edle Prophetengefährte ˈAbdur-Rahman Ibn ˈAuf -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Ich trug den Namen „ˈAbdu ˈAmr“ (Diener von ˈAmr) -oder nach einer anderen Überlieferung-  „ˈAbdul-Kaˈbah“ (Diener der Kaˈbah). Nachdem ich den Islam annahm, hat mich der Gesandte Allah zu ˈAbdur-Rahman (Diener des Allerbarmers) umbenannt.“ Den Hadith überlieferte Al-Hakim (3/306) und Adh-Dhahabi stimmte mit ihm darin überein. 

2. Bei der Namensgebung müssen die Namen Allahs -erhaben ist Er- vermieden werden, und zwar jene, die Ihm eigen sind, wie dass sich einer z. B. den Namen „Al-Khaliq“ (der Schöpfer), „Ar-Raziq“ (der Versorger), „Ar-Rabb“ (der Herr) oder „Ar-Rahman“ (der Allerbarmer) gibt und ähnliche Namen, die Ihm -erhaben ist Er- eigen sind. Ebenso müssen Namen vermieden werden, die auf Eigenschaften hinweisen, die nur Allah -gepriesen ist Er-  gebühren, wie beispielsweise „Malik Al-Muluk“ (der König der Könige), „Al-Qahir“ (der Bezwinger) und dergleichen. Es ist verboten (Haram) diese Art von Namen bei der Namensgebung zu verwenden, und (falls man einen davon trägt,) so muss dieser geändert werden. Allah -der Mächtige und Gewaltige- sagte: „Weißt du etwa einen, der Kennzeichen gleich den Seinen besäße?“ [Maryam 19:65] 

3. Es ist nicht erlaubt Namen der Nichtmuslime (Kuffar) zu verwenden, die ihnen eigen sind, und die nur zu ihren typischen Namen zählen, wie beispielsweise „ˈAbdul-Masih“ (der Diener des Messias), Petrus, Georgius und ähnliche Namen, die auf die Religion der Nichtmuslime deuten. 

4. Es ist nicht erlaubt Namen von Götzen oder falschen Göttern (Taghut), die neben Allah angebetet werden, wie dass man den Namen „Satan“ und ähnliche verwendet. 

5. Es ist nicht erlaubt und sogar haram all diese angeführten Namen zu verwenden, und derjenige, dem ein solcher Namen gegeben wurde oder er ihn jemandem gegeben hat, ist verpflichtet diesen zu ändern. 

6. Es ist verpönt (Makruh) abschreckende (abstoßende) Namen zu verwenden, sei dies aufgrund ihrer schlechten Bedeutung oder weil sie Spott provozieren. Das stellt auch zugleich eine Abweichung zur Führung des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, da er anbefohlen hat bei der Namensgebung schöne Namen zu verwenden. Beispiele für solche Namen sind „Harb“ (Krieg), „Raschasch“ (Sprüher/Gewehr), „Hiyam“ (die Bezeichnung für eine Krankheit, die Kamele befällt), sowie andere Namen, die eine schlechte Bedeutung haben. 

7. Es ist verpönt (Makruh) sanfte und anzügliche Namen zu verwenden, die mit Begierden und Gelüsten in Zusammenhang stehen. Dies ist leider bei der Namensgebung der Mädchen verbreitet, wie beispielsweise, dass sie Namen tragen, die sexuelle und anzügliche Bedeutung haben. 

8. Ebenfalls ist es verpönt (Makruh) willentlich Namen von Frevlern, Sängern und Sängerinnen, Schauspielern und Schauspielerinnen und ihres gleichen zu verwenden. Falls einer deren Namen eine schöne Bedeutung hat, so wäre es erlaubt diesen zur Namensgebung zu verwenden, aber lediglich wegen der schönen Bedeutung und nicht, weil man mit dem Namen diese Leute nachahmen will.

9. Verpönt (Makruh) ist es Namen zu verwenden, die auf eine Sünde und Ungehorsam hindeuten, wie „Sariq“ (Dieb) oder „Dhalim“ (Ungerechter/Unterdrücker), oder Namen von Pharaonen und Sündern, wie Pharao, Haman und Qarun.

10. Ebenso ist es verpönt Tiernamen zu verwenden, die für ihre negativen Eigenschaften bekannt sind, wie „Esel“, „Affe“ und dergleichen.

11. Es ist verpönt Namen zu verwenden, die eine Zuschreibung zur Religion und zum Islam darstellen, wie „Nur Ad-Din“ (das Licht der Religion), „Schams Ad-Din“ (die Sonne der Religion), wie auch „Nur Al-Islam“ (das Licht des Islams) und „Schams Al-Islam“ (die Sonne des Islams), da darin dem Namensträger ein zu großer Stellenwert zugemessen wird, worauf er kein Anrecht hat. Die Gelehrten der Altvorderen missbilligten es, so genannt zu werden. Imam An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- missbilligte es als „Muhyi Ad-Din“ (der Beleber der Religion) genannt zu werden. Genauso war es Schaikh Al-Islam Ibn Taymiya -möge Allah ihm barmherzig sein- verhasst mit „Taqiyu Ad-Din“ (der Gottesfürchtige der Religion) angesprochen zu werden, und er pflegte zu sagen: „Jedoch hat mir meine Mutter diesen Namen gegeben und so hat es sich verbreitet.“

11. Es ist verpönt (Makruh) ein anderes Wort außer ˈAbd (Diener) für einen Namen zu verwenden, der mit dem Namen Allahs in Verbindung steht, wie z.B. „Hasbu-llah“ (Genüge Allahs), „Rahmatullah“ (die Barmherzigkeit Allahs) und dergleichen, sowie die Zuschreibung (Genitivverbindung) zum Begriff „Ar-Rasul“ (der Gesandte).

12. Es ist verpönt Namen von Engeln zu verwenden oder Namen von Suren des Qurˈans, wie „Ta-Ha“, „Ya-Sin“ und dergleichen. Diese Namen bestehen aus einzelnen abgetrennten Buchstaben und sind keine Namen des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-.

[Siehe dazu „Tuhfah Al-Maudud“ von Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- S. 109.]

All diese Namen sind verpönt (Makruh) und es ist grundsätzlich verpönt jemandem einen dieser Namen zu geben. Was denjenigen anbelangt, der von seiner Familie so genannt wurde, damit nun aufgewachsen ist und es für ihn schwierig ist, diesen zu ändern, so ist er nicht dazu verpflichtet.

Die Reihenfolge bei der Namensgebung hat folgende Stufen:

Die erste Stufe:
Das sind die zwei Namen „ˈAbdullah“ (Diener Allahs) und „ˈAbdur-Rahman“ (Diener des Allerbarmers). Der Grund hierfür ist die authentische Überlieferung des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, in der er sagte: „Die liebsten Namen bei Allahs sind ˈAbdullah und ˈAbdur-Rahman.“ Überliefert von Muslim in seinem „Sahih“ (1398)

Die zweite Stufe:
Hierzugehören alle anderen Namen, welche die Dienerschaft gegenüber Allah zeigen, wie ˈAbdul-ˈAziz (Diener des Mächtigen), ˈAbdur-Rahim (Diener des Barmherzigen), ˈAbdul-Malik (Diener des Königs), ˈAbdulilah (Diener des Anbetunsgwürdigen), ˈAbdus-Salam (Diener des Friedens), sowie andere Namen, welche die Dienerschaft und Anbetung Allahs aufzeigen.

Die dritte Stufe:
Hierzu zählen die Namen der Propheten und Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihnen-. Es gibt dabei keinen Zweifel daran, dass der beste unter ihnen, der vorzüglichste und deren Führer unser Prophet Muhammad -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ist. Zu seinem Namen gehört ebenso der Name Ahmad. Danach folgen die restlichen großen Gesandten (Ulul-ˈAzmi), Ibrahim, Musa, ˈIsa und Nuh -Allahs Segen und Frieden auf ihnen-. Und dann folgen die Namen der restlichen Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihnen allen-.

Die vierte Stufe:
Namen von rechtschaffenen, tugendhaften Dienern Allahs, an deren Spitze unser edler Prophet steht. Es ist erwünscht ihre schönen Namen zu verwenden, um sie nachzuahmen und nach ihrem Rang strebend.

Die fünfte Stufe ist:
Hierzu gehört jeder guter Name, der eine schöne Bedeutung hat.

Es sollten einige Dinge bei der Namensgebung der Kinder beachtet werden:

1. Man muss sich im Klaren darüber sein, dass der Name einen das ganze Leben begleiten wird. Es kann also sein, dass ein Name dem Kind Unannehmlichkeiten und Probleme bereitet, und das Kind deswegen eine Abneigung gegenüber demjenigen entwickelt, der ihm den Namen gegeben hat, sei es die Mutter, der Vater oder sonst wer.

2. Ebenso soll man bei der Namenswahl die Sache von verschiedenen Aspekten betrachten. Man muss sich erst einmal über den Namen selbst Gedanken machen, dann darüber, wie der Name klingt, wenn der Benannte ein Kind ist, ein Jugendlicher, ein Erwachsener und dann ein alter Mann oder Vater sein wird. Würde der Name passend dafür sein, dass man ihn in Verbindung mit Abu (Vater von) Soundso setzt, oder mit Ibn (Sohn) von Soundso etc.

3. Die Auswahl des Namens ist das Anrecht des Vaters, weil er derjenige ist, dem das Kind zugeschrieben wird. Es ist jedoch erwünscht, dass der Vater die Mutter in die Namenswahl miteinbezieht, und gar ihre Meinung auswählt, wenn sie einen guten Namen auswählt, um sie (die Mutter) glücklich zu machen.

4. Es ist verpflichtend, dass das Kind dem Vater zugeschrieben wird, selbst wenn er bereits verstorben ist oder geschieden etc., und das sogar, wenn er sich um das Kind weder kümmert noch es zu sehen bekommt. Es ist absolut verboten (Haram) das Kind nach jemand anderem als dem Vater zu benennen (ihm den Namen zuzuschreiben), ausgenommen in einem Fall, und zwar wenn das Kind ein uneheliches Kind ist -Allah bewahre-. In diesem Fall wird es der Mutter und nicht dem Vater zugeschrieben.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid