Alles Lob gebührt Allah..
Es wurde kein authentischer Marfuu‘-Bericht (Eine Überlieferung, die auf den Propheten zurückzuführen ist) über den Vorzug des 15. Scha’bans bestätigt, nach dem man handeln kann, selbst in den Fadaa`il. Vielmehr wurden darüber einige Maqtuu‘-Berichte (Eine Überlieferung, die auf einen Tabi’i, also einem Schüler der Prophetengefährten, zurückzuführen ist) von den Tabi’in überliefert. Die authentischsten Ahadith darüber sind entweder erfunden (mauduu‘) oder sehr schwach (da’if jiddan). Diese Überlieferungen haben sich in vielen Ländern, die von Unwissenheit überflutet sind, verbreitet; dass (zum Beispiel in dieser Nacht) der Zeitpunkt des Todes (verschiedener Leute) niedergeschrieben wird und Lebenszeit (anderer) aufgehoben wird. Auf jeden Fall ist es nicht vorgeschrieben diese Nacht zu beleben, an diesem Tag zu fasten und diese speziell für einen bestimmten Gottesdienst auszuwählen. Und die Vielzahl der Unwissenden, die dies tun, hat kein Gewicht. Und Allah weiß es am besten.
Asch-Schaikh Ibn Jibriin
Wenn jemand in dieser Nacht beten will, so wie man es in jeder anderen Nacht im Jahr macht, ohne darin eine Tat oder Anstrengung hinzuzufügen oder diese für etwas Spezielles auszuwählen, besteht darin kein Problem. Genauso ist es, wenn man den 15. Scha’ban, weil dieser einer der weißen Tage ist, mit dem 14. und 13. fastet. Oder weil der 15. mit einem Montag oder Donnerstag übereinstimmt, so besteht darin kein Problem, solange man nicht glaubt, dass dieser einen extra Vorzug oder einen anderen Lohn inne hat, der nicht bestätigt ist.
Und Allah, erhaben sei Er, weiß es am besten.