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Was ist –mit Nennung des entsprechenden Beweises- die islamische Beurteilung des Gebetsrufs desjenigen, der „Hayya ‘ala-l Falaah“ („Kommt herbei zu Erfolg und Wohlergehen“) vor „Hayya ‘alas-Salaah“ („Kommt herbei zum Gebet“) ruft?
Alles Lob gebührt Allah..
„Wenn er „Hayya ‘ala-l Falaah“ („Kommt herbei zu Erfolg und Wohlergehen“) vor „Hayya ‘alas-Salaah“ („Kommt herbei zum Gebet“) ruft, so ist er verpflichtet, „Hayya ‘ala-l Falaah“ nach „Hayya ‘alas-Salaah“ zu wiederholen. Dies, da für einen (gültigen) Gebetsruf die Einhaltung der Reihenfolge (At-Tartiib) (seiner Worte) eine Voraussetzung ist.
Der Gebetsruf (Adhaan) wurde in dieser Weise und Anordnung (seiner Worte) überliefert. Wenn nun jemand den Gebetsruf (und seine Anordnung) verändert, so hat er damit eine Tat begangen, die nicht zur Angelegenheit (zur Religion) Allahs und Seines Gesandten gehört. Und der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) sagte: ‚Wer eine Tat, die nicht von unserer Angelegenheit ist, tut, so wird diese zurückgewiesen‘.“
Fataawa At-Tahaarah was-Salaah von Shaykh Ibn ‘Uthaimiin (S.63)