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Das Urteil darüber den edlen Quran im Handy oder in der Tasche zu tragen

04-05-2023

Frage 125930

Wie ist das Urteil darüber sich den edlen Quran im Handy herunterzuladen? Und wie ist das Urteil, wenn man den Mushaf in die vordere oder hintere Tasche der Hose, oder allgemein in die Kleidung, legt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist erlaubt den edlen Quran im Handy herunterzuladen. Es sollte jedoch in der Uthmani-Schrift sein, es sei denn es geht nicht anders, dann ist es erlaubt.

Siehe auch die Frage Nr. 98922 .

Es ist auch kein Problem den Mushaf in der Hosentasche oder in einem anderen Kleidungsstück zu tragen, unter der Bedingung, dass dieser darin nicht zerreißt oder dadurch geringgeschätzt wird.

In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (4/60) wird gefragt: “Einer von uns trägt den Mushaf in seiner Tasche und es könnte sein, dass er damit die Toilette betritt. Wie ist das Urteil? Wir bitten um eine Antwort.“

Antwort: „Es ist erlaubt den Mushaf in der Tasche zu tragen, jedoch ist es nicht erlaubt, dass die Person damit das Badezimmer betritt. Er sollte den ihn in einen angemessenen Ort lassen, aus Ehrung und Respekt gegenüber Allahs Buch. Wenn er aber dazu gezwungen ist damit hineinzugehen, aus Angst davor, dass er gestohlen wird, wenn er ihn außerhalb des Badezimmers irgendwo hinlegt, dann ist es ihm, aufgrund dieser Notwendigkeit, erlaubt es damit zu betreten.“

Wenn man den Mushaf in der hinteren Hosentasche trägt und daraus resultiert, dass man dann auf dem Mushaf sitzt, wenn man sitzen will, dann ist dies nicht erlaubt. Mindestens ist dies verpönt. Mehrere Gelehrte aber haben schon einfachere Dinge als das für verboten erklärt. Wie wenn jemand den Quran unter seinen Kopf legt, wie ein Kissen.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Muslime sind sich darüber einig, dass es verpflichtend ist den Quran zu schützen und zu respektieren.

Unsere Gefährten und andere sagten, dass es verboten sei ihn unter den Kopf zu legen. Selbst wenn man ein Buch des Wissens unter den Kopf legt, sei es verboten.“

Aus „At-Tibyan fi Adab Hamalah Al-Quran“ (128). Siehe auch: „Al-Burhan fi 'Ulum Al-Quran“ (1/478), von Az-Zarkashi.

Ibn Muflih -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Es ist verpönt den Quran unter den Kopf zu legen. Dies erwähnte Ibn Tamim in ‚Ar-Ri'ayah‘. Bakr Ibn Muhammad sagte, dass Abu 'Abdillah es hasste, wenn man den Mushaf unter den Kopf legt und so einschläft. Al-Qadi sagte, dass er dies hassen würde, weil dessen Stellung dadurch heruntergenommen und geringgeschätzt wird, denn er geht damit um, wie er mit seinem (restlichen) Hab und Gut umgeht.

Ibn Hamdan wählte das Verbot und entschied dies in Al-Mughni und der Erläuterung fest. Dies wird im Kapitel danach weiter behandelt. Genauso verhält es sich mit allen anderen Büchern des Wissens, wenn darin Quranverse enthalten sind, ansonsten ist es nur verpönt.

Ibn 'Abdil Qawi sagte in seinem Werk ‚Majma' Al-Bahrain‘, dass es, nach Übereinstimmung, verboten sei sich auf den Mushaf, Hadith-Bücher und alles, worauf Quranverse sind zu stützen.“ Aus „Al-Adab Asch-Schar'iyah“ (2/393).

Und Allah weiß es am besten.

Bestimmungen des Mushaf (Qur'an)
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