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Ich hatte einen Geldbetrag, der höher als der Zakah-Mindestwert war, jedoch war das Zakah-Jahr noch nicht um. Daraufhin habe ein Geschäft eröffnet. Muss ich nun die Zakah entrichten? Wenn die Antwort „ja“ ist, wie?
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Wenn das Geld den Zakah-Mindestwert erreicht, ohne dass das Zakah-Jahr um ist, und dann Handelswaren eingekauft werden, dann muss die Zakah für das Geld entrichtet werden, wenn das Zakah-Jahr um ist. So soll nicht ein neues Zakah-Jahr für die Handelswaren, von dem Zeitpunkt an, an dem sie eingekauft wurden, berechnet werden. Vielmehr soll das Zakah-Jahr für das Bargeld, mit dem man die Waren eingekauft hat, vollendet werden.
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn man Handelswaren mit Bargeld besitzt, das den Zakah-Mindestwert erreicht hat, dann beginnt das Zakah-Jahr von der Zeit an, an dem man das Bargeld besaß.“ Aus „Al-Minhaj ma' Haschiyah Mughni Al-Muhtaj“ (2/107).
Al-Buhuti -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Und wenn der Zakah-Mindestwert an einem Teil des Zakah-Jahres sinkt oder der Zakah-Mindestwert für etwas anderes verkauft wurde, dann bricht dieses Zakah-Jahr ab, es sei denn man tauscht es mit Handelswaren, mit Gold, Silber, Bargeld oder (anderen) Handelswaren ein. Dann bricht das Zakah-Jahr nicht ab, da es unter das Urteil einer Gattung fällt, in der die Dinge einander hinzugefügt werden.“ Aus „Kaschaf Al-Qina'“ (2/178).
Zweitens:
Was die Art und Weise der Zakah für Handelswaren betrifft, so musst du zum Ende des Zakah-Jahres deine vorhandene Ware mit dem Marktwert, am Tag der Festlegung, festlegen und dann 2,5% davon als Zakah entrichten.
Und Allah weiß es am besten.