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Das Urteil darüber sich an die Gesetze, welche in den westlichen Staaten erlassen wurden, zu halten

09-07-2016

Frage 176910

Ist es für den Muslim, welcher in einem nicht-islamischem (Balad Kafir) Land lebt, notwendig sich an die Gesetze dieser Länder zu halten? Beispielsweise, die Einhaltung des Gesetzes im Bezug auf das Autofahren und das dafür festgesetzte (Mindest-)alter, oder ist dies verboten oder verpönt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Gesetze, welche in den nicht-islamsichen Ländern erlassen werden sind nicht ausgenommen zu einer von drei Zuständen zu gehören:

Erster Zustand:

Dass die Verfassungen im Widerspruch zu dem stehen was Allah vorgeschrieben hat, wie das Legen des Scheidungsrechts in die Hand der Frau, der Entzug des Sorgerechts des Vater über seine Tochter, nachdem sie die Volljährigkeit erreicht hat oder, dass der Anteil der Erbschaft der Tochter gleich dem Anteil der Erbschaft des Mannes (Sohns) ist. Und auch die Erlaubnis des Alkoholkonsum, das Treiben von Unzucht und andere Dinge. So ist es weder erlaubt danach zu handeln noch es zu bestätigen.

Zweiter Zustand:

Dass es übereinstimmend mit dem ist, was in der islamischen Gesetzgebung kam. So wird danach gehandelt, um Allah und Seinem Gesandten zu gehorchen.

Dritter Zustand:

Dass unsere islamische Gesetzgebung über das (jeweilige) Gesetz nichts äußerte, außer, dass darin ein Vorteil für die Diener liegt, wie die Gesetze welche mit dem Autofahren und dem dafür vorgeschriebenen (Mindest-)alter, zusammenhängen. So ist es verpflichtend sich an diese zu halten, handelnd nach den (islamsichen) Texten, welche anordnen sich an Versprechen/ Vereinbarungen und Verträge zu halten, wie unter anderem die Aussage Allahs, erhaben sei Er:
"Oh die ihr glaubt, haltet die Abmachungen!"

(Al-Ma’ida 5:1)

Und die Aussage des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm:

„Die Muslime haben sich an die Vorgaben/Bedingungen (Shurut) zu halten, außer bei einer Vorgabe bei der etwas Erlaubtes verboten wird oder etwas Verbotenes erlaubt wird.“
Abu 'Isa sagte, dass dieser Hadith Hasanun Sahih ist und Shaikh al-Albani, möge Allah sich seiner erbarmen, erklärte ihn in „Sahih ibn Majah“ (2353) für authentisch.

Und Allah weiß es am besten

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