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Ich bin zur ˈUmrah gegangen und habe den Miqat (Weihezustandsgrenzpunkt) während meiner Menstruation passiert, wobei ich da den Ihram-Zustand nicht angenommen habe. Ich blieb dann in Mekka, bis ich rein wurde und nahm dann in Mekka den Weihezustand an. Ist das erlaubt, und falls nicht, was obliegt mir nun zu tun?
Alles Lob gebührt Allah..
Schaikh Muhammad Salih ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Diese Handlung ist nicht erlaubt. Der Frau, welcher die ˈUmrah verrichten will, ist es nicht erlaubt den Miqat zu passieren, ohne den Ihram-Zustand anzunehmen. Selbst wenn sie ihre Menstruation hat, soll sie den Ihram-Zustand annehmen, und ihr Weihezustand ist gültig. Der Beweis dafür ist die Tatsache, dass Asma Bint ˈUmays, die Ehegattin Abu Bakrs -möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein- ein Kind gebar, während der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sich auf Dhul-Hulayfah aufhielt, auf seinem Weg zur Abschiedspilgerreise. Sie ließ den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragen, was sie tun soll. Er erwiderte: „Vollziehe die Ganzkörperwaschung (Ghusl), binde deinen Intimbereich mit einem Tuch ab und nimm den Ihram-Zustand an.“
Die Blutung der Wöchnerin ist wie die Monatsblutung (Menstruation) anzusehen. Daher sagen wir der menstruierenden Frau: „Wenn du am Miqat vorbeikommst und beabsichtigst die ˈUmrah oder die Hajj zu verrichten, vollziehe die rituelle Ganzkörperwaschung, binde deinen Intimbereich mit einem Tuch ab und nimm den Weihezustand an.“
Wenn sie jedoch im Ihram-Zustand Mekka erreicht, darf sie nicht zur Kaˈba (bzw. Al-Masjid Al-Haram) und auch nicht den Tawaf verrichten, bis sie sich wieder im reinen Zustand befindet. Aus diesem Grund sagte der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu ˈAischa -möge Allah zufrieden mit ihr sein-, als diese während der ˈUmrah ihre Menstruation bekam: „Tue alles, was die Pilger tun, außer dass du den Tawaf verrichtet, bis du wieder rein geworden bist.“
Dieses ist die Überlieferung von Al-Bukhary und Muslim. Und im Sahih-Werk von Al-Bukhary erwähnte ˈAischa -möge Allah zufrieden mit ihr sein- noch, dass sie, nachdem sie wieder rein geworden ist, den Tawaf um die Kaba verrichtete, sowie den Lauf zwischen Safa und Marwa (Saˈi).
Dieses belegt somit, dass wenn die Frau während ihrer Menstruationsphase oder bevor sie den Tawaf macht den Ihram-Zustand für die Hajj oder die ˈUmrah annimmt, sie weder den Tawaf noch den Saˈi verrichten sollte, bis sie wieder rein geworden ist (sprich die Menstruation aufgehört hat).
Wenn sie aber im reinen Zustand den Tawaf verrichtet und sie ihre Monatsblutung nach Beendigung des Tawafs bekommt, so soll sie fortfahren und den Saˈi verrichten, selbst wenn sie ihre Menstruation hat. Dann sollte sie ihr Haar kürzen und ihre ˈUmrah zu Ende bringen, da die Reinheit (Taharah) keine Bedingung für den Lauf zwischen Safa und Marwa ist.