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Soll eine 'Aqiqah für ein uneheliches Kind dargeboten werden?
Alles Lob gebührt Allah..
Die Sunnah ruft dazu auf allgemein für das Neugeborene eine 'Aqiqah darzubringen.
Samurah Ibn Jundub berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Jeder (neugeborene) Junge ist verpfändet durch seine 'Aqiqah, so wird für ihn am siebten Tag (nach seiner Geburt) geschlachtet, er (sein Kopf) wird rasiert und ihm wird ein Name gegeben.“ Überliefert von Abu Dawud (2838), At-Tirmidhi (1522) und Al-Albani stufte dies in „Irwa Al-Ghalil“ (4/385) als authentisch ein.
Umm Kurz berichtete, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- über die 'Aqiqah befragte, der daraufhin antwortete: „Für einen Jungen zwei Schafe, und für ein Mädchen ein Schaf.“ Überliefert von At-Tirmidhi (1516), der auch sagte: „Dies ist ein authentischer (sahih) Hadith.“
Das uneheliche Kind (von Zina) ist in diesen Ahadith auch angesprochen, weshalb auch dafür die 'Aqiqah dargeboten werden soll.
Und wenn es seiner Mutter zugeschrieben wird, dann muss dies seine Mutter für ihn machen.
Antwort: „Ja, sie darf für ihn die 'Aqiqah darbringen. Es ist für sie erwünscht dies zu tun, und sie muss für ihn finanziell aufkommen, wenn sie dazu imstande ist. Wenn nicht, dann soll sie es staatlichen Waisenhäusern geben. Wenn sie es aber kann, dann soll sie ihn erziehen, gut behandeln und die 'Aqiqah für ihn darbringen. Und sie muss ihn erziehen und von ihrer Tat reumütig zu Allah zurückkehren. Und er wird ihr zugeschrieben. Was denjenigen betrifft, der mit ihrem unehelichen Geschlechtsverkehr hatte, so muss er auch reumütig zu Allah zurückkehren, jedoch muss er für niemanden finanziell aufkommen. Und es ist nicht sein Kind, da es unehelich ist. Er muss reumütig zu Allah zurückkehren. Und das Kind gehört nur ihr, wird ihr zugeschrieben und sie muss finanziell dafür aufkommen.“ Aus „Majmu' Fatawa Asch-Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz“ (28/124).
Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten.