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Wenn jemand die Moschee in einer Zeit betritt, in der es verboten ist zu beten, soll er dann trotzdem Tahiyya Al-Masjid beten?
Alles Lob gebührt Allah..
In dieser Thematik gibt es zwischen den Gelehrten eine Meinungsverschiedenheit. Richtig aber ist, dass Tahiyya Al-Masjid zu allen Zeiten verrichtet werden darf, selbst nach dem Morgen- und Nachmittagsgebet, da er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn einer von euch die Moschee betritt, dann soll er sich erst hinsetzen, wenn er zwei Gebetseinheiten gebetet hat.“ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim. Außerdem gehört es zu den Gebeten, die aus einem bestimmten Grund heraus verrichtet werden, wie das Gebet bei Sonnenfinsternis und beim Tawaf. Die richtige Ansicht besagt, dass all diese Gebete auch in den verbotenen Zeiten verrichtet werden dürfen, so wie es beim Nachholen der Pflichtgebete der Fall ist.
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „O Kinder von 'Abd Manaf, verbietet niemandem den Tawaf um dieses Haus zu vollziehen und zu beten, egal zu welcher Zeit er es auch immer will, ob Tag oder Nacht.“ Überliefert von Ahmad und den Leuten der „Sunan“, mit einer authentischen (sahih) Überlieferungskette. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte auch über das Gebet bei Sonnenfinsternis: „Die Sonne und der Mond gehören zu Allahs Zeichen, weder für den Tod noch das Leben einer Person finster werden.“ (1/332)