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Meine Mutter möchte sich auf die Reise begeben, um -so Allah will- die ˈUmrah zu verrichten, wobei ihr Ehemann und ihre Brüder sie nicht begleiten können. Der Sohn ihres Onkels väterlicherseits, der der Bruder ihres Ehemanns und gleichzeitig der Ehemann ihre Schwester ist, geht mit seiner Frau zur Hajj. Ist es meiner Mutter erlaubt mit ihnen beiden diese Reise zu unternehmen, um die Riten der ˈUmrah zu vollziehen?
Alles Lob gebührt Allah..
Der Islam hat zum Schutz der Frau verpflichtend gemacht, dass sie mit einem Mahram verreist, welcher sich um sie kümmert und sie vor Leuten der Gelüste, die schlechte Absichten haben, beschützt, und sie auf der Reise, die Beschwernis mit sich bringt, aufgrund ihrer Schwäche, unterstützt und ihr beisteht. Daher ist es der Frau nicht erlaubt sich ohne einen Mahram auf eine Reise zu begeben, aufgrund der Überlieferung von Ibn ˈAbbas, in welcher der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Eine Frau darf sich nicht ohne einen Mahram auf eine Reise begeben.“ Ein Mann sagte: „O Gesandter Allahs, meine Frau zog hinaus für die Pilgerfahrt (Hajj), und ich habe mich für den Kampf in der Schlacht Soundso und Soundso angemeldet!“ Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte zu ihm: „Geh deiner Frau nach und vollziehe mit ihr die Pilgerfahrt.“
[Überliefert von Al-Bukhary]
Was für Verpflichtung der Begleitung durch einen Mahram spricht ist, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- diesem Mann angeordnet hat, die Teilnahme an eine Schlacht abzusagen, obwohl er sich dafür verpflichtet bzw. angemeldet hatte. Obwohl die Reise der Frau, um die Hajj zu vollziehen, eine gottgefällige Tat (ˈIbadah) und Annäherung an Allah darstellt und kein Tourismus ist, hat er ihm anbefohlen nicht hinauszuziehen und seine Frau zur Hajj zu begleiten.
Die Gelehrten haben für den Mahram Bedingungen aufgestellt:
1. Er muss männlich sein
2. Er muss ein Muslim sein
3. Er muss islamrechtlich erwachsen sein
4. Er muss gesunden Verstandes sein
5. Er muss von denjenigen sein, die die betreffende Frau niemals heiraten dürfen, wie der Vater, der Bruder, der Onkel väterlicher- und mütterlicherseits, der Schwiegervater, der Ehemann der Mutter, der Stillbruder und dergleichen. (Die ist im Unterschied zum Mahram auf Zeit, wie dem Ehemann der Schwester, dem Ehemann der Tante mütterlicher- und väterlicherseits.)
Aus diesem Grund gehören der Bruder ihres Ehemannes, der Sohn ihres Onkels mütterlicher- und väterlicherseits, nicht zu den Maharim (Pl. von Mahram). Daher ist es ihr nicht erlaubt mit ihnen zu reisen.
Und Allah weiß es am besten.