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Ist das Gebet gültig, wenn man das Präejakulat an den Hoden nicht wäscht? Ich habe gehört, dass die Schafi'iten, Malikiten, Hanafiten und eine Gruppe der Hanbaliten nicht der Ansicht waren, dass man die Hoden waschen muss.
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Das Präejakulat gehört zu den unreinen Dingen, von denen man sich reinigen muss.
Ibn 'Abdil Barr -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Das bekannte Präejakulat ist ein Fall des Konsens. Es gibt unter den Muslimen keine Meinungsverschiedenheit darüber, dass man nach dessen Austritt die Gebetswaschung vollziehen und die Unreinheit dessen waschen muss.“ Aus „At-Tamhid“ (21/207).
Wenn etwas davon den Körper berührt, dann muss man die betroffene Stelle waschen. Wer aber betet und weiß, dass auf seinem Körper etwas Präejakulat ist, und sich absichtlich nicht wäscht, dessen Gebet ist ungültig.
Siehe, für das Urteil über das Gebet ohne Reinheit am Körper oder der Kleidung, die Antwort auf die Frage Nr. 12720 und Nr. 195117.
Zweitens:
Wenn das Präejakulat die Hoden berührt, dann muss man sie waschen, um die Unreinheit zu entfernen, wie eben erwähnt.
Wenn sie aber nicht vom Präejakulat berührt wurden, und es die Stelle des Ausgangs nicht überschritten hat, dann waren sich die Gelehrten hier uneinig, ob es reicht den Ausgang des Glieds zu waschen oder ob man das gesamte Glied waschen muss, und mit ihm die Hoden.
Al-Mardawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Gemäß der Ansicht, dass es unrein ist, muss man das Glied und die Hoden waschen, wenn es austritt, entsprechend der richtigen Ansicht in der Rechtsschule.“ Aus „Al-Insaf“ (2/328-329).
Hierfür wird der Hadith als Beweis angeführt, der in den beiden „Sahih-Werken“, über 'Ali -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, verzeichnet ist, in dem der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- befahl das Glied zu waschen. Und äußerlich betrachtet ist hier das gesamte Glied gemeint. In anderen Werken, als den beiden „Sahih-Werken“, wie im „Musnad“ von Ahmad usw., wird überliefert, dass er (auch) befahl die Hoden zu waschen.
'Ali -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Ich war ein Mann, aus dem das Präejakulat oft austrat. Daraufhin befahl ich einem Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- (für mich) zu fragen, aufgrund der Stellung seiner Tochter (da sie seine Frau war). Er sagte: „Vollziehe die Gebetswaschung und wasche dein Glied.“ Überliefert von Al-Bukhary (269) und Muslim (303).
Äußerlich wird aus dem Wortlaut klar, dass er das gesamte Glied waschen musste, nur sagte die Mehrheit der Gelehrten, dass hier mit dem „Glied“ nur der Ausgang der Präejakulats gemeint sei, und nicht das ganze Glied. Sie stärkten dies, indem sie es mit allen anderen unreinen Dingen verglichen, da man nur die unreine Stelle waschen muss.
Ibn Daqiq Al-'Id -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Sie waren sich darüber uneinig, ob man das ganze Glied oder nur die unreine Stelle waschen muss. Die Mehrheit war der Ansicht, dass man sich nur auf die unreine Stelle beschränken muss.“ Aus „Ihkam Al-Ahkam“ (1/74).
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Verpflichtend ist nur die unreine Stelle. Dies ist unsere Ansicht und die Ansicht der Mehrheit.“ Aus „Al-Majmu'“ (2/144).
Ibn Rajab -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Gelehrten waren sich über die Bedeutung des Befehls, dass er das Glied vom Präejakulat waschen muss, uneinig. Ist damit gemeint die betroffene Stelle am Glied zu waschen, wie beim Urin, oder das ganze Glied? Diesbezüglich gibt es zwei Ansichten, von denen es jeweils zwei Überlieferungen von Malik und Imam Ahmad gibt.“ Aus „Fath Al-Bari“ (1/304).
Ibn Daqiq Al-'Id -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Mehrheit weichte vom gesamten „Glied“ ab, da sie auf die Bedeutung schauten. Denn das, was die Waschung zur Pflicht macht, ist das Austreten der Substanz, was erfordert, dass man sich nur auf diese Stelle beschränken muss.“ Aus „Ihkam Al-Ahkam“ (1/74).
Abu Ja'far At-Tahawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn wir dies überprüfen, so sind wir der Ansicht, dass das Austreten des Präejakulats als kleine Unreinheit (Hadath, wonach man die Gebetswaschung vollziehen muss, um beten zu können) gilt. Deshalb überprüfen wir was man, beim Austreten des Präjekulats machen muss. Beim Austritt vom Stuhl, muss man nur die betroffenen Stellen des Körpers waschen und nicht weitere, außer bei der Reinigung für das Gebet. Genauso ist es beim Austreten von Blut, von jeder Stelle, entsprechend der Ansicht derjenigen, die es als kleine Unreinheit sehen. So wird genauso betrachtet, dass das Austreten des Präejakulats eine kleine Unreinheit ist, wonach man nur die betroffenen Stellen des Körpers waschen muss, außer bei der Reinigung für das Gebet (da man hier dann auch die Gebetswaschung vollziehen muss). So bestätigt dies, wie wir bereits erwähnten, die Art und Weise der Überprüfung. Und dies ist die Ansicht von Abu Hanifa, Abu Yusuf und Muhammad Ibn Al-Hasan -möge Allah ihnen barmherzig sein.“ Aus „Scharh Ma'ani Al-Athar“ (1/48).
Diejenigen, die der Ansicht waren, dass es unrein ist, antworten auf diese Ansicht, dass sie nicht ablehnt mehr, als nur die betroffenen Stellen, zu waschen. Und dafür gibt es etwas Gleichwertiges in der islamischen Gesetzgebung. Dieses ist, dass man den gesamten Körper beim Austritt von Sperma waschen muss. Sie erwähnten hierfür den Nutzen, dass das Waschen des Glieds und der Hoden den Austritt von Sperma verhindert.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Da es aus Gelüsten austritt, ist es erlaubt, dass man verpflichtet mehr als nur die betroffene Stelle zu waschen, wie beim Sperma. Dies, da die Hoden das Gefäß sind, und die Waschung den Austritt verhindert und die Spuren verschwinden lässt.“ Aus „Scharh Al-'Umdah“ (1/103).
Imam Ahmad, in „Al-Musnad“ (2/293), und Abu Dawud (208) überlieferten, dass Hischam Ibn 'Urwah berichtete, dass 'Urwah berichtete, dass 'Ali Ibn Abi Talib zu Al-Miqdad sprach und ähnliches sagte. Dann fragte ihn Al-Miqdad und der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte dann: „Er soll sein Glied und seine Hoden waschen.“
Al-Hafidh Ibn Hajar sagte in „At-Talkhis At-Tahbir“ (1/117): „Abu Dawud überlieferte dies auch über 'Urwah, der über 'Ali berichtete, worin stand: „Er soll seine Hoden und sein Glied waschen.“ Doch 'Urwah hat noch nie von 'Ali gehört. Jedoch hat ihn Abu 'Awanah, in seinem „Sahih“, über 'Ubaida, über 'Ali, dies mit einer Ziadah überliefert. Und diese Überlieferungskette hat niemand angegriffen.“
As-San'ani sagte in „Subul As-Salam“ (1/199): „Trotz dessen Authentizität, gibt es keine Entschuldigung dies zu sagen.“
Abu Dawud (211) überlieferte, über 'Abdullah Ibn Sa'd Al-Ansari, der den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- über alles fragte, was die Ganzkörperwaschung zur Pflicht macht, und das Wasser, das nach dem anderen Wasser kommt. Er antwortete: „Dies ist das Präejakulat, und jedes männliche Lebewesen lässt Präejakulat austreten. So sollst du deinen Schambereich und deine Hoden waschen und die Gebetswaschung für das Gebet vollziehen.“ (1/207). Schaikh Al-Albani -möge Allah ihm barmherzig sein- hat dies in „Sahih Sunan Abi Dawud“ (1/381) als authentisch eingestuft.
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „In Bezug auf das Präejakulat ist es verpflichtend, das Glied und die Hoden zu waschen.“ Aus „Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (17/58).
Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Rechtsurteile sagten: „Was das Präejakulat angeht, so ist es unrein. Wenn nun etwas davon austritt, dann muss man das ganze Glied und die Hoden waschen, ebenso betroffene Stellen an Kleidung und Körper sollen mit Wasser besprengt werden. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- befahl 'Ali, dass er sein Glied und die Hoden waschen und danach die Gebetswaschung vollziehen soll, außerdem ordnete er ihm an betroffene Stellen an seiner Kleidung mit Wasser zu besprengen.
Allah verleiht den Erfolg und Sein Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile
'Abdullah Ibn Qu'ud, 'Abdullah Ibn Ghudayyan, 'Abdurrazzaq 'Afifi, 'Abdul 'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (5/382).
Schaikh Ibn 'Uthaimin wurde gefragte: „Was ist die richtige Ansicht in Bezug auf die Waschung des Gliedes und der Hoden, wenn Präejakulat austritt?“
Er antwortete: „Die richtige Ansicht ist, dass es verpflichtend ist. Darin ist auch ein medizinischer Vorteil vorhanden. Dieser ist, dass das Waschen des Gliedes und der Hoden den weiteren Austritt des Präejakulats verhindert.“ Aus „Taliqat Asch-Schaikh Ibn 'Uthaimin 'ala Al-Kafi“.
Demnach ist die richtige Ansicht, dass es verpflichtend ist das Glied und die Hoden zu waschen, wenn Präejakulat austritt, aufgrund der Authentizität des Hadiths über den Befehl dessen.
Was die Gültigkeit des Gebets betrifft, so besteht kein Problem darin, bei solchen Angelegenheiten des Ijtihad, dass man eine der beiden Ansichten nimmt, solange man der Meinung ist, dass diese die richtige ist, oder man dadurch den Imamen folgt.
Und Allah weiß es am besten.