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Ist es erlaubt das Witr-Gebet zu unterlassen (und nicht zu verrichten)? Und was resultiert daraus, wenn man es unterlässt?
Alles Lob gebührt Allah..
Das Witr-Gebet ist eine besonders anbefohlene Sunnah (Sunnah muakkada) bei der Mehrheit der Gelehrten. Unter den Fuqaha (Fiqh-Gelehrten) gibt es auch einige, die es vorschrieben (und es als Pflicht ansahen).
Der Beweis dafür, dass es nicht vorgeschrieben ist, ist u.a. was Al-Bukhary (1891) und Muslim (11) über Talha Ibn 'Ubaidillah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überlieferten, dass er (folgendes) berichtete: Ein Mann kam zum Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte dann: O Gesandter Allahs, berichtete mir, was Allah mir an Gebeten vorgeschrieben hat?! Daraufhin sagte er (der Prophet): „Die fünf Gebete (sind dir vorgeschrieben), außer wenn du darüber hinaus noch etwas an freiwilligen (Gebeten) verrichten möchtest.“
Und in einem Wortlaut von Muslim heißt es: „Fünf Gebete am Tag und in der Nacht (sind vorgeschrieben). Er sagte dann: Sind mir noch andere, außer diesen Gebete, vorgeschrieben? Er (der Prophet) antwortete: Nein, außer wenn du darüber hinaus noch etwas an freiwilligen (Gebeten) verrichten möchtest.“
An-Nawawi sagte:
„Daraus entnimmt man, dass das Witr-Gebet nicht vorgeschrieben (keine Pflicht) ist.“ Ende seiner Aussage.
Al-Hafith (Ibn Hajar) sagte in „Al-Fath“ (Fath Al-Bari):
„Daraus entnimmt man, dass kein Gebet am Tag und in der Nacht, außer den fünf (Pflicht)Gebeten, vorgeschrieben ist, im Gegensatz/Widerspruch zu denjenigen, die das Witr-Gebet oder die zwei (freiwilligen) Gebetseinheiten vor dem Morgengebet vorschreiben.
Jedoch ist es (das Witr-Gebet) das am meisten anbefohlene freiwillige Gebet. Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat es in mehr als nur einem Hadith anbefohlen.
Muslim (754) überlieferte über Abu Sa'id -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Verrichtet das Witr-Gebet, bevor ihr den Morgen (die Morgendämmerung) erreicht.“
Und Abu Dawud (1416) überlieferte über 'Ali -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der berichtete, dass der Gesandte Allahhs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „O Leute/Anhänger des Quran, verrichtet das Witr-Gebet, denn wahrlich, Allah ist Eins (Witr) und Er liebt Witr.“
Al-Albani hat ihn in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch eingestuft.
Aus diesem Grund sollte man am Witr-Gebet, sowohl in der Sesshaftigkeit als auch auf Reise, festhalten, so wie er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- es tat. Es wurde von Al-Bukhary (1000) und Muslim (700) überliefert, dass Ibn 'Umar -möge Allah mit beiden zufrieden sein- (folgendes) berichtete: „Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte, während er reiste, auf seinem Reittier zu beten, egal in welche Richtung es sich wendete und er senkte dabei seinen Kopf (wenn der sich verbeugte und niederwarf). Dies machte er, wenn er das freiwillige Nachtgebet verrichtete, außer beim Pflichtgebet (so stieg er hierbei von seinem Reittier ab). Und das Witr-Gebet pflegte er auf seinem Reittier zu verrichten.“
Ibn Qudama -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Das Witr-Gebet ist nicht verpflichtend und dies ist die Meinung/Ansicht von Malik und Asch-Schafi'i. Und Abu Hanifa sagte: Es ist verpflichtend.“ Dann sagte er (Ibn Qudama): „Ahmad sagte: „Wer das Witr-Gebet absichtlich unterlässt, so ist er ein übler Mann, dessen Zeugnis nicht angenommen werden sollte.“ (Ibn Qudama sagte) „Damit wollte er (Imam Ahmad) in übertriebener Form übermitteln, dass es besonders anbefohlen ist, da darüber Hadihte, die es anbefehlen und dazu anspornen, überliefert wurden.“
Ende seiner zusammengefassten Aussage aus „Al-Mughni“ (1/827)
Die Gelehrten des ständigen Komitees wuden gefragt: Ist das Witr-Gebet verpflichtend und wird derjenige, der es einen Tag betet und einen (Tag) unterlässt belangt?
Sie antworteten:
„Das Witr-Gebet ist eine besonders anbefohlene Sunnah (Sunnah muakkada) und der Gläubige sollte es einhalten. Wer es einen Tag verrichtet und einen Tag unterlässt, so wird er nicht belangt, jedoch wird ihm der gute Rat erteilt, das Witr-Gebet (immer) einzuhalten (zu verrichten). Es ist ihm erlaubt, am Tag freiwillige Gebete, anstatt den doppelten (aus zwei Rak'a bestehenden) freiwilligen Gebeten in der Nacht, zu verrichten (wenn er diese mal unterlassen hat). Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte dies so zu machen, so wie es von 'Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- berichtet wurde, dass sie sagte: „Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte, wenn er mal auf Grund von Schlaf/Müdigkeit oder Krankheit davon abgehalten wurde das freiwillige Nachtgebet zu verrichten, tagsüber (vormittags) 12 Gebetseinheiten (Rak'at) zu verrichten. [Überliefert von Muslim in seinem „Sahih-Werk“]
Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte nachts meistens 11 Gebetseinheiten zu verrichten. Er sprach hierbei immer nach zwei Gebetseinheiten den Taslim (beendete das Gebet) und mit einer Gebetseinheit das Witr-Gebet zu verrichten. Und wenn er mal auf Grund von Schlaf/Müdigkeit oder Krankheit davon abgehalten wurde das freiwillige Nachtgebet zu verrichten, pflegte er tagsüber (vormittags) 12 Gebetseinheiten (Rak'at) zu verrichten, so wie sie ('Aischa) -möge Allah mit ihr zufrieden sein- es bereits erwähnte. Wenn also die Gewohnheit des Gläubigen es ist, fünf Gebetseinheiten in der Nacht zu verrichten und er es dann verschläft oder davon abgehalten wurde, so ist es ihm erlaubt am Tag (Vormittag) sechs Gebetseinheiten zu beten, und dabei immer nach zwei Gebetseinheiten den Taslim zu sprechen. Und wenn es seine Gewohnheit ist, drei Gebetseinheiten (in der Nacht) zu beten, so verrichtet er vier und spricht nach zwei den Taslim. Und wenn seine Gewohnheit sieben ist, so betet er acht und spricht (immer) nach zwei den Taslim.“ Ende der Aussage.
Fatawa des ständigen Komitees (7/172)