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Sind Schönheits-OPs für die Verkleinerung der Hüften, des Gesäßes und der Brust verboten (haram) oder erlaubt, wenn sie notwendig sind?
Alles Lob gebührt Allah..
Es gibt erlaubte (mubah) und verbotene (haram) Schönheits-OPs. Dies hängt vom Grund (und Zweck) für die OPs ab. Wenn der Grund dafür ist, schöner auszusehen oder die Schönheit zu vergrößern, so sehen die Gelehrten eine solche Art von Operationen als Veränderung der Schöpfung Allahs und als Herumbasteln daran, den eigenen Wünschen und Neigungen entsprechend. Daher ist es nicht erlaubt das zu tun, wie es von Schaikh Muhammad Mukhtar Asch-Schanqiti in seinem Buch „Ahkam Al-Jirahah“ lautet.
Dies gründet auf folgenden Beweisen:
1. Allah -erhaben ist Er- sagt uns, dass der Satan sagte: „…wahrlich, ich werde ihnen befehlen, und da werden sie ganz gewiss Allahs Schöpfung ändern.“ (An-Nisa 4:119)
2. 'Abdullah Ibn Mas'ud -möge Allah zufrieden mit ihm sein- überlieferte, dass er den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hörte, wie er diejenigen Frauen verfluchte, die ihre Augenbrauen zupfen und ihre Zähne abfeilen, um sich zu verschönern, und damit die Schöpfung Allahs verändern. Überliefert von Al-Bukhary (4507).
3. Diese Operationen können nur gemeinsam mit Dingen stattfinden, welche die islamische Gesetzgebung verboten hat, wie die Anästhesie, welche verboten ist, es sei denn, dass sie für eine medizinische Behandlung erforderlich ist.
Diese verbotenen Dinge umfassen mitunter das Aufdecken (Zeigen) und Berühren (Anfassen) der 'Aurah (islamrechtlich definierter Schambereich). All diese Dinge sind nach der islamischen Gesetzgebung verboten (haram), und es gibt keinen islamrechtlich legitimen Grund dafür.
Wenn mit diesen Operationen beabsichtigt wird, eine Fehlstellung (Missbildung), wie wenn das Gesäß unnatürlich groß wäre, oder die Brust, und man dadurch den natürlichen Zustand wiederherstellen möchte, so ist gegen so eine OP nichts einzuwenden.
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in seiner Erläuterung vom „Sahih Muslim“, als er die Überlieferung von 'Abdullah Ibn Mas'ud bezüglich des Verfluchens derjenigen Frauen, die tätowieren oder sich tätowieren lassen: „Und mit den Worten „und die Frauen, die ihre Zähne feilen“ ist gemeint, dass sie das aus Verschönerung tun, was besagt, dass es verboten ist, wenn es wegen der Verschönerung getan wird. Wenn es dafür aber eine Notwendigkeit gibt, um Zähne behandeln oder zu reparieren etc. so ist das unproblematisch.“
Schaikh Ibn Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Entfernung von Defekten (Missbildungen oder Entstellungen) ist erlaubt. Aus diesem Grund hat der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erlaubt, dass einer, dessen Nase in einer Schlacht abgeschnitten wurde, eine Nase aus Gold trägt. Hier gibt es einen großen Spielraum, so dass auch das Thema der Verschönerung und Schönheits-OPs davon erfasst werden. Daher sind Eingriffe, um Fehlstellungen, Missbildungen etc. zu entfernen unproblematisch, wie wenn jemand eine krumme bzw. schiefe Nase hat und diese begradigen oder schwarze Flecken entfernen lässt. Wenn es aber nicht um die Beseitigung eines Defektes geht, sondern um Tätowierungen und Augenbrauenzupfen beispielsweise, so ist das verboten.“ [Ende des Zitats aus „Majmu' Al-Fatawa“ (11/93)]
Und Allah weiß es am besten.