Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Wie soll der Muslim mit seiner nichtmuslimischen Familie umgehen

Frage

Eine Frau hat den Islam angenommen und lebt mit ihrer nichtmuslimischen Familie. Zurzeit haben sie keine Einwände gegen ihren Islam. Sie hat sie schon auf verschiedenen Wegen zum Islam aufgerufen, jedoch hatte sie keinen Erfolg. Wie soll sie nun mit ihnen umgehen, wo sie doch auf dem falschen Weg sind? Soll sie ihre Beziehung weiterhin mit ihnen pflegen oder eher einschränken?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist für jeden, den Allah, erhaben sei Er, zum Islam rechtgeleitet hat, verpflichtend, dass er sich beeilt mit diesem Licht das Leben seiner Familie und Verwandten zu erhellen. Sie sind jene, die das größte Anrecht haben von ihm zum Licht des Islam aufgerufen zu werden. Wenn es nun jemanden gibt, der dem Islam nicht negativ gegenüber eingestellt ist, so ist dieses eine gewaltige Gnade gegenüber dem Muslim, und er sollte alles einsetzen um ihnen den Islam auf eine gute Art und Weise zu präsentieren, und er soll jeden erlaubten Weg beschreiten um sie aufzurufen. Dazu gehört es, dass er ihnen Audio- und Videomaterial gibt, Bücher, Webseiten empfiehlt,  einflussreiche Persönlichkeiten einlädt, ihnen Geschenke macht, sie gut behandelt, vorzüglichen Charakter zeigt, sich von schlechtem Benehmen fernhält, und er soll beständig dabei bleiben Allah um ihre Rechtleitung zu bitten und Ihn (darum bitten), dass Er ihnen Erfolg gewährt. 

Wenn Allah, erhaben sei Er, Güte gegenüber den Eltern vorgeschrieben hat, welche ihr Kind zum Unglauben (Kufr) rufen, und mit voller Mühe dieses tun, so ist es doch eher, dass dieser gute Umgang (und Güte) denen gegenüber gezeigt wird, welche deinen Islam akzeptieren und sich nicht dagegen stellen.

 

Allah, erhaben sei Er, sagte:
„Und Wir haben dem Menschen im Hinblick auf seine Eltern anbefohlen - seine Mutter trug ihn in Schwäche über Schwäche, und seine Entwöhnung erfordert zwei Jahre -: "Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist die Heimkehr.  Doch wenn sie dich auffordern, Mir das zur Seite zu setzen, wovon du keine Kenntnis hast, dann gehorche ihnen nicht. In weltlichen Dingen aber verkehre mit ihnen auf gütige Weise. Doch folge dem Weg dessen, der sich zu Mir wendet.“
[Luqman 31:14-15]

 

Ibn Jarir At-Tabari, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„O Mensch, wenn sie, deine Eltern dich mit Mühe dazu bringen wollen, dass du jemanden neben Mir in deine Anbetung mit einschließt (Schirk machst), von dem du nicht weißt, dass er Mein Teilhaber ist – wobei Er, möge seine Erwähnung hoch erhoben werden, keinen Teilhaber hat– so gehorche ihnen nicht in dem, was sie an Götzendienst (Schirk) von dir verlangen.“
In Bezug auf: „In weltlichen Dingen aber verkehre mit ihnen auf gütige Weise.“ - sagt er:
„Verkehre mit ihnen im Diesseits in Gehorsamkeit ihnen gegenüber, solange es nicht etwas ist, was deine Beziehung zwischen dir und deinem Herrn beeinträchtigt, oder solange es keine Sünde ist.“
[Auszug aus „Tafsir At-Tabari“ (20/139)]

Ibn Kathir, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

 

„Das bedeutet: „Wenn sie dich mit vollem Bestreben dazu bringen wollen mit ihnen ihrer Religion zu folgen, so nimm das nicht von ihnen an, und dieses hindert dich nicht daran mit ihnen im Diesseits gütig zu verkehren, ihnen Güte zu erweisen.“
Mit „Doch folge dem Weg dessen, der sich zu Mir wendet.“ sind die Gläubigen gemeint.“
[Ende des Zitats aus „Tafsir Ibn Kathir“ (6/337)]
Das Ständige Komitee für Rechtsfragen wurde gefragt:

 

„Ich habe eine Familie, die alle Nichtmuslime sind (Muschrikun), außer einer Schwester, welche Muslima ist. Ist es mir erlaubt mit ihnen zu bleiben, mit ihnen zu essen und zu trinken? Und wenn dieses erlaubt ist, wobei es dann nicht auf Kosten meiner Religion geht, ist es mir dann erlaubt ihnen offen zu bekunden, dass sie Ungläubige (Kuffar) sind, sich außerhalb der Religion Allahs befinden? Wobei ich anmerken muss, dass ich sie (zum Islam) aufgerufen habe, doch sie dies abgelehnt haben. Sie sind weder so (gläubig) noch so (ungläubig), jedoch neigen eher zum Götzendienst. Außerdem finde ich auch keine andere Wohnmöglichkeit, außer mit ihnen.“
Sie antworteten:
„Du bist dazu verpflichtet ihnen weiterhin gute Ratschläge zu geben, sie zu ermahnen und mit ihnen in allem Guten zu verkehren, sanft mit ihnen zu reden, und falls du vermögend bist, so gib von deinem Vermögen für sie aus, auf dass Allah, erhaben sei Er, ihre Herzen öffnet und ihre Sicht erleuchtet. Er, erhaben sei Er, sagte:

„Doch wenn sie dich auffordern, Mir das zur Seite zu setzen, wovon du keine Kenntnis hast, dann gehorche ihnen nicht. In weltlichen Dingen aber verkehre mit ihnen auf gütige Weise. Doch folge dem Weg dessen, der sich zu Mir wendet.“ [Luqman 31:15]

 

Und suche nach allen Mitteln um ihnen die Wahrheit zukommen zu lassen, sei dies durch Briefe, Bücher, Audio- und Videomaterial...“
[Ende des Zitats aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Da'ima“ (12/255,256)]

 

Schaikh Salih Ibn Fauzan al-Fauzan, möge Allah ihn bewahren, sagte:
„So hat Allah, gepriesen sei Er, das gute Benehmen und die Güte gegenüber den Eltern zur Obligation gemacht, selbst wenn sie Nichtmuslime sind. Er, erhaben sei Er, sagte:

„Und Wir haben dem Menschen im Hinblick auf seine Eltern anbefohlen - seine Mutter trug ihn in Schwäche über Schwäche, und seine Entwöhnung erfordert zwei Jahre -: "Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist die Heimkehr.  Doch wenn sie dich auffordern, Mir das zur Seite zu setzen, wovon du keine Kenntnis hast, dann gehorche ihnen nicht. In weltlichen Dingen aber verkehre mit ihnen auf gütige Weise. Doch folge dem Weg dessen, der sich zu Mir wendet.“

[Luqman 31:14-15]

 

Somit bist du dazu verpflichtet in diesseitigen Angelegenheiten gütig zu deinen Eltern zu sein. Was jedoch die Religion anbetrifft, so befolgst du die wahre Religion, selbst wenn sie der Religion deiner Eltern widerspricht, wobei du ihnen Güte entgegenbringen solltest, als eine Art Gegenleistung. Du behandelst sie gütig, um ihnen vom Guten zurückzugeben, was sie dir gegenüber gezeigt haben, selbst wenn sie Nichtmuslime sind. Daher gibt es keinen Hinderungsgrund, dass du die Beziehung zu ihnen fortführst, gütig bist und dich erkenntlich zeigst, jedoch darfst du ihnen nicht in etwas gehorchen, was eine Sünde gegenüber Allah darstellt.“
[Ende des Zitats aus „ Al-Muntaqa min Fatawa Al-Fauzan“ (2/257, Frage Nr. 226)]
Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A