Dienstag 9 Ramadhaan 1445 - 19 März 2024
German

Das Urteil über die Teilnahme an den Festen der Nichtmuslime

Frage

Ich habe beobachtet, dass viele Muslime an Weihnachtsfeiern und anderen Feiern teilnehmen. Gibt es einen Beweis aus Qurˈan und Sunna, den ich ihnen vorzeigen könnte, und welcher aufzeigt, dass diese Praktiken nicht zur islamischen Gesetzgebung (Schariˈa) gehören?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Teilnahme an den Festen der Nichtmuslime (Kuffar) ist aus folgenden Gründen nicht erlaubt:
Erstens:

Es stellt eine Nachahmung der Nichtmuslime dar, wobei der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen.“

[Überliefert von Abu Dawud]
Dieses ist eine heftige Androhung.
'Abdullah Ibn Al-'Aas sagte: „Wer im Land der Polytheisten (Götzendiener/Muschrikun) lebt, deren Feste, Nayruz und Mahrajan feiert und sie bis zu seinem Ableben nachahmt, so hat am letzten Tag (Yaum Al-Qiyama) verloren.“
Zweitens:
Die Teilnahme ist eine Art von Zuneigung und Liebe gegenüber ihnen.
Allah -erhaben sei Er- sagte:

„Oh ihr, die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Christen zu Beschützern. Sie sind einander Beschützer. Und wer sie von euch zu Beschützern nimmt, der gehört wahrlich zu ihnen.“ [Al-Maˈida 5:51]
Und Er -erhaben sei Er- sagte: „Oh ihr, die ihr glaubt, nehmt euch nicht Meine Feinde und eure Feinde zu Beschützern, indem ihr ihnen Zuneigung gutmütig zeigt, wo sie doch die Wahrheit leugnen, die zu euch gekommen ist…“ [Al-Mumtahana 60:1]
Drittens:
Das Fest (der Festtag/ Al-ˈId) ist eine Angelegenheit des Glaubens (ˈAqida) und nicht ein diesseitiger Brauch (Tradition), wie es die (folgende) Überlieferung aufzeigt:

„Jedes Volk hat seinen Festtag (Fest) und dieses ist unser Festtag.“

[Überliefert von Muslim]
Deren Festtag zeugt von ihrem verdorbenen Glauben (ˈAqida) voller Götzendienerei (Schirk) und Unglauben (Kufr).
Viertens:
Die Aussage Allahs -erhaben sei Er-:

„Und diejenigen, die nichts Falsches bezeugen…“ [Al-Furqan 25:72] – haben die Gelehrten als Feste (Festtage) der Götzendiener (Muschrikun) gedeutet. Es ist nicht erlaubt jemandem von ihnen Glückwunschkarten zu schenken oder ihnen diese zu verkaufen, wie auch bezüglich der gesamten Festtagsartikel, wie Lichtern, Bäumen und Genussmitteln.
Es erfolgte bereits unter der Nr. (947) eine Antwort auf eine ähnliche Frage, welche mehr detailierte Informationen enthält.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid