Sonntag 23 Jumaada Al-Awwah 1446 - 24 November 2024
German

Das Urteil darüber, den Nichtmuslimen zu ihren Festtagen zu gratulieren

Frage

Was ist das Urteil darüber, den Nichtmuslimen zu ihren Festtagen (Festen) zu gratulieren?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Den Nichtmuslimen zu Weihnachten oder anderen ihrer religiöser Festtage (Festen) zu gratulieren ist nach Übereinstimmung (der Gelehrten) verboten (Haram), so wie es Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- in seinem Buch „Ahkam Ahl Adh-Dhimma“ überlieferte, als er sagte:
„Was das Gratulieren der Nichtmuslime zu ihren Symbolen des Unglauben, welche ihnen eigen sind, anbelangt, so ist das nach Übereinstimmung (der Gelehrten) verboten, wie dass man ihnen beispielsweise zu ihren Festtagen oder zu ihrem Fasten gratuliert und sagt: „Gesegnetes Fest“, oder sie zu diesem Fest und ähnlichem gratuliert. Selbst wenn sich dabei der Gratulant vor Unglauben bewahrt, so gehört es immer noch zu den verbotenen Dingen und ist damit zu vergleichen, wie jemandem zur seiner Niederwerfung (Sujud) vor dem Kreuz zu gratulieren. Vielmehr ist es sogar eine gewaltigere Sünde im Angesichte Allahs und sogar noch verhasster als jemandem zum Verzehr von Alkohol, der Ermordung einer Seele oder zu verbotener sexueller Beziehung und Ähnlichem zu gratulieren. Viele derjenigen, welche der Religion keinen Wert zumessen, begehen diese Sachen, unwissend darüber, wie grässlich das ist, was sie taten. Wer nun einem Diener zu einer Sünde oder Neuerung (Bid'a) gratuliert, so hat er sich damit dem Hass Allahs und Seinem Zorn ausgesetzt.“
[Ende seines Zitats, möge Allah ihm barmherzig sein]
Den Nichtmuslimen zu ihren religiösen Festtagen zu gratulieren ist bis zu diesem Ausmaß verboten, wie es Ibn Al-Qayyim erwähnt hat, da darin (im Gratulieren) die Bestätigung dessen liegt, was sie an Symbolen des Unglaubens haben, sowie die Einverständnis damit, dass sie das praktizieren, selbst wenn die Person selbst nicht mit diesem Unglauben zufrieden ist. Dem Muslim ist es jedoch verboten, dass er Zufriedenheit gegenüber den Symbolen des Unglaubens zeigt, dafür und für andere (Symbole) zu gratulieren (und zu beglückwünschen). Dieses, weil Allah -erhaben sei Er- damit nicht zufrieden ist, wie Er es -erhaben sei Er- sagte:

„Wenn ihr undankbar seid (Kufr begeht), so ist Allah auf keinen von euch angewiesen. Und Er findet nicht Wohlgefallen am Unglauben Seiner Diener“

[Az-Zumar 39:7]

Und Er -erhaben sei Er- sagte:

„Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gnade an euch vollendet und euch den Islam zum Glauben erwählt.“ [Al-Ma'ida 5:3]

Ihnen dazu zu gratulieren ist somit verboten, ungeachtet dessen, ob es sich um Arbeitskollegen handelt oder nicht.
Ebenfalls ist dem Muslim das Nachahmen der Nichtmuslime verboten, indem man zu diesem Anlass Feierlichkeiten organisiert oder mit ihnen Geschenke austauscht oder (zu diesem Anlass) Süßigkeiten oder Essplatten (Essen) verteilt oder dass man sich deswegen extra einen Urlaubstag (von der Arbeit) nimmt, sowie alles, was dem ähnelt, aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihm.“

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte in seinem Buch „Iqtida As-Sirat Al-Mustaqim Mukhalif Ashab Al-Jahim“:

„Dass man sie (die Nichtmuslime) in Bezug auf ihre Festtage (Feste) nachahmt führt dazu, dass sie mit der Falschheit, in der sie sich befinden, zufrieden (und glücklich sind). Dieses führt womöglich auch dazu, dass sie dadurch ihre Gelegenheiten ausnutzen und die Schwachen erniedrigen.“
Wer etwas von diesem tut, so gilt er als Sünder, ungeachtet dessen, ob er dieses aus Schmeichelei, Liebe, Scham oder anderen Gründen macht, da diese (Tat) in der Religion Allahs als (eine Art) Heuchelei gilt und zu jenen Ursachen gehört, welche den Geist der Nichtmuslime stärken und sie stolz auf ihre Religion machen.

Möge Allah den Muslimen dazu verhelfen, stolz auf ihre Religion zu sein, sie darin festigen und sie gegen ihre Feinde unterstützen. Gewiss ist Er ist der Starke, der Mächtige.
[Majmu'u Fatawa wa Rasa'il Asch-Schaikh Ibn 'Uthaimin (3/369)]

[Ende seines Zitats, möge Allah ihm barmherzig sein]

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid