Alles Lob gebührt Allah..
„Du bist verpflichtet Geduld zu zeigen, bis der Besitzer der Armbanduhr zurückkehrt und seine Schulden bei dir begleicht. Wenn dir das (Warten) jedoch Unannehmlichkeiten bereitet und du nicht länger geduldig warten kannst, so kannst du sie auf dem Markt öffentlich für den höchstmöglichen Preis versteigern. Danach nimmst du dir von dem Geld, wie viel er dir schuldig ist, wobei du den Rest für seinen Besitzer aufbewahrst. Wenn er dann eines Tages auftaucht, gibst du ihm sein Recht (Geld). Und wenn es doch eine längere Wartezeit sein sollte, du den Besitzer nicht kennst und ihm auch nicht das Geld zukommen lassen kannst, so spende es für ihn an Bedürftige (Arme). Dies ist die legitime Vorgehensweise in dieser Angelegenheit.“
Endes des Zitats des geehrten Schaikhs ˈAbdul-ˈAziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein.
[Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb (3/1457)]