Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Das Notieren von Schulden und ihre Bezeugung

Frage

Was ist die richtige Methode zur Einziehung von Schulden? Bin ich sündig, wenn ich keine Zeugen habe, wenn ich Geld an jemanden ausleihe?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die richtige Methode zur Schuldeintreibung ist, wie sie von Allah -erhaben ist Er- im Vers der Schulden in der Sure Al-Baqara erwähnt wurde. So sagte Er -der Mächtige und Gewaltige-: „O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälern. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, dass ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid. * Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann sollen Pfänder in Empfang genommen werden. Und wenn dann einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, so soll derjenige, dem (es) anvertraut wurde, das ihm anvertraute Pfand (wieder) aushändigen, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten. Und verheimlicht kein Zeugnis. Wer es aber verheimlicht, dessen Herz ist gewiss sündhaft. Und Allah weiß über das, was ihr tut, Bescheid.“ [Al-Baqara:282-283]

So ist die richtige Methode bei Schulden:

1. Die Festlegung einer Frist für die Schuldrückzahlung, d.h., die Zeit, innerhalb der die Schulden zurückgezahlt werden sollen.

2. Das Schreiben der Schulden und ihrer Frist.

3. Wenn die Schulden von jemand anderem als dem Gläubiger geschrieben werden, ist der Schuldner dafür verantwortlich, die Schreibweise festzulegen.

4. Wenn der Gläubiger aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen nicht schreiben kann, kann sein Vormund die Schreibweise festlegen.

5. Die Zeugenaussage für die Schulden, bei der zwei Männer oder ein Mann und zwei Frauen als Zeugen auftreten.

6. Der Gläubiger kann den Schuldner auffordern, die Schulden durch eine Sicherheit zu belegen, die der Gläubiger in Besitz nimmt. Der Zweck dieser Sicherheit besteht darin, dass, wenn der Schuldner die Schulden zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht zurückzahlt, die Sicherheit verkauft wird, um die Schulden zu begleichen. Wenn nach der Schuldenbegleichung etwas vom Erlös übrigbleibt, wird es an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben, der der Schuldner ist.

Das Festhalten von Schulden auf eine der drei genannten Arten (Schreiben, Zeugenaussage oder Sicherheit) ist vielmehr eine empfohlene und vorzuziehende Praxis und nicht zwingend vorgeschrieben. Einige Gelehrte halten das Schreiben von Schulden für obligatorisch, während die Mehrheit der Gelehrten es als empfohlen und vorzuziehend ansieht, und dies ist die vorherrschende Meinung.

Siehe: „Tafsir Al-Qurtubi“ (3/383).

Die Weisheit hinter dieser Empfehlung besteht darin, Rechte zu dokumentieren, um sie vor Verlust durch Vergessen, Missverständnisse und Betrug zu schützen. Sie zielt auch darauf ab, sich vor den Verrätern zu schützen, die Allah -erhaben ist Er- nicht fürchten.

Wenn Schulden nicht schriftlich festgehalten, nicht bezeugt und keine Sicherheit hinterlegt wird, begeht man in der Regel keine Sünde. Der Vers selbst beweist dies: „Und wenn dann einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, so soll derjenige, dem (es) anvertraut wurde, das ihm anvertraute Pfand (wieder) aushändigen, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten. [Al-Baqara:283]. Das Anvertrauen entsteht, wenn die Schulden ohne schriftliche Aufzeichnungen, Zeugen oder Sicherheiten erfolgen. In solchen Fällen sind Gottesfurcht und die Furcht vor Allah notwendig. Deshalb fordert Allah diejenigen, die berechtigt sind, dies in dieser Situation tun, auf, Allah zu fürchten und ihre Verpflichtungen zu erfüllen: „so soll derjenige, dem (es) anvertraut wurde, das ihm anvertraute Pfand (wieder) aushändigen, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten.“ [Al-Baqara:283].

Siehe auch „Tafsir As-Sa'di“ (S. 168-172).

Wenn jedoch Schulden nicht schriftlich festgehalten werden und der Schuldner sie bestreitet oder die Rückzahlung verzögert, sollte der Gläubiger nur sich selbst die Schuld geben, da er sein Recht in Gefahr gebracht hat. Es wird berichtet, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Drei Arten von Menschen, deren Bittgebete nicht erhört werden, ... und ein Mann, der jemandem ohne Zeugen Geld geliehen hat.“  Aus „Sahih Al-Jami'“ (3075).

Wer über diese Gesetze und andere nachdenkt, erkennt die Vollkommenheit der islamischen Gesetzgebung und wie sehr es darauf bedacht ist, Rechte zu wahren und sie nicht dem Verlust auszusetzen. Allah -gepriesen und erhaben ist Er- fordert die Besitzer von Vermögen auf, ihr Eigentum zu wahren und es nicht dem Verlust auszusetzen, unabhängig von seiner Größe: „Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben!“ [Al-Baqara:282].

Gibt es eine Gesetzgebung, die zwischen den Vorteilen von Dies- und Jenseits, auf solch einer vollkommenen Art und Weise, vereint, so wie es die islamische Gesetzgebung tat?

Kann jemand etwas mit vollkommeneren Gesetzen kommen als diese?

Allah, der Gewaltige, sprach die Wahrheit, als Er sagte: „Wer kann denn besser walten als Allah für Leute, die (in ihrem Glauben) überzeugt sind?“ [Al-Maida:50].

Wir bitten Allah, dass Er uns auf Seiner Religion festigt, bis wir Ihm gegenüberstehen.

Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten. Und der Frieden und Segen seien auf unserem Propheten Muhammad.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid