Alles Lob gebührt Allah..
Es ist kein Problem Glück und Freude zu zeigen, wenn man ein Kind bekommen hat, und Süßigkeiten etc. zu verteilen. Dies gehört zu alten Traditionen, die unter den Muslimen und anderen Völkern verbreitet waren. Demnach gehört es nicht zur Nachahmung der Nicht-Muslime, da es nicht zu ihren Eigenheiten gehört.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Eine Frau sagt, dass es zu ihrer Tradition gehört, wenn sie ein Kind bekommen und es anfängt zu laufen, eine Feier zu veranstalten, zu der Nachbarn kommen. Es gilt als ein nicht gewöhnlicher Anlass. In dieser Feier wirft die Mutter des Kindes Süßigkeiten auf den Kopf des Kindes, aus Glück und Freude. Wie ist das Urteil über solche Feiern? Darf man solche Feierlichkeiten auch veranstalten, wenn die Kinder in der Schule erfolgreich sind?“
Antwort: „Was Freude zu erfreulichen Anlässen anbelangt, so ist es kein Problem. Man kann tun, was man auch immer tun kann, solange dies nicht verbotene Dinge oder Glaubenslehren beinhaltet. Denn das gehört zu normalen Dingen, die im Menschen veranlagt sind. Jeder Mensch freut sich an Anlässen, in denen solche Dinge geschehen. Ich sehe darin kein Problem.“ Aus „Al-Fatawa Ath-Thulathiyah”.