Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Es ist nicht erlaubt Dinge, die für die Moschee gestiftet (Waqf) wurden, für persönliche Belange zu verwenden

Frage

Darf der Muslim ein Geschäft eröffnen und leiten, das auf dem Grundstück der Moschee liegt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn dieses Grundstück, auf dem er ein bestimmtes Geschäft bauen will, für die Moschee gestiftet wurde, also ein Teil der Moschee ist, das für das Gebet bereitet wird, oder zur Umgebung gehört, dann ist es unter keinen Umständen erlaubt es für persönliche Belange und Zwecke zu verwenden. Eher gehört dies zum Verbrechen und Übertreten Allah und den Muslimen gegenüber.

Wenn dieses Grundstück aber für den Profit zugunsten der Moschee gestiftet wurde, besteht kein Problem darin darauf Geschäfte zu bauen, solange diese nicht in den Besitz einer bestimmten Person gelangen und zur Moschee gehören und der Ertrag davon an die Moschee geht. Man kann auch darauf andere Dinge machen, die etwas Gutes bewirken, solange die Bedingung des Stifters eingehalten wird.

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Wie ist das Urteil, wenn man im Umland der Moschee Wohnhäuser baut? Sie sollten wissen, dass dieses Umland ein Teil des Moscheegebäudes ist und dass das Freitagsgebet darin verrichtet wird. Wenn dieses Bauvorhaben vollendet wird, was müssen die Moscheeverantwortlichen tun?“

Antwort: „Auf dem Moscheegrundstück darf nichts gebaut werden. Wenn das Grundstück der Moschee gehört, darf nichts darauf gebaut werden. Es soll bleiben, um die Moschee zu erweitern, damit darauf gebetet werden kann, wenn viele Menschen anwesend sind. Nichts davon darf genommen werden. Es muss für die Moschee bleiben. Und wenn man für den Imam, Gebetsrufer, eine Bibliothek oder irgendetwas anderes will, das für die Moschee ist, dann muss es außerhalb der Moschee gebaut werden, wenn es Platz gibt oder ein Grundstück gekauft wird, auf dem diese Dinge gebaut werden, über großzügige Menschen. Der Punkt ist, dass das Umland der Moschee als Ausweitung für sie gelassen werden muss.“

Aus „Majmu' Fatawa Ibn Baz“ (30/83-84).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A