Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Die Bedeutung des Hadiths: „Der Imam ist ein Verantwortungsträger”

Frage

Einige Personen haben mir gesagt, dass das Gebet desjenigen, der im Gebet hinter dem Imam betet (arab. Ma’mum), von der Gültigkeit des Gebets des Imams abhängt. Gemeint ist, solange der Imam keinen Fehler im Gebet begeht, ist das Gebet desjenigen, der ihm folgt, richtig, unabhängig davon, ob der Ma’mum einen Fehler macht oder nicht. Ist dieses Urteil korrekt, und was ist der Beweis dafür? Und bedeutet dies, dass die Faktoren, die das Gebet ungültig machen, im Gemeinschaftsgebet anders sind, als im Einzelgebet?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Imam im Gemeinschaftsgebet ist derjenige, der die Menschen zu Allah führt und sie in der größten Kulthandlung der Riten des Islam, dem Gebet, leitet. Deshalb hat sein Gebet eine immense Bedeutung, die viele Bestimmungen des Gebets derjenigen, die ihm folgen, beeinflusst. Dies wird durch den Hadith von Abu Huraira - möge Allah mit ihm zufrieden sein - zusammengefasst. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - sagte: „Der Imam ist ein Verantwortungsträger, und der Gebetsrufer ist Treuhänder. Oh Allah, leite die Imame und vergib den Gebetsrufern." Überliefert von Abu Dawud (Nr. 517) und von Al-Albani als authentisch eingestuft in Sahih Abi Dawud.

Die Aussage des Propheten, Allahs Frieden und Segen seien auf ihm: „Der Imam ist ein „Verantwortungsträger", umfasst viele Bedeutungen der Gewährleistung, auf die sich die Gelehrten in Bezug auf die Angelegenheiten des Gemeinschaftsgebets geeinigt haben:

Der Imam ist ein Verantwortungsträger in dem Sinne, dass es seine Pflicht ist, das Gebet der Mitbetenden vor Unwirksamkeit zu bewahren. Er muss die Anzahl der Gebetseinheiten für sie bewahren und darf das Gebet nicht durch unsachgemäßes Auslassen der Säulen (arab. Arkan) verderben. Er darf das Gebet nicht in einer Weise durchführen, die gegen die Bedingungen des Gebets und die Erfüllung seiner Sunan und äußeren Formen verstößt, und Ähnliches.

Der Imam ist ein Verantwortungsträger in dem Sinne, dass er für die laute Rezitation im lauten Gebet verantwortlich ist. Er trägt die Verantwortung für die Rezitation einer kurzen Sure und sogar für den Fehler des Mitbetenden, wenn dieser einige der Sunan auslässt. Er trägt sogar die Verantwortung für die Rezitation der Sura Al-Fatiha, wenn er dem Imam vorauskommt. All dies sind Bedeutungen der Verantwortung, auf die man sich geeinigt hat.

Der Imam ist ebenfalls ein Verantwortungsträger im Sinne, dass er für das Gebet und das Bittgebet für alle Mitbetenden verantwortlich ist, wenn er sie anführt oder für sie betet. Er ist auch dafür verantwortlich, den Mitbetenden die Regeln und Urteile des Gebets beizubringen, damit sie nicht gefährdet sind und dass sie nicht den vollständigen Lohn des Gebets versäumen.

Al-Khattabi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Seine Aussage 'Der Imam ist ein Verantwortungsträger (arab. Damin)', die Sprachgelehrten sagten: 'In der arabischen Sprache bedeutet „Damin” „der Hüter” oder „der Wächter”. Das Wort 'Dhamaan' bedeutet Fürsorge.

Ein Dichter sagte: 'Möge Allah dich behüten, oh Mutter von Malik, und es ist Allah, der dich glücklich macht, reich und großzügig.'

Der Imam ist ein Verantwortungsträger in dem Sinne, dass er das Gebet und die Anzahl der Gebetseinheiten für die Menschen bewahrt.

Es wurde auch gesagt, dass es bedeutet, dass er für das Bittgebet verantwortlich ist, indem er für sie alle betet und niemanden ausschließt. Es bedeutet (in diesem Kontext) nicht die Art der Verantwortung, die eine Strafe nach sich zieht.

Einige haben es auch so interpretiert, dass der Imam die Rezitation für sie in bestimmten Situationen übernimmt. Ebenso übernimmt er auch das Stehen, wenn er es verbeugend erreicht. Quelle: „Ma'alim As-Sunan" (1/156)

Badr Ad-Din Al-Ayni - möge Allah ihm barmherzig sein - sagt: „Der Ursprung von „Daman” bedeutet Fürsorge und Bewahrung, denn er bewahrt das Gebet der Menschen.

Es wurde gesagt: Weil er die Rezitation für sie übernimmt und auch das Stehen übernimmt, wenn sie ihn verbeugend antreffen.

Es wurde gesagt: Das Gebet derjenigen, die ihm folgen, während seiner Amtszeit, und die Gültigkeit ihres Gebets ist mit der Gültigkeit seines Gebets verbunden. Er ist wie derjenige, der für die Gültigkeit ihrer Gebete verantwortlich ist.

Es wurde gesagt: Er bürgt für ihre Gebete, indem er für sie betet, und niemanden hierbei ausschließt.

Entnommen aus: „Sharh Sunan Abi Dawood" (2/468)

Und Ash-Shawkani - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: (Die Aussage des Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm): „Der Imam ist ein Verantwortungsträger” bedeutet sprachlich: Bürgschaft, Bewahrung und Fürsorge.

Die beabsichtigte Bedeutung ist, dass sie - gemeint sind die Imame - für die verborgenen Angelegenheiten (der Betenden) durch Rezitation und die Adhkar des Gebets bürgen. Das wurde von Ash-Shafi'i in „Al-Umm" überliefert.

Es wurde gesagt: Die beabsichtigte Bedeutung ist die Sicherheit des Gebets, dass er für die Menschen betet, ohne sich selbst einzuschränken.

Es wurde gesagt: Weil er das Stehen und die Rezitation für denjenigen übernimmt, der ihm vorangeht. Ende des Zitats, entnommen aus: Nail Al-Awtar" (2/42)

Dennoch haben die Gelehrten aus dem Hadith nicht verstanden, was einige Menschen hieraus verstehen, nämlich dass, wenn das Gebet des Imams gültig ist, dann ist auch das Gebet des Mitbetenden gültig, unabhängig von Verstößen. Und wenn das Gebet des Imams fehlerhaft ist, dann ist auch das Gebet des Mitbetenden fehlerhaft, selbst wenn er die Säulen und Bedingungen beibehält.

Die Gelehrten sagen vielmehr: Die Verstöße, die der Mitbetende in seinem Gebet begehen könnte, können in zwei Kategorien unterteilt werden:

1. Entweder ist der Verstoß einer, der das Gebet ungültig macht, wie der Zustand der rituellen Unreinheit (arab. Hadath), das Auftreten von Unreinheit (arab. Najasa), Essen, Trinken, Lachen und Ähnliches, was das Gebet ungültig macht. Auch das vorsätzliche Vernachlässigen einer der Säulen des Gebets fällt in diese Kategorie. Diese Verstöße machen das Gebet des Mitbetenden ungültig, und der Imam trägt gemäß dem Konsens der Gelehrten keine Verantwortung dafür.

2. Oder der Verstoß gehört nicht zu den Verstößen, die das Gebet ungültig machen, wie das Vernachlässigen einiger Sunnah-Handlungen und ähnlicher Aspekte, die das Gebet nicht ungültig machen. Oder es handelt sich um Unachtsamkeit gegenüber einigen Pflichten, wie das Vergessen des ersten Tashahhud, das Lesen der Lobpreisungen während der Verbeugung oder des Niederwerfens usw. Diese Verstöße werden durch das Gebet des Imams korrigiert, und das Gebet in der Gemeinschaft gleicht die Mängel und Fehler aus, die darin aufgetreten sind.

Es gibt auch einige Angelegenheiten, bei denen die Rechtsgelehrten der vier Rechtsschulen aufgrund ihrer unterschiedlichen Interpretationen des Ausspruchs des Propheten, Allahs Frieden und Segen seien mit ihm: „Der Imam ist ein Verantwortungsträger" Meinungsverschiedenheiten haben. Das wird in den ausführlichen Büchern über die Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten näher erläutert.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A