Montag 24 Jumaada Al-Awwah 1446 - 25 November 2024
German

Es ist nicht erlaubt die Tora und das Evangelium herabwertend zu behandeln

Frage

Ich weiß, dass es verboten ist ein Exemplar des Qurans auf den Boden zu werfen, vielmehr müssen wir dies auf eine bestimmte Art und Weise machen. Ist es aber auch verboten etwas von der Tora oder dem Evangelium auf den Boden zu werden oder müssen wir diese auch behüten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Der Muslim muss an alle Gesandten Allahs -erhaben ist Er- und Seine herabgesandten Bücher glauben. Allah -der Mächtige und Gewaltige- sagte: „Der Gesandte (Allahs) glaubt an das, was zu ihm von seinem Herrn (als Offenbarung) herabgesandt worden ist, und ebenso die Gläubigen; alle glauben an Allah, Seine Enge, Seine Bücher und Seine Gesandten – Wir machen keinen Unterschied bei jemandem von Seinen Gesandten.“ [Al-Baqara:285]

„Die Gläubigen glauben daran, dass Allah ein einziger ist und es keinen Herrn außer Ihm gibt. Sie glauben an alle Propheten, Gesandte und Bücher, die aus dem Himmel zu den Dienern Allahs, den Gesandten und Propheten, herabgesandt wurden.“ Aus „Tafsir Ibn Kathir (1/736)“.

Allah -der Mächtige und Gewaltige- berichtete uns, dass die Schriftbesitzer die Tora und das Evangelium verfälscht und die Worte Allahs verändert haben, jedoch umfasst diese Verfälschung nicht ihr gesamtes Buch. Immer noch enthalten ihre Bücher Aspekte der Wahrheit. Deshalb ist es nicht erlaubt sie herabsetzend zu behandeln, da sie immer noch Teile von Allahs Worten und einige Seiner Namen und Eigenschaften umfassen -erhaben ist Er-.

Al-Haitam sagte in „Tuhfa Al-Muhtaj (1/178)“: „Die Wahrheit ist, dass darin noch Aspekte enthalten sind, von denen ausgegangen wird, dass sie nicht verändert wurden, da sie mit den Dingen, die wir aus unserer islamischen Gesetzgebung kennen übereinstimmen.“

Al-Khatib Asch-Schirbini -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Es ist erlaubt Istinja (das Abwischen des Schambereichs nach der Entledigung) mit Dingen zu machen, die nicht respektiert werden sollten. Al-Qadi erlaubte es mit Blättern aus der Tora und dem Evangelium. Das bezieht sich auf die Teile, von denen man weiß, dass sie verändert wurden und frei von Allahs -erhaben ist Er- Namen sind.“ (Zusammengefasst) Aus „Mughni Al-Muhtaj (1/162-163)“.

Al-Khuraschi sagte in seinem „Mukhtasar (8/63)“: „Die Namen Allahs und die Namen der Propheten werden, bezüglich des Respekts, genauso behandelt, wie der Mushaf, aufgrund ihrer Unverletzlichkeit.“

Al-Hattab sagte in „Mawahib Al-Jalil (1/287)“: „Man muss die Namen Allahs -erhaben ist Er- respektieren. Und wenn sie innerhalb Schriften niedergeschrieben werden, die herabwürdigend behandelt werden müssen, wie die Tora und das Evangelium, nachdem diese verfälscht wurden, ist es erlaubt sie zu verbrennen und zerstören. Jedoch ist es nicht erlaubt sie herabwürdigend zu behandeln, aufgrund des (hohen) Stellenwerts dieser Namen.“

Zweitens:

Der Muslim sollte nicht von den vorangegangenen Büchern besitzen, außer er gehört zu den Gelehrten, die aus diesen lesen, um die Verfälschungen und Lügen, die darin enthalten sind, herauszuziehen.

Ahmad (14736) überlieferte, über Jabir Ibn 'Abdillah -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-, dass 'Umar Ibn Al-Khattab zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- mit einem Buch kam, das er von einigen Schriftbesitzern erhielt. Daraufhin las er es dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-vor. Er wurde zornig und sagte: „O Sohn von Al-Khattab, willst du darin verwirrt werden? Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, ich habe sie (die wahre Religion) klar und deutlich überbracht. Fragt sie nichts, sonst könnten sie euch die Wahrheit mitteilen und ihr leugnet sie, oder sie könnten euch Lügen erzählen, und ihr würdet ihnen glauben. Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, selbst wenn Musa noch am Leben wäre, hätte keine andere Wahl, als mir zu folgen.“ Al-Albani stufte dies in „Al-Irwa (6/34)“ als authentisch ein.

Wenn irgendetwas von ihren Büchern in unsere Hände gelangt, dürfen wir diese nicht besitzen oder behalten. Außerdem ist es nicht erlaubt sie herabwürdigend zu behandeln, indem sie beispielsweise in den Müll etc. geworfen werden. Jedoch muss man es entfernen, indem es verbrannt wird, da sie größtenteils Allah -erhaben ist Er- Namen und Eigenschaften. Es kann auch sein, dass darin Allahs -erhaben ist Er- Worte noch enthalten sind, die von den Schriftbesitzern noch nicht verfälscht wurden.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A