Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Unter den Gelehrten gibt es eine Meinungsverschiedenheit über den maximalen Zeitraum des Wochenbetts. Und die bevorzugte/vorzuziehende Ansicht ist, dass es 40 Tage sind.
Zweitens:
Wenn das Blut, nach Ablauf des Zeitraums des Wochenbetts, zur Zeit der Periode austritt, dann ist es Menstruationsblut und die Frau darf weder beten, noch fasten, noch sich ihrem Mann nähern (er darf ihr nicht beischlafen), bis ihre Periode vorbei ist, so wie es bekannt ist. Doch wenn es nicht zu dieser Zeit austritt, dann ist es eine nicht-menstruale Blutung (Istihadah). Und die nicht-menstrual Blutende (Mustahadah) muss fasten, beten und ihr Mann darf mit ihr Geschlechtsverkehr haben. Sie muss für jedes Pflichtgebet, nachdem die Gebetszeit eingetroffen ist, die Gebetswaschung vollziehen und kann mit der Gebetswaschung so viele freiwillige Gebete beten, wie sie will.
Für mehr siehe die Antwort auf die Frage Nr. 106464.
Die Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- waren sich über die nicht-menstrual Blutende, die aus Unwissenheit ihr Gebet unterlassen hat, uneinig, ob sie das Gebet nachholen muss oder nicht. Darin gibt es zwei Ansichten:
Die erste Ansicht: Sie muss sie nachholen.
Die zweite Ansicht: Sie muss sie nicht nachholen. Diese Ansicht vertrat Schaikh Al-Islam -möge Allah ihm barmherzig sein.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Über die Pflicht das Gebet nachzuholen für die nicht-menstrual Blutende, die eine Zeit lang nicht betet, da sie davon überzeugt ist, dass sie dazu nicht verpflichtet ist, gibt es zwei Ansichten. Die Erste besagt, dass sie sie nicht nachholen muss, so wie es von Malik und anderen überliefert wurde. Denn bezüglich der nicht-menstrual Blutenden, die zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Ich hatte eine schwere, große, verwerfliche Menstruation, die mich daran gehindert hat zu beten und zu fasten‘, hat er (der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-) ihr das angeordnet, was für sie in Zukunft verpflichtend ist, und nicht die vergangenen Gebete nachzuholen.“ Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (21/102).
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Am besten ist, dass sie das nachbetet, was sie in den letzten Tagen unterlassen hat, doch wenn sie es nicht tut, dann besteht kein Problem darin. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat der nicht-menstrual blutenden Frau, die sagte, dass sie eine schwere Menstruation durchmachen musste und das Gebet zu dieser Zeit unterließ, angeordnet sechs oder sieben Tage als Menstruation zu erachten und im Rest des Monats zu beten, jedoch hat er ihr nicht angeordnet die unterlassenen Gebete nachzuholen. Und wenn sie ihre unterlassenen Gebete nachgeholt hätte, dann wäre es gut, denn es mag eine Nachlässigkeit sein, dass sie nicht nachgefragt hat. Und wenn nicht, dann lastet nichts auf sie.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (11/276).
Der sicherste Weg für deine Freundin ist die Gebete, entsprechend ihrer Möglichkeiten, nachzuholen. So kann sie jeden Tag die Gebete, die sie zu dieser Zeit unterlassen hat, entsprechend ihrer Möglichkeiten, nachholen. Denn es scheint, dass sie darin nachlässig war nachzufragen, trotz dieser langen Zeitspanne, in der sie das Gebet unterlassen hat, obwohl sie es normalerweise nicht unterlässt. Und dass sie manchmal gebetet hat, beweist, dass sie wahrscheinlich wusste, dass sie beten sollte.
Siehe die Antwort auf die Frage Nr. 31803.
Und Allah weiß es am besten.