Sonntag 3 Rabii' Ath-Thaany 1446 - 6 Oktober 2024
German

Der Muslim darf keine Pilgerreise (Hajj) für jemand anderen verrichten, bis er selbst für sich die Hajj vollzogen hat

Frage

Meine Mutter verstarb zu Beginn des Monats Ramadan, wobei sie bis dato ihre Verpflichtung der Hajj nicht erfüllt hat. Aus diesem Grund beabsichtige ich an ihrer Stelle die Hajj zu vollziehen, als Stellvertreter. Dabei ist es mir bewusst, dass ich die Verpflichtung der Hajj für mich selbst noch nicht erfüllt habe.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wir bitten Allah dich für dein Mitgefühl deiner Mutter gegenüber zu belohnen, sowie für dein Bestreben, selbst nach ihrem Tod ihr gegenüber Güte zu erweisen und ihr von Nutzen zu sein. Was deine Frage anbelangt, so müssen wir sagen, dass der Muslim erst einmal die Hajj für sich verrichten muss, bevor er sich vornimmt, die Hajj als Stellvertreter für jemand anderen zu verrichten.

Der Beweis hierfür ist die Überlieferung von Ibn ˈAbbas, die besagt, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- einen Mann sagen hörte: „„Labbayka ˈAn Schubrumah“ (Ich beabsichtige die Hajj für Schubrumah zu vollziehen). Er (der Prophet) sagte: „Wer ist Schubrumah.“ Er sagte „Ein Bruder von mir“ oder „Ein Verwandter von mir.“ Er sagte: „Hast du für dich selbst die Hajj vollzogen?“ Er sagte: „Nein.“ Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte daraufhin: „Vollziehe die Hajj für dich selbst und danach für Schubrumah.“

Überliefert von Abu Dawud in seinem „Sunan“, im Kapitel der Rituale, Unterkapitel: Der Mann, der für einen anderen die Pilgerfahrt vollziehen wollte.

Es ist ein authentischer Hadith (Sahih).

Wir bitten Allah deiner Mutter zu vergeben und sie in Seine Barmherzigkeit eingehen zu lassen. Und Allah ist der Schutzherr der Gottesfürchtigen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid