Sonntag 19 Shawwaal 1445 - 28 April 2024
German

Das Urteil über die Tätigkeit als Grundstücksmakler im Westen

Frage

Mein Ehemann arbeitet als Grundstücksmakler in den USA. Ist diese Arbeit erlaubt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Grundsätzlich ist es erlaubt als Makler, im Verkauf von und der Vermietung von Grundstücken, zu arbeiten und dafür von beiden oder einer Seite Geld verdient, es sei denn diese Maklertätigkeit unterstützt etwas Verbotenes, wie die Vermittlung zum Kauf, Verkauf oder zur Vermietung eines Geschäfts, in dem Alkohol verkauft wird, Riba-Geschäfte durchgeführt werden, Glücksspiel betrieben wird, Musikinstrumente verkauft werden, gesungen und getanzt wird etc. Wenn der Makler weiß, dass bei Geschäftsabschluss etwas Verbotenes gemacht wird, ist es ihm nicht erlaubt dies zu unterstützen, egal ob für Geld oder unentgeltlich. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.“ [Al-Maida:2]

Zu Unterstützung von etwas Verbotenem gehört auch, dass man einer Person, von der man weiß, dass sie das Grundstück mit Riba, über eine Bank etc., kaufen wird, einen Tipp gibt. Hierbei erleichtert und unterstützt man jemanden dazu etwas Verbotenes zu tun. Wenn man es aber nicht weiß, dann besteht darin kein Problem dieser Person einen Tipp zu geben. Genauso verhält es sich, wenn die Person, bereits mit Riba gehandelt hat und danach erst mit dem Geld kommt. Hier ist es kein Problem dieser Person das Grundstück zu zeigen, da es erlaubt ist ein Grundstück oder etwas anderes mit Geld zu kaufen, dass man über einen Zinskredit erhalten hat, trotz der Sünde, die man dabei auf sich lädt. Es ist hier kein Problem dieser Person bei einer erlaubten Angelegenheit zu helfen.

Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 22905 .

Siehe auch, über das Urteil der Maklertätigkeit, die Antwort auf Frage Nr. 45726 .

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A