Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Die islamische Beurteilung des Nachholens des Gebets desjenigen, dessen Bewusstsein verloren war

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Herausgabedatum : 28-06-2021

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Frage

Meine Frau wurde bei einem Verkehrsunfall verletz und fiel ins Koma. Das Koma dauerte einen Monat und fünf Tage, und sie konnte drei Monate lang das Gebet nicht verrichten. Bitte teilt mir mit, was sie (nun) tun muss –möge Allah euch mit Gutem belohnen-.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

„Die richtige Aussage ist die, dass sie das Gebet nicht nachholen muss.

Wer bei einem Unfall so verletzt wird, dass er seine Sinne verliert, der gehört zur Kategorie derjenigen, die ihren vollen Verstand verloren haben und der Geisteskranken. Er muss (also) das Gebet nicht nachholen…

…Wenn es andauert, bis es sich um einen langen Zeitraum handelt, so ähnelt dies dem Fall des Geisteskranken und dessen, der seinen vollen Verstand verloren hat, und man muss dann das Gebet nicht nachholen. Dies ist die richtige der Aussagen der Gelehrten.

Wenn das Koma aber (lediglich) zwei oder drei Tage andauert, so ähnelt dies dem Fall des Schlafenden, und man holt das Gebet dann nach, so wie dies von einigen der Gefährten des Propheten überliefert wurde, dass sie ihr Bewusstsein für eine kurze Zeit von ein, zwei oder drei Tagen verloren und dann das Gebet nachholten.“

Ash-Shaykh ’Abdul’asiis Ibn Baas (Möge Allah ihm barmherzig sein)

Quelle: Fataawa Nuurun ‘ala-l Darb (2/719)